
Ein guter Text von Wolfgang Lieb auf den Nachdenkseiten:
„Die CDU-Vorsitzende erklärte auf einer CDU-Regionalkonferenz in Berlin-Brandenburg: “Wir fühlen uns dem christlichen Menschenbild verbunden, das ist das, was uns ausmacht.†Wer das nicht akzeptiere, “der ist bei uns fehl am Platz“.
Nein, Frau Kanzlerin, ich fühle mich dem Menschenbild des Humanismus verbunden und als „Verfassungspatriot“ dem Menschenbild des Grundgesetzes und nicht dem christlichen Menschbild verpflichtet. Bin ich also „bei uns fehl am Platze“? …
Zur Erinnerung Frau Merkel: das Menschbild des Grundgesetzes ergibt sich aus:
- „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. I Abs. 1, Satz 1 GG)
- „Sie (die unantastbare Würde des Menschen) zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (I 1, 2 GG)
- „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“ (II 2, 2 GG)
- „Jeder hat das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit“ (II 2, 1 GG)
- „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“ (II 1 GG)
- „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu den unverletzlichen und veräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ (I 2 GG).
Nach unserem Grundgesetz bekennt sich das Deutsche Volk also zu einem universalistischen Verständnis von Menschenrechten. Wenn das Grundgesetz von der Untastbarkeit der Würde „des Menschen“ spricht, so gilt das nicht nur für die Würde des Deutschen, sondern für die Würde aller Menschen, die unter dem Grundgesetz leben …“