Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist nicht schlecht. Es ist sogar richtig gut.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist richtig gut. Es sollte gegen seine Feinde verteidigt werden. Das Grundgesetz  ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland.

Es wurde vom Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Das Grundgesetz setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.

Es lohnt sich ab und zu einen Blick in dieses grundlegende Dokument zu werfen.

Heute habe ich mir einen Artikel aus den Grundrechten angeschaut:

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Gibt es dem noch etwas hinzuzufügen? Ich meine: Nein.