Ab 1. August dieses Jahres haben Eltern Anspruch auf das Betreuungsgeld. Im Hochsauerlandkreis sind bislang 13 Anträge auf Betreuungsgeld eingegangen.
Der Bund will Medienberichten zufolge dafür im nächsten Jahr mehr als eine Milliarde Euro bereitstellen. Für 2017 rechnen Experten mit 3,9 Milliarden Euro.
Die Finanzierung dieser neuen Leistung scheint unklar zu sein. Aus diesem und mehreren inhaltlichen Gründen wird die „Herdprämie“ von vielen Seiten kritisiert, auch von den Kommunalen Spitzenverbänden.
Denn Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, auch diese Aufgabe, analog zum Elterngeld, umzusetzen. Es ist also mit einer zusätzlichen finanziellen und personellen Belastung der Kommunen zu rechnen. Das ist offenbar der Grund dafür, dass Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände vereinbarten, im nächsten Jahr eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen, um gegebenenfalls einen Belastungsausgleich vorzunehmen.
Der Kreis Coesfeld befasste sich unter anderem in seiner Sitzungsvorlage SV-8-0906 mit dem Betreuungsgeld. Die Berechnungen der Verwaltung ergeben demnach einen zusätzlichen Stellenbedarf von 0,95 Vollzeitstellen. Die Kosten für diese Stelle schätzt der Kreis Coesfeld auf rund 53.000 Euro zuzüglich Sachaufwand.
Kurz vor dem Start dieser neuen familienpolitischen Leistung sieht es so aus als starte sie als Flop. Bei den Behörden sind bisher kaum Anträge eingegangen. Das geht jedenfalls aus verschiedenen Presseveröffentlichungen, beispielsweise von „ZEIT ONLINE“ und „Spiegel Online“ hervor.
Von Bayern bis Hamburg heißt es in den Meldungen: „Geringe Resonanz“.
In Thüringen wurde laut „Spiegel“ (Ausgabe vom 28.07.2013) kein einziger Antrag gestellt. In Berlin lagen laut „Berliner Morgenpost“ (Ausgabe vom 29.07.2013) ganze 35 Anträge
vor.
Wie ist die Situation im HSK? Dazu hatte Reinhard Loos von der
Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 23. Juli eine Anfrage an den Landrat gestellt.
Die Antwort der Organisationseinheit „Finanzielle Familienförderung“ trägt das Datum vom 24.07.2013. Demnach waren bis Mittwoch, 24. Juli, im Hochsauerlandkreis 13 Anträge auf Betreuungsgeld eingegangen.
Der Hochsauerlandkreis geht davon aus, dass für etwa 75 % der 1.726 Kinder, für die im Jahr 2012 Elterngeld beansprucht wurde, Anträge auf Betreuungsgeld zu erwarten sind, so dass für den Zeitraum vom 01.08.2013 bis 31.07.2014 mit ca. 1.300 Anträgen zu rechnen sei.
Für den Fall, dass der Anspruch ab 01.08.2014 auf die Kinder im Alter vom 25. bis 36. Lebensmonat ausgedehnt wird, geht die Verwaltung von einer Erhöhung der jährlichen Antragszahl auf insgesamt 1.800 Anträge aus.
Die SBL hatte auch nachgefragt, auf welche Weise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult würden.
Dazu heißt es in der Antwort, es seien zwei Bedienstete der Kreisverwaltung im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen bei der Bezirksregierung Münster geschult worden.
Wie hoch der Personalbedarf für die Bearbeitung des Betreuungsgelds ist, sei zum jetzigen Zeitpunkt seriös nicht zu beantworten. Zu den Unwägbarkeiten gehöre auch, dass das Betreuungsgeld bei den SGB II-Leistungen angerechnet werde, was in nahezu jedem Fall mit Sozialhilfebezug zu einem Erstattungsanspruch des jeweiligen Jobcenters führe.
Für Bezieher von SGB II-Leistungen macht es dann doch gar keinen Sinn, Betreuungsgeld zu beantragen, oder?