Klage des Vereins Sauerländer Bürgerliste (SBL) gegen die Sperrklausel

Münster. (pm_verfgh) Die Klage des Vereins Sauerländer Bürgerliste (SBL) gegen die Sperrklausel bei Kommunalwahlen ist beim Verfassungsgerichtshof NRW eingegangen.

In der Pressemeldung des Verfassungsgerichtshofs heißt es:

Die Sauerländer Bürgerliste e. V., eine kommunale Wählervereinigung aus dem Hochsauerlandkreis, hat am 10. Dezember 2016 ein Organstreitverfahren gegen den Landtag eingeleitet, mit dem sie sich gegen die Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel für Kommunalwahlen wendet.

Der Landtag hat am 10. Juni 2016 das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz) beschlossen. Es sieht eine Änderung der Landesverfassung vor, in deren Art. 78 Abs. 1 Satz 3 für die Wahlen der Räte der Gemeinden, der Bezirksvertretungen, der Kreistage und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr eine 2,5 %-Sperrklausel festgeschrieben wird. Zudem wird das Kommunalwahlgesetz entsprechend geändert. Das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz ist am 30. Juni 2016 verkündet worden (GVBl. NRW. S. 442) und am folgenden Tag in Kraft getreten.

Die Antragstellerin sieht sich hierdurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes sowie Art. 1 Abs. 1, Art. 2 der Landesverfassung verletzt. Die Sperrklausel bewirke eine Ungleichbehandlung hinsichtlich des Erfolgswertes der für einzelne Parteien und Wählergruppen abgegebenen Wählerstimmen. Stimmen für Kandidaten einer Liste, die an der Sperrklausel scheitere, hätten keinen Erfolgswert, weil dieser Liste kein Sitz zugeteilt werde, obwohl ihr rechnerisch ein Sitz oder mehrere Sitze zustünden. Erschwerend komme hinzu, dass sich die Sperrklausel bereits im Vorfeld der Sitzverteilung nachteilig auf kleinere Parteien und Wählergruppen auswirke, weil viele Wähler wegen der vermeintlichen Chancenlosigkeit solcher Parteien und Wählergruppen davon absähen, für diese zu stimmen. Diese Beeinträchtigungen der Wahlrechts- und Chancengleicheit seien verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Insbesondere gebe es trotz der Abschaffung der früheren kommunalwahlrechtlichen Sperrklausel in Nordrhein-Westfalen keine belegbaren Hinweise auf drohende Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen infolge einer „Parteizersplitterung“.

Der Verfassungsgerichtshof hatte im Jahr 1999 entschieden, dass die damals im Kommunalwahlgesetz geregelte 5 %-Sperrklausel mit der Landesverfassung nicht vereinbar war (Urteil vom 6. Juli 1999 – VerfGH 14/98, 15/98 –).

Gegen die aktuelle 2,5 %-Sperrklausel sind bereits von NPD, Piratenpartei und der Partei „Volksabstimmung“ eingeleitete Organstreitverfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig (Aktenzeichen: VerfGH 9/16, 11/16 und 13/16, Pressemitteilungen vom 4. August, 13. Oktober und 7. Dezember 2016).

Die Klage hat das Aktenzeichen VerfGH 14/16.

Quelle: http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/14_161215/index.php

PM: Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur Fraktionssitzung nach Schmallenberg-Jagdhaus ein

Schmallenberg. (sbl_pm) Am Mittwoch dem 07.12.2016 um 18.30 Uhr treffen sich die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) im Hotel und Restaurant Jagdhaus Wiese in Schmallenberg-Jagdhaus zu einer öffentlichen Fraktionssitzung.

Die Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos laden Sie herzlich ein und freuen sich auf Ihr Interesse und auf einen lebhaften Meinungsaustausch.

Kreistagssitzung und Erhöhung der Kreisumlage
Der wichtigste Anlass für die Sitzung der SBL/FW ist die letzte Kreistagssitzung dieses Jahres, die am 16.12. in Meschede stattfindet. Im Mittelpunkt stehen die Beratung und die Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2017, mit wahrscheinlich einer weiteren Erhöhung der von den Städten und Gemeinden an den Kreis zu zahlenden Umlagen. Es gibt also reichlich Stoff für politische Diskussionen zu weiteren Themen und auch interessante Berichte aus den Ausschüssen.

