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zoom, schreiben sie doch mal über herrn loos auf der anklagebank. sie sind doch sonst nicht so „zimperlich“. oder ist der nicht „schwarz“ genug?
Ich finde der Vorschlag ist gut.
Hier mein erster Textentwurf:
Nicht ganz alltäglich verlief heute eine Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Brilon. Angeklagt war Herr Reinhard Loos (Kreistagsabgeordneter der SBL). Gegen ihn hatte die Polizeibehörde (untersteht dem Landrat)Anzeige erstattet wegen falscher Verdächtigung eines Polizeibeamten: Herr Loos habe einen Polizeibeamten beschuldigt ihn vorsätzlich umgestoßen zu haben.
Nachdem dann dem Angeklagten am 14.8.2012 ein Strafbefehl zugestellt worden war sollte nun heute in der Sache verhandelt werden. Geladen zur Sitzung waren lediglich die von der Polizei benannten Zeugen. Die Zeugen die Reinhard Loos benannt hatte wurden nicht geladen.
Zu einer Zeugenvernehmung kam es allerdings gar nicht, da Reinhard Loos einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin stellte. In 9 Punkten begründete er ausführlich seine Gründe für die Besorgnis der Befangenheit.
Die Begründung von Reinhard Loos dürfte einiges an Sprengstoff enthalten, da er damit die Unabhängigkeit von Gericht und Staatsanwaltschaft in diesem Fall in Frage stellt.
Das Gericht vertagte sich und sucht derzeit nach einem neuen Richter. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt zum Befangenheitsantrag von Reinhard Loos schriftlich Stellung zu nehmen.
Der Fall dürfte spannend bleiben!
und in diesem Fall muß mann doch die WP Brilon mal loben, das sie von sich aus sachlich aufgreift: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/vater-tritt-nach-bagatellunfall-des-sohnes-juristische-lawine-los-id7635150.html
Die Westfalenpost berichtet weiter. Zur Sache insbesondere der letzte Absatz:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/verwaltungsmumie-wird-zum-politikum-im-hsk-absprachen-anzeigen-und-animositaeten-id7641723.html
@Schulte-Huermann
ihr text gefällt mir viel besser, zeigt er doch dass der landrat wie immer hier allem übel steckt und justiz und polizei womöglich korrupt sind, nicht wahr? vielen dank für diese einblicke. was sagt zoom dazu: darf ein kommunalpolitiker, wenn er verurteilt werden sollte, weiter in der kommualpolitik wirken? rechtlich? moralisch?
Matthias, das ist richtig, der WP-Artikel ist wirklich informativ. Der Verfasser/die Verfasserin vermittelt die Komplexität des Geschehens sehr gut.
Lieber Vorschlag
Also es liegt mir fern zu behaupten der Landrat würde dahinterstecken. Es könnte sein, aber ich kenne Dr. Karl Schneider lange genug und kann mir das nicht vorstellen. Ob mann in diesem Fall Korruptionsverfacht erheben kann weiß ich auch nicht. Das was ich im Hinterkopf habe, was der Fall sein könnte, nennt man, denke ich anders. Das wird sich aber noch zeigen ob das stimmt. Aber eine Verurteilung des Angeklagten (nach meiner Kenntnis der Internas) in diesem Fall halte ich für recht unwahrscheinlich. Sollte es dazu kommen, dann würde ich mir über das was sie unterstellen ernsthafte Gedanken machen!
Übrigends lieber *Vorschlag*, eine Begründung noch, warum ich der Meinung bin das der Landrat NICHT hinter der Sache steckt: Die sogenannte *Loossche Rechtsauffassung* (Zitat Schneider) wurde auch von ihm früher mal belächelt. Ich gehe aber davon aus, dass er sie im Laufe der Zeit durchaus schätzen gelernt und als vernünftig erkannt hat. Aber es könnte in der hierarchischen Struktur, in der wir so leben, auf unteren Ebenen durchaus Personen geben, bei denen das so noch nicht angekommen ist. Und die könnten , sei es aus Wichtigtuerei (soll es auch bei Uniformträgern etc. geben) oder anderen Motiven durchaus die Vorstellung haben, dass sie in diesem Fall mal die Gelegenheit haben der *Loosschen* Rechtsauffassung eins auszuwischen. Diese könnte das Ziel der Strafanzeige der Polizei sein (brauch aber nicht, die kann auch einfach nur das Ziel gehabt haben sich vor Mitarbeiter zu stellen) oder aber im weiteren Verfahren könnten solche Personen bzw Motive eine Rolle gespielt haben. Viel Könnte und Würde, entscheidend wird sein, wie sich die Staatsanwaltschaft mit den 9 Gründen, die Reinhard Loos bezüglich der Besorgnis der Befangenheit angeführt hat, auseinandersetzt. Vielleicht klärt sich dadurch was auf.
während der erste WP Artikel sachlich war ist dieser aber doch eher tendenziös:Loos als Querulant der gegen alles und jedes ist. *er hat sich eingemischt in die polizeiliche Unfallaufnahme, daraus ergab sich ein Rattenschwanz an juristischem Geplänkel*. Hat der Autor für diese meineransichtnach falsche Kausalkette Belege? Zudem ist es nicht korrekt die Strafanzeige der Polizei und den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft als juristisches Geplänkel abzutun.
Habe mich auch gefragt, was mir der Ausdruck „in bester Fach-Attitüde“ sagen soll. Entweder hätte der Autor es erklären oder aber weglassen sollen.
Ich persönlich habe bei Reinhard Loos noch niemals eine „Fach-Attitüde“ bemerkt. Er kennt sich sehr gut in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften aus, und das kann man nun wirklich nicht als „Attitüde“ bezeichnen.
Das ist eine fachliche Qualifikation, die er, so vermute ich, nicht zuletzt auf Grund des Schwerpunktes seiner politischen Arbeit auch im Kreistag erworben hat.
Obwohl, wenn ichs mir recht überlege: Mann soll ja nicht päpstlicher Sein wie der Papst:Das der WP artikel bestimmte Dinge darstellt ist schonmal ziemlich gut.Ich bin mal gespannt was denn Vorschlag zum Sachverhalt sagt.
@vorschlag
Die Zeit heilt alte Wunden und entlarvt Sie als substanzlosen anonymen Troll. Danke!
Im Gegensatz zu Ihnen haben wir zu Recht Herrn Loos NICHT auf die Anklagebank gesetzt.
Relativ aktuell:
http://www.schiebener.net/wordpress/?p=24637