17. Änderung des Regionalplans – Unterlagen liegen aus

Die Auslegungsfrist zur 17. Änderung des Regionalplans beginnt am 18. April 2023 und endet am 19. Mai 2023. (Bild: Bezirksregierung Arnsberg)

Die Auslegung der Planunterlagen zur 17. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis in den Städten Arnsberg, Meschede, Sundern und Schmallenberg findet im Zeitraum von Dienstag, 18. April bis einschließlich Freitag, 19. Mai 2023 statt.

(Pressemitteilung HSK)

Die Planunterlagen, u.a. Planentwurf, Planbegründung, Umweltbericht inkl. FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen, sind digital abrufbar unter https://www.bra.nrw.de/-4288  und liegen auch analog während der Auslegungsfrist sowohl bei der Bezirksregierung Arnsberg als auch beim Hochsauerlandkreis innerhalb der behördlichen Dienststunden in Papierform aus:

Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Seibertzstraße 2, 1.Zwischengeschoss, 59821 Arnsberg; Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr; Freitag von 8:30 bis 14:00 Uhr. Auskunft erteilt bei Bedarf Frau Wagner, Telefon: 02931 / 82 -2310

Hochsauerlandkreis, Kreishaus Meschede, Raum 520, Steinstraße 27, 59872 Meschede; Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr; Dienstag von 8:30 bis 12 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr; Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr. Auskunft erteilt bei Bedarf Herr Mönxelhaus, Telefon: 0291 / 94 -1509 oder mobil: 0171 / 9754070.

Aus unseren Leserzuschriften: Windenergie im Hochsauerland – jetzt wird es ernst.

Windräder
Richtung Krämerhöhe Blickrichtung links: drei Windräder bei Heinrichsdorf. (archiv: zoom)

In den letzten Tagen haben wir mehrere Leser-Zuschriften zum Thema Windenergie erhalten.  Wir danken für die Hinweise zu den Entwürfen für den Regionalplan, mit denen sich der Regionalrat der Bezirksregierung Arnsberg am 3. Juli befassen wird.

Nach dieser Sitzung wird ein längerer Genehmigungsprozess stattfinden, über den Rita Maurer und Ralf Hermann heute in der Westfalenpost einen guten Überblick geben:

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/windkraft-vorrangzonen-entwurf-birgt-brisanz-id9528072.html

Einer unserer Leser schreibt:

„Das sollte die Sauerländer interessieren und ist hochaktuell:

Die Entwürfe für