12 Euro Mindestlohn soll im Oktober kommen. Fast 12.000 Bürgerinnen und Bürger könnten dann im Sauerland profitieren.

Freut sich über die Erhöhung des Mindestlohns: Dirk Wiese (MdB) (pressefoto)

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Arbeitsminister Hubertus Heil das Gesetzesvorhaben zu 12 Euro Mindestlohn bereits auf den Weg gebracht hat.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeige, dass allein im Hochsauerlandkreis fast 12.000 Menschen im unteren Entgeltbereich sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt sind und von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren könnten. Von diesen rund 12.000 Menschen im unteren Entgeltbereich kämen wiederum 2.071 Personen aus dem Gastgewerbe, was 68,4 Prozent der Beschäftigten im unteren Entgeltbereichs im Hochsauerlandkreis entspreche. Bezogen auf ganz Deutschland werden mehrere Millionen Menschen dadurch eine Lohnerhöhung erhalten. Nicht eingerechnet sind in Teilzeit beschäftigte Personen.

„Es ist ein wichtiges Signal für alle Bürgerinnen und Bürger, mit dem wir zeigen, dass wir ihre Arbeit wertschätzen. Der Mindestlohn ist eine Frage des Respekts und ich freue mich, dass so viele Menschen im Sauerland davon profitieren werden“, so Dirk Wiese zu der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro.

Besonders Beschäftigte im Gastgewerbe, in Land- und Fortwirtschaft und im Handel haben bisher oft Löhne, die unterhalb der bundeseinheitlichen Schwelle des unteren Entgeltbereichs von 2.284 Euro liegen. Der Anteil der Menschen, die in Deutschland im unteren Entgeltbereich liegen, beträgt im Westen durchschnittlich 16,4 Prozent. Im Sauerland ist der Wert leicht erhöht und liegt bei 16,6 Prozent. All diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden mit dem höheren Mindestlohn eine wichtige Lohnerhöhung erhalten. Nach einer bereits länger beschlossenen Erhöhung auf 10,45 Euro Anfang Juli werden nach derzeitiger Planung ab dem 1. Oktober die 12 Euro Mindestlohn für alle Beschäftigten in Deutschland gelten.

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Weitere Informationen zu den positiven Auswirkungen der Erhöhung des Mindestlohns für Beschäftigte gibt es unter folgendem Link: https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-mindestlohn-von-12-euro-lohnverbesserung-wachstum-keine-negativen-auswirkungen-35172.htm auf der Webseite der Hans Böckler Stiftung.

Neue Untersuchungen in den WSI-Mitteilungen. Knapp 90 Prozent der Minijobber erhalten nur Niedriglöhne: gesetzeswidrige Lohnabschläge

minijobs01Düsseldorf. (Hans Böckler Stiftung) Minijobberinnen und Minijobber werden vielfach systematisch geringer bezahlt als andere Beschäftigte – obwohl das verboten ist. Fast 90 Prozent der geringfügig Beschäftigten arbeiten zu Niedriglöhnen. Unternehmen nutzen Minijobs, in denen überwiegend Frauen arbeiten, offenbar gezielt, um Personalkosten zu drücken.

Besonders eklatant ist der Lohnrückstand unter geringfügig Beschäftigten, die gleichzeitig Arbeitslosengeld II (ALGII) beziehen. Ein starkes Indiz dafür, dass Arbeitgeber die „Aufstockung“ durch Sozialleistungen bei der Lohnfestsetzung bereits einkalkulieren.

minijobs02Das sind Ergebnisse aus drei neuen Studien, an denen Forscherinnen und Forscher der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung beteiligt sind, beziehungsweise die von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert werden. Sie zeigen auch, dass Minijobs nur selten eine „Brücke“ in stabile Beschäftigung bilden. Und: Das verbreitete Bild der Minijobberin, die „nur hinzuverdient“ und über Einkommen und Sozialansprüche ihres Partners indirekt abgesichert ist, trifft längst nicht immer zu. Die Untersuchungen erscheinen im Heft 1/2012 der WSI Mitteilungen und werden heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. WSI ist die Abkürzung für Wissenschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut.

Die geringfügige Beschäftigung sei längst aus dem Ruder gelaufen, konstatieren Dr. Dorothea Voss, Dr. Christina Klenner und Dr. Alexander Herzog Stein, Arbeitsmarktexperten der Hans-Böckler-Stiftung und Koordinatoren des Schwerpunkthefts. Ursprünglich gedacht, um Hausfrauen einen unkomplizierten Nebenjob zu ermöglichen, haben sich Minijobs stark ausgebreitet. Und spätestens seit den Arbeitsmarktreformen 2003 geht es nicht mehr nur um Hinzuverdienste. Im Frühjahr 2011, so die aktuellsten Daten, war jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ein Minijob – insgesamt rund 7,3 Millionen. Für rund 4,8 Millionen Menschen, darunter 3,2 Millionen Frauen, stellte der Minijob die einzige Erwerbstätigkeit dar. Minijobbeschäftigte müssen selber keine Steuern und Sozialabgaben abführen, erwerben aber auch keine oder nur sehr geringe eigenständige Ansprüche an die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

„Der steile Aufstieg von Minijobs im deutschen Beschäftigungssystem ist ein besonders gutes Beispiel dafür, wie sich im Einzelnen begründbare Praktiken verselbständigen und immer weiter weg führen von zukunftsfähigen Lösungen für eine moderne Erwerbsgesellschaft“, schreiben die Forscher. Und das Dilemma spitze sich zu. Denn die Minijobregelung sende ebenso wie das Ehegattensplitting an Frauen Signale aus, „die diametral dem entgegengesetzt sind, was der Staat von ihnen erwartet.“ Die steuer- und abgabenrechtliche Privilegierung setze einen ökonomischen Anreiz für Ehepaare, die Erwerbstätigkeit der Ehefrau auf den Minijob zu beschränken. Dagegen zielten das neue Unterhaltsrecht, die Aktivierungspolitik am Arbeitsmarkt oder die reformierte Hinterbliebenenversorgung zunehmend auf eine möglichst umfangreiche Erwerbstätigkeit und eine eigenständige Existenzsicherung von Frauen ab. Diese sei im Rahmen geringfügiger Beschäftigung ausgeschlossen. Zugleich verschärfe die massenhafte Nutzung von Minijobs Probleme auf dem Arbeitsmarkt, weil Löhne und reguläre Beschäftigung unter Druck geraten.

Angesichts der beobachteten Fehlentwicklungen halten Voss, Klenner und Herzog-Stein, die steuer- und abgabenrechtliche Privilegierung von Minijobs für höchst fragwürdig. Um die Diskriminierung von Minijobberinnen und Minijobbern auf dem Arbeitsmarkt zu beenden und die drohenden Lücken in der sozialen Sicherung zu vermeiden, sei eine Abschaffung dieses Sonderstatus´ unvermeidlich. Die Forscher sprechen sich zudem für verbindliche Lohnuntergrenzen aus, um extreme Niedriglöhne zu verhindern.

Die Untersuchungsergebnisse im Einzelnen: „Neue Untersuchungen in den WSI-Mitteilungen. Knapp 90 Prozent der Minijobber erhalten nur Niedriglöhne: gesetzeswidrige Lohnabschläge“ weiterlesen

Kommunen schlagen Private

„Kommunen schlagen Private“, meint die Hans Böckler Stiftung. Nach dem Privatisierungswahn der vergangenen Jahrzehnte sind viele Kommunen in teure Abhängigkeiten geraten. Nun kehre sich der Trend um.

Zahlreiche Kommunen haben zuvor privatisierte Aufgaben wieder selbst übernommen. Fallstudien, so die Stiftung, zeigten: Öffentliche Betriebe sind häufig günstiger, obwohl sie die Beschäftigten besser bezahlen als private Anbieter.

Die Gründe seien:

  • Stadtwerke müssen im Unterschied zum Privatunternehmen keine Gewinne erwirtschaften. Die Gebühren müssen nur die Kosten decken, darum können sie niedriger sein.
  • In der Entsorgungsbranche gibt es stets das Risiko der Unterauslastung der Anlagen. Private Betriebe verlangen dafür eine erhebliche Risikoprämie.
  • Öffentliche Betriebe arbeiten eher mit fest angestelltem und qualifiziertem Personal. Das ermöglicht mehr Effizienz.
  • Steuerliche Vorteile spielen eine Rolle. Die Abfallentsorgung zählt zur hoheitlich zu regelnden Daseinsvorsorge, darum zahlen kommunale Betriebe keine Mehrwertsteuer.
  • Städte und Gemeinden, die öffentliche Aufgaben in eigener Regie leisten, können auf eine kostspielige europaweite Ausschreibung verzichten.

Der lesenswerte und informative Artikel ist  „Pflichtlektüre“ für jeden Kommunalpolitiker oder kommunalpolitisch interessierten Bürger.