Hotelgewerbe und Quartiervermittlung
Die Lokalpolitik befasst sich aktuell auch mit Veränderungen im Bereich des Hotelgewerbes. Bisher hat der Sauerland Tourismus das Internet-Portal für die Quartiervermittlung betrieben. Zum 01.01.2017 geht diese Aufgabe an eine GmbH über, die faktisch eine Monopolstellung besitzt. Die SBL/FW kritisiert, dass der neue “Leistungsträgervertrag” zahlreiche für die Unterkunftsbetriebe sehr ungünstige Regelungen enthält. Daher der Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion, Reinhard Loos, bei Landrat Dr. Karl Schneider für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus (der am 05.12. tagt) einen Sachstandsbericht über die Privatisierung der Quartiervermittlung beantragt.

Wisente
Die Themenliste könnten wir noch lange fortsetzen. Vielleicht kommen Sie ja zur SBL-/FW-Fraktionssitzung in Schmallenberg-Jagdhaus und hören und berichten selbst, vielleicht auch über Ihre Einstellung zu Wisenten!? Wenn die SBL/FW in Schmallenberg tagt, dann interessiert sie sich, das ist doch klar, ganz besonders für die Meinungen der Schmallenberger zu ihren zotteligen Besuchern aus  Wittgenstein.

 

Schwere Vorwürfe der Sauerländer Bürgerliste: Filz in der Verwaltung und Medien-Zensur

Auf ihrer Website berichtet die Sauerländer Bürgerliste (SBL) über Vorgänge um den Neubau einer Kinder-Tagesstätte Gremien. Es rieche, so die SBL in ihrem Bericht, nach Filz und Zensur im Hochsauerland.

Hier der Bericht, wie er (Stand 28.11.2016 7:05) gestern auf der Website der SBL erschienen ist:

Unsere Story beginnt am 16.06.2016 bei der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses (KJHA) in Meschede. Auf der Tagesordnung stand der unverdächtige Tagesordnungspunkt “Kindergartensituation in Brilon”. Doch bei Aufruf dieses Punktes stellte sich heraus, dass es nicht nur allgemein um das Kita-Angebot in Brilon ging, sondern dass ein einziger potentieller Träger eingeladen worden war, im Ausschuss sein Konzept für eine neue Kita vorzustellen. Präsentiert wurden konkrete Bauzeichnungen für einen 4gruppigen Neubau mit ca. 1.200 qm Fläche. Zwischen dem Kreisvorstand dieses Verbandes und der CDU gibt es enge Verflechtungen…

Andere potentielle Träger wussten davon nichts und hatten daher keine Gelegenheit gehabt, selbst einen Vortrag für den KJHA vorzubereiten.

Dies führte zu Missfallen im Ausschuss. Daher wurde vereinbart, die Beratung in der nächsten Sitzung des KJHA fortzusetzen, dann auch mit der Gelegenheit für andere potentielle Träger, ihre Konzepte vorzustellen.

Die nächste Sitzung des KJHA sollte jedoch erst im September stattfinden. Da jedoch zum 30.08.2016 die reguläre Antragsfrist für Bundes- und Landesmittel zur Förderung neuer Kita-Plätze auslief, beantragte kurz darauf die SBL/FW-Fraktion, den KJHA noch im August tagen zu lassen. Diese Sitzung fand dann am 24.08.2016 statt.

In der Zwischenzeit hatte es jedoch in der Briloner Kommunalpolitik weitere ungewöhnliche Ereignisse gegeben. Ein bisher für eine Kita vorgesehenes Grundstück wurde auf Vorschlag der Stadtverwaltung in Wohnbauland umgewandelt, stand also nicht mehr zur Verfügung. Für ein weiteres, von einem anderen Kita-Träger gewünschtes, freies und gut gelegenes Grundstück lehnte der Ausschuss für Planen und Bauen in seiner Sitzung am 03.08.2016 die planerische Freigabe für den Bau einer Kita ab. Die Begründung aus der CDU-Fraktion: Durch eine Kita würde der Wert der Nachbargrundstücke sinken (kein Witz!!). Dabei sind Kitas selten abends, nachts und an Wochenenden in Betrieb, und die Geruchs- und Lärmemissionen halten sich in sehr engen Grenzen…

Weitere von der Bürgerliste ins Spiel gebrachte Grundstücke waren nach Behauptungen der Stadtverwaltung angeblich ungeeignet: Ein zentral gelegenes Grundstück im kommunalen Eigentum wegen Hochwassergefahr ??? (dabei liegt die Briloner Kernstadt auf einer Hochebene, und der nächste Fluss ist mehrere Kilometer entfernt). Und bei einem anderen städtischen Grundstück würde die Bauleitplanung angeblich zwei Jahre dauern… (so langsam kann selbst eine öffentliche Verwaltung nicht sein!)

Also blieb nur ein Träger für den Neubau übrig, denn nur dieser Träger hatte ein Grundstück zur Verfügung. Dort befinden sich zwar reichlich Altlasten aus Schwermetallen, es gibt keinen Gehweg auf der Straßenseite dieses Grundstücks, aber vor allem nachmittags sehr viel Straßenverkehr durch mehrere benachbarte große Einkaufsläden, und Familien wohnen nicht in der Nähe… Aber es war halt der “richtige” und einzige verbliebene potentielle Träger, so dass der KJHA am 24.08. seine Zustimmung beschloss. Nun ging es sehr zügig, denn die Bauarbeiten starteten nach weniger als einem Monat Wochen. Die Briloner Stadtverwaltung scheint diese Baugenehmigung innerhalb von wenigen Stunden nach Eingang des Bauantrags erteilt zu haben…

Doch die Story geht noch weiter. Der CDU-nahe Träger, der den Zuschlag erhielt, baut zwar die neue Kita, betreibt sie aber nicht selbst. Dafür wurde eine 100%ige Tochtergesellschaft gegründet, die denselben Geschäftsführer hat wie der Verband. Da der künftige Betreiber das Gebäude der Kita nicht selbst baut, kann er auch keine Zuschüsse zu den Investitionskosten beantragen. Stattdessen zahlt die neue Betreibergesellschaft künftig Miete an den Mutter-Verband. Und diese Miete erhöht die Betriebskosten. Die bleiben aber nicht beim Betreiber hängen, denn 36% trägt das Land und 55% der Kreis. Die restlichen 9% Eigenanteil erstattet in Brilon normalerweise die Stadt an den Träger, so dass eine volle Refinanzierung erfolgt. Ein einträgliches Geschäft…

Der Sozialausschuss der Stadt Brilon sollte in seiner Sitzung am 22.11.2016 den Zuschuss beschließen. Doch nun stockte es. Denn die Bürgerliste deckte in der Sitzung die unnötigen Mehrkosten durch den Deal mit den Mietzahlungen statt der Zuschüsse auf. Der Ausschuss beschloss nach längerer Diskussion mit großer Mehrheit, jetzt nicht zu entscheiden und das Thema im nächsten Jahr wieder aufzugreifen, wenn mehr Transparenz über die Kosten bestünde.

In der Sitzung des Sozialausschusses behauptete der gemeinsame Geschäftsführer von Mutterverband und Tochtergesellschaft, auf die Beantragung von Fördermitteln hätte verzichtet werden müssen, weil die Ende August schon vollständig vergeben waren. Doch das ist weit entfernt von der Wahrheit. Das diesjährige Förderprogramm wird gespeist aus den eingesparten Mitteln des gescheiterten Betreuungsgeldes. 100 Mio Euro stellt das Land NRW für neue Kita-Plätze für über 3jährige Kinder insgesamt zur Verfügung, mehr als je zuvor. Es gibt bis zu 20.000 Euro je neuem Platz. Für das Kreisgebiet war ein Volumen von insgesamt 1,43 Mio Euro sicher, davon knapp 700.000 Euro für das Kreisjugendamt (KJA) und etwa derselbe Betrag für die 3 städtischen Jugendämter. Bewilligt werden die Mittel vom Landesjugendamt. Von den Mitteln für das KJA des HSK waren sogar am 22.11. – dem Tag der Ausschusssitzung – noch etwa 240.000 Euro frei. Hinzu kommen nach einer aktuellen Auskunft des Landesjugendamtes noch erhebliche Reste aus anderen Jugendamtsbezirken. Und für die neuen Plätze für die unter 3jährigen Kinder gilt ein eigenes Programm, auch mit bis zu 20.000 Euro je neuem Platz. Hier sind jetzt noch reichlich Mittel vorhanden. Der Träger könnte also sogar jetzt noch einen Antrag auf Investitionsfördermittel stellen und mindestens 700.000 Euro an Zuschüssen erwarten, vielleicht auch viel mehr.

Doch durch das von Kreis- und Stadtverwaltung protegierte Investoren- und Vermietungsmodell für diesen Träger fallen erhebliche Mehrkosten für die kommunalen Kassen an. Die Monatsmiete für die neue Kita könnte schätzungsweise bei etwa 7.500 Euro liegen, macht im Jahr 90.000 Euro. Daraus ergeben sich pro Jahr ca. 8.000 Euro Mehrkosten für die Stadt und ca. 50.000 Euro Mehrkosten für den Kreis, die ebenfalls über die Jugendamtsumlage aus den Gemeinden bezahlt werden müssen. Das Kreisjugendamt hat gegenüber diesem Träger eine 20jährige Mietausfallgarantie abgegeben. Bei Betrachtung über diese 20 Jahre subventionieren die Kommunen diesen Träger nach dieser Schätzung mit etwa 1,16 Mio Euro. Das wäre nicht der Fall, wenn der Träger die ihm zustehenden Investitionsmittel beantragen würde und daher keine Miete anfallen würde.

In die sehr enge Kooperation zwischen einem Träger und Teilen der Verwaltungen und Teilen der Politik scheint auch die Lokalpresse einbezogen zu sein. Sie war nicht in der Sitzung des Sozialausschusses anwesend, veröffentlichte aber 2 Tage später einen schlecht recherchierten Bericht, mit falschen und unvollständigen Angaben, vermutlich gespeist von dem in der Sitzung kritisierten Träger. Ein sachlicher Kommentar mit einigen Fakten, den daraufhin ein Mitglied der Bürgerliste unter “www.derwesten.de” zu diesem Artikel schrieb, wurde nach wenigen Stunden vom Administrator gelöscht. Am Schreibstil des Kommentars kann es nicht gelegen haben. So etwas wurde auch schon mal als Zensur betrachtet…

Die Story könnte noch weiter gehen!

Im Sauerland besonders kostbar? – Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV)

Bushaltestelle in Siedlinghausen (2012)(archivfoto: zoom)
Bushaltestelle in Siedlinghausen (2012)(archivfoto: zoom)

Wie viele wissen, ist es im Hochsauerlandkreis ein besonders kostspieliges Vergnügen mit dem ÖPNV (Bahn und Bus) zu fahren. Offenbar sind die Ticketpreise hier teilweise viel höher als in anderen Landkreisen.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Bisher gilt für das Gebiet der RLG ein Tarif mit einheitlichen Tarifstufen. Die RLG ist das kommunale Busunternehmen, das gemeinsam von den Kreisen Hochsauerland und Soest betrieben wird. Bisher sind aber für dieselben Entfernungen im HSK teilweise höhere Preisstufen zu zahlen als im Kreis Soest.

Für eine einfache Fahrt in die Nachbarstadt muss ich 5,80 bezahlen. Eine Station mit der Bahn. Hin- und Zurück 11,60 € - ohne mich. (foto: zoom)
Für eine einfache Fahrt in die Nachbarstadt soll ich 5,80 bezahlen. Eine Station mit der Bahn. Hin- und Zurück 11,60 € – ohne mich. (foto: zoom)

Zum 01.08.2017 soll nun der WestfalenTarif eingeführt werden. Damit soll in fast ganz Westfalen ein einheitlicher Verbundtarif gelten. Am 29. Juni 2016 tagte dazu öffentlich die Verbandsversammlung des ZRL (Zweckverband für Schienenpersonenverkehr Ruhr-Lippe) in Hamm.

Aus dem Sitzungsunterlagen zu TOP 5 (Vorlage 335/16) ist zu ersehen, dass die Firma Intraplan aus München beauftragt worden ist, ein neues Tarifmodell zu entwickeln. In der (öffentlichen) Sitzungsvorlage wird auch Bezug genommen auf eine “Preistafel 2017 für die gemeinsame westfälische Ebene”, auf “15-09-08_Preisstufenmodell Westfalen-Lippe” und “Ergebnisse des Tarifkalküls der Firma Intraplan”, ohne dass diese Anlagen veröffentlicht worden sind.

Aus den bisher bekannten Überlegungen wissen wir, dass einige Fahrten günstiger als bisher werden sollen, es aber auch Preiserhöhungen von mehr als 100% geben soll.

In diesem Zusammenhang fragte die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) mit Schreiben vom 08.11.2016 den Landrat:

  1. Welche Informationen haben Sie über das neue Tarifmodell und über die Relationstabelle hinsichtlich der Preisgestaltung im Bereich des HSK und der Nachbarkreise?
  2. Wie soll im WestfalenTarif die Einnahmenaufteilung erfolgen?
  3. Wie hoch war der jährliche Zuschuss (bzw. Verlustabdeckung) je Einwohner zum Betriebsverlust der RLG seit 2013, getrennt für die Kreise HSK und Soest?
  4. Wie hoch (in Jahres-Kilometern) sind die jährlich in den beiden Kreisen erbrachten Verkehrsleistungen der RLG?
  5. Welche Anteile an allen im Nahverkehr erzielten jährlichen Einnahmen erhielt / erhält die RLG in den Kreisen HSK und Soest in den Jahren seit 2013?
    Welche Anteile erhielten / erhalten BRS und DB?
  6. Wie hoch waren die jährlichen Zahlungen der RLG an die WVG in den Jahren seit 2013?
  7. Welche Gründe gibt es dafür, dass im HSK teilweise deutlich höhere Fahrpreise je Kilometer zu zahlen sind als im ebenfalls von der RLG versorgten Kreis Soest, denn dort werden für gleiche Entfernungen teilweise geringere Preisstufen berechnet als im HSK?

Wir werden berichten.