Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist nicht schlecht. Es ist sogar richtig gut.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist richtig gut. Es sollte gegen seine Feinde verteidigt werden. Das Grundgesetz  ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland.

Es wurde vom Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Das Grundgesetz setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.

Es lohnt sich ab und zu einen Blick in dieses grundlegende Dokument zu werfen.

Heute habe ich mir einen Artikel aus den Grundrechten angeschaut:

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Gibt es dem noch etwas hinzuzufügen? Ich meine: Nein.

4 Gedanken zu „Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist nicht schlecht. Es ist sogar richtig gut.“

  1. Hallo,

    tja, manchmal muss frau/man „nur“ lesen um endlich mal wieder zu registrieren, auf welcher Basis wir uns hier bewegen und was schon alles geregelt wurde! Auch „früher“ gab es schon fortschrittliche Köpfe!!!

    Denn es gibt ja auch noch einen Artikel 5 im Grundgesetz. Der lautet:

    Artikel 5 Grundgesetz

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) ….

    Auch das sollte nie vergessen werden, auch im Sauerland nicht!!!

    Der Wiemeringhauser

    In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas! – Crescat et floreat Wiemeringhausen!

  2. Artikel 5 Absatz (1) gilt allerdings nicht so schön uneingeschränkt wie das beim Artikel 3 aussieht. Es gibt noch zwei weitere Absätze, die mensch nicht unterschlagen darf:

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze (R), den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre (R).

    (3) 1Kunst (R) und Wissenschaft, Forschung (R) und Lehre (R) sind frei .
    2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung (R).

    Zu den (R)s gibt es beispielsweise hier weitere Hinweise:
    http://www.sadaba.de/Rsp/GSBR_GG_005f.html

  3. Hallo,

    das stimmt – die Einschränkungen gibt es. Gerade der Teil in Absatz (2) mit „dem Recht der persönlichen Ehre“ findet ja im Sauerland eine besondere Auslegung, obwohl wir bedeutend nördlicher liegen als gewisse „Südländer“, denen man soetwas eher nachsagt (rein ironisch gemeint!).

    Der Wiemeringhauser

    In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas! – Crescat et floreat Wiemeringhausen!

  4. Nur kurz:

    Das Recht der persönlichen Ehre hat nichts mit dem sogenannten Ehrbegriff von beispielsweise mafiösen Strukturen zu tun oder mit sogenannter Familienehre.

    Es kann zum Beispiel keine unbegrenzte Meinungsfreiheit geben, in dem Sinne, dass alle möglichen Äußerungen erlaubt sind, da ja auch das Individuum, der Einzelne, persönliche Rechte hat, die nicht verletzt werden düfen.

    Die Bildzeitung versucht ja des öfteren diese Grenzen zu ihren Gunsten auf Kosten des einzelnen Menschen zu überschreiten.

    Ein Schröder kann sich – ich erinnere an „Haare färben“ – dagegen juristisch wehren, aber Otto N. kaum.

    Ein Blogger, Leserbriefschreiber, Flugblattschreiber etc. unterliegt im Prinzip den gleichen Einschränkungen wie die „große“ Presse.

    In dem Zusammenhang gibt es ein „unangenehmes“ Prinzip: „Wer austeilt, muss auch einstecken können.“

    Der Link in meinem oberen Kommentar ist durchaus lesenswert.

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