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Das Risiko, sich über Aerosole mit Corona zu infizieren, ist im Klassenraum extrem hoch – Lauterbach: Luftfilter anschaffen! … news4teachers
Lobby für Schul- und Kitaöffnungen: Wer und was steckt hinter der Initiative „Familien in der Krise“? … uebermedien
Die Spielregeln der Pandemie: falsche FFP2-Masken … spielfeld
Spahns Resterampe: Alle Welt erregt sich über den Mangel an Impfstoff. Nun stellt sich heraus: An jedem Impftag bleibt ein Rest der knappen, schnell verderblichen Ware übrig … postvonhorn
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„Open Source braucht öffentliche Finanzierung“: Der Innovationsforscher Knut Blind sieht in Open-Source-Software einen Wachstumsmotor für kleine und mittlere Unternehmen in Europa … netzpolitik
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Das war ja sowas von klar. Heute wurde vor dem EuGh die Klage eines afghanische Vaters aus Kundus abgeschmettert, der den Tod seiner beiden minderjährigen Söhne (also Kinder) als zivile Kriegsopfer angeklagt hat. Bei dem Befehl des deutschen Oberst Klein, zwei von Taliban entführte Tanklastzüge im September 2009 zu bombardieren sind rund 100 zivile Opfer eines Dorfes sozusagen als „Kollateral-Schaden“ zu beklagen. Dieser eine Vater nun ist durch alle Instanzen gegangen bis zu dem heutigen Tag. Überall abgeschmettert. Mit Begründungen, die für „Winkeladvokaten“ gängig sind, aber nicht für Menschen. Seit 11 Jahren kämpft dieser Vater. Würde ja niemand glauben, dass so ein armer Mann dass überhaupt einmal in Angriff nimmt. Mit Hilfe von unabhängigen Menschenrechtsorganisationen ist es aber gelungen. Aber nichts. Keine Entschädigung, kein Schmerzensgeld, keine Entschuldigung. Sei alles „rechtens“ gelaufen. Nach welchem Recht? Alle, die ich kenne, wären genauso vorgegangen, wenn es sich um ihre Kinder handeln würde. Gibt es auch einen guten, deutschen Film darüber mit Matthias Brandt. Da hatte ich mir gedacht: Warum bringt man einen Oberst in solch eine Situation ? Übrigens soll das Afghanistan-Mandat bis zum Ende diesen Jahres ausgedehnt werden. Wozu ?
Zur Ergänzung die Berichterstattung der Tagesschau von heute:
https://www.tagesschau.de/inland/egmr-urteil-kundus-101.html