Neue Untersuchungen in den WSI-Mitteilungen. Knapp 90 Prozent der Minijobber erhalten nur Niedriglöhne: gesetzeswidrige Lohnabschläge

minijobs01Düsseldorf. (Hans Böckler Stiftung) Minijobberinnen und Minijobber werden vielfach systematisch geringer bezahlt als andere Beschäftigte – obwohl das verboten ist. Fast 90 Prozent der geringfügig Beschäftigten arbeiten zu Niedriglöhnen. Unternehmen nutzen Minijobs, in denen überwiegend Frauen arbeiten, offenbar gezielt, um Personalkosten zu drücken.

Besonders eklatant ist der Lohnrückstand unter geringfügig Beschäftigten, die gleichzeitig Arbeitslosengeld II (ALGII) beziehen. Ein starkes Indiz dafür, dass Arbeitgeber die „Aufstockung“ durch Sozialleistungen bei der Lohnfestsetzung bereits einkalkulieren.

minijobs02Das sind Ergebnisse aus drei neuen Studien, an denen Forscherinnen und Forscher der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung beteiligt sind, beziehungsweise die von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert werden. Sie zeigen auch, dass Minijobs nur selten eine „Brücke“ in stabile Beschäftigung bilden. Und: Das verbreitete Bild der Minijobberin, die „nur hinzuverdient“ und über Einkommen und Sozialansprüche ihres Partners indirekt abgesichert ist, trifft längst nicht immer zu. Die Untersuchungen erscheinen im Heft 1/2012 der WSI Mitteilungen und werden heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. WSI ist die Abkürzung für Wissenschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut.

Die geringfügige Beschäftigung sei längst aus dem Ruder gelaufen, konstatieren Dr. Dorothea Voss, Dr. Christina Klenner und Dr. Alexander Herzog Stein, Arbeitsmarktexperten der Hans-Böckler-Stiftung und Koordinatoren des Schwerpunkthefts. Ursprünglich gedacht, um Hausfrauen einen unkomplizierten Nebenjob zu ermöglichen, haben sich Minijobs stark ausgebreitet. Und spätestens seit den Arbeitsmarktreformen 2003 geht es nicht mehr nur um Hinzuverdienste. Im Frühjahr 2011, so die aktuellsten Daten, war jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ein Minijob – insgesamt rund 7,3 Millionen. Für rund 4,8 Millionen Menschen, darunter 3,2 Millionen Frauen, stellte der Minijob die einzige Erwerbstätigkeit dar. Minijobbeschäftigte müssen selber keine Steuern und Sozialabgaben abführen, erwerben aber auch keine oder nur sehr geringe eigenständige Ansprüche an die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

„Der steile Aufstieg von Minijobs im deutschen Beschäftigungssystem ist ein besonders gutes Beispiel dafür, wie sich im Einzelnen begründbare Praktiken verselbständigen und immer weiter weg führen von zukunftsfähigen Lösungen für eine moderne Erwerbsgesellschaft“, schreiben die Forscher. Und das Dilemma spitze sich zu. Denn die Minijobregelung sende ebenso wie das Ehegattensplitting an Frauen Signale aus, „die diametral dem entgegengesetzt sind, was der Staat von ihnen erwartet.“ Die steuer- und abgabenrechtliche Privilegierung setze einen ökonomischen Anreiz für Ehepaare, die Erwerbstätigkeit der Ehefrau auf den Minijob zu beschränken. Dagegen zielten das neue Unterhaltsrecht, die Aktivierungspolitik am Arbeitsmarkt oder die reformierte Hinterbliebenenversorgung zunehmend auf eine möglichst umfangreiche Erwerbstätigkeit und eine eigenständige Existenzsicherung von Frauen ab. Diese sei im Rahmen geringfügiger Beschäftigung ausgeschlossen. Zugleich verschärfe die massenhafte Nutzung von Minijobs Probleme auf dem Arbeitsmarkt, weil Löhne und reguläre Beschäftigung unter Druck geraten.

Angesichts der beobachteten Fehlentwicklungen halten Voss, Klenner und Herzog-Stein, die steuer- und abgabenrechtliche Privilegierung von Minijobs für höchst fragwürdig. Um die Diskriminierung von Minijobberinnen und Minijobbern auf dem Arbeitsmarkt zu beenden und die drohenden Lücken in der sozialen Sicherung zu vermeiden, sei eine Abschaffung dieses Sonderstatus´ unvermeidlich. Die Forscher sprechen sich zudem für verbindliche Lohnuntergrenzen aus, um extreme Niedriglöhne zu verhindern.

Die Untersuchungsergebnisse im Einzelnen: „Neue Untersuchungen in den WSI-Mitteilungen. Knapp 90 Prozent der Minijobber erhalten nur Niedriglöhne: gesetzeswidrige Lohnabschläge“ weiterlesen