Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die „Alternative für Deutschland“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die „Alternative für Deutschland“ (AfD) seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein.

Das war vielen Winterberger*innen auch schon auf der Demo am 9. Februar 2025 bekannt: Die AfD ist eine „gesicherte rechtsextreme Bestrebung“. (fotoarchiv: zoom)

(Pressemitteilung BfV)

Das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) haben mit Urteilen von März 2022 beziehungsweise von Mai 2024* die Einstufung der Partei als Verdachtsfall bestätigt, weil zahlreiche Anhaltspunkte für von der AfD ausgehende Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgelegen haben. Diese Anhaltspunkte haben sich bei der weiteren Bearbeitung bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.

Zu diesem Schluss kommt das BfV nach intensiver und umfassender gutachterlicher Prüfung. Dem gesetzlichen Auftrag folgend hatte das BfV das Agieren der Partei an den zentralen Grundprinzipien der Verfassung zu messen: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip. Dabei wurden neben der Programmatik und den Verlautbarungen der Bundespartei insbesondere die Äußerungen und sonstigen Verhaltensweisen ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen betrachtet.

Die Prüfung erstreckte sich auch auf Entwicklungen in der Partei, die sich an die Entscheidung des OVG NRW aus Mai 2024 anschlossen. Zu berücksichtigen waren dabei insbesondere die Aktivitäten der AfD im Wahlkampf zu den letzten drei Landtagswahlen, die zwischenzeitliche Neustrukturierung des Verhältnisses zwischen AfD und ihrer gesichert rechtsextremistischen Parteijugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) sowie der Wahlkampf zur vorgezogenen Bundestagswahl bis zur Bildung der AfD-Fraktion im 21. Deutschen Bundestag.

Nach alledem war Folgendes festzustellen:

Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.

Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden. Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei. Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis. Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeigt sich auch in der pauschalisierenden Verwendung von Begriffen wie „Messermigranten“ oder in der generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.

Vizepräsident Sinan Selen und Vizepräsidentin Dr. Silke Willems erklären hierzu:

„Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass es sich bei der Alternative für Deutschland um eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung handelt. Dieser Befund fußt auf einer äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung, die einen Zeitraum von rund drei Jahren umfasst. Wir haben dabei eine Vielzahl von Aussagen und Positionen hochrangiger Parteivertreterinnen und -vertreter aus dem gesamten Bundesgebiet berücksichtigt und auch neueste organisatorische Entwicklungen mit in das Gutachten einbezogen. Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt. Dieses Volksverständnis konkretisiert sich in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei.“

* Urteile nicht rechtskräftig

7 Gedanken zu „Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die „Alternative für Deutschland“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein“

  1. Ich habe den heutigen ARD-Brennpunkt „AfD ist gesichert rechtsextremistisch – was sind die Folgen“ mit Tino Chrupalla zum Anlass genommen, eine Mail an den RBB unter service-redaktion@rbb-online.de zu schreiben:

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

    das ist nicht Ihr Ernst? Zur besten Sendezeit diskutieren Sie unter dem Titel „AfD ist gesichert rechtsextremistisch – was sind die Folgen“ mit Tino Chrupalla von der AfD. Wie kommt man auf so eine Idee?

    Hoffen Sie, dass Sie bei einer möglichen Machtübernahme der AfD verschont bleiben? Sehen Sie sich an, wie Donald Trump momentan die öffentlichen Sender PBS und NPR abwickelt. Meinen Sie, eine Weidel oder ein Höcke wird Ihnen diesen vorauseilenden Gehorsam danken? Die Geschichte lehrt: das werden sie nicht machen.

    Ich bitte Sie, die Gespräche mit Nazis und gesichert Rechtsextremen endlich einzustellen. Eine kritische Würdigung des Verfassungsschutzberichts wäre informativ gewesen, ein Gespräch mit einem menschenverachtenden Demagogen nützt nur dem. Sie werden ihn nicht entlarven – wenn das überhaupt noch Ihr Ziel ist.

    Stützen Sie mit Ihrer Sendung die Demokratie und untergraben Sie nicht ihr Fundament.“

    1. Haben die Medien aus ihrem Verhalten beim Gladbecker Geiseldrama gelernt?
      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Geiselnahme_von_Gladbeck

      Ich befürchte nein,

      Lieber lädt man quotengeil Politiker*innen einer in Teilen verfassungsfeindlichen Partei, in Talkshows und zu Interviews ein als die Oper ihrer Politik oder diejenigen, die die Feinde der Demokratie bislang vergeblich verbieten wollen.

      Die WDR-Intendantin möchte, dass die Positionen der AfD in den Programmen abgebildet(!?) werden – also nicht etwa eingeordnet.

      https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/fur-unsere-glaubwurdigkeit-wichtig-wdr-will-auch-afd-positionen-im-offentlich-rechtlichen-abbilden-13152013.html

      Die Führungsbürokratie der Sender scheint zu versagen.

      1. „Die WDR-Intendantin möchte, dass die Positionen der AfD in den Programmen abgebildet(!?) werden – also nicht etwa eingeordnet.“

        Die Aussage steht im Widerspruch zum Artikel des Tagesspiegels. Es wird dort nirgendwo gesagt, dass auf eine „Einordnung“ verzichtet wird. Im Tagesspiegel wird vage eine „Einordnung“ angedeutet, Zitat: „Der WDR müsse allerdings den Diskurs über die AfD mit journalistisch professionellen Angeboten moderieren.“

        Mal ganz allgemein: Die AFD ist nicht erst seit gestern „rechts“. Wer braucht den Sch****Verfassungsschutz, um das zu verstehen?

        1. „Mal ganz allgemein: Die AFD ist nicht erst seit gestern „rechts“. Wer braucht den Sch****Verfassungsschutz, um das zu verstehen?“

          Du und ich nicht, aber vielleicht Teile der sogenannten bürgerlichen Mitte.

          Dass der VS ein zweischneidiges Schwert ist, müsste ebenfalls klar sein, aber wenn er richtige Erkenntnisse herausarbeitet, sollte man diese imho nicht abwerten, sondern verwenden.

  2. Hinweis:

    „Kritik, Anregungen, Fragen

    Sie haben eine Frage zum Programm, Anmerkungen oder wünschen sich ein Autogramm? Dann sind Sie richtig bei der Service-Redaktion des rbb! Sie nimmt Anregungen, Lob und Kritik entgegen. Das Team des rbb steht Ihnen täglich am Telefon oder per Mail unter service-redaktion@rbb-online.de von 9.00 bis 22.00 Uhr für alle Anfragen zum rbb und zu seinen Programmen zur Verfügung. Sie Servie-Redaktion beantwortet Ihre Fragen so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen.“

    https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/profil/programmbeschwerden.html

    1. Ein Tipp aus dem Fediverse:

      „Wählt NICHT das Formular auf den Websites der #Sender, wenn Ihr EUCH über das PROGRAMM beschweren wollt. Sonst erhaltet Ihr nur eine Reaktion der Zuschauerredaktion – und am Ende passiert NICHTS?

      Sendet eine PROGRAMMBESCHWERDE an den jeweiligen #Rundfunkrat

      Das am Besten in Form eines Briefs. Dann muss sich der Rundfunkrat bei seiner nächsten Sitzung mit Eurer Beschwerde befassen. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich & werden auch teilweise gestreamt“

      Quelle:
      https://mastodon.social/@Aakerbeere/114442392551215751

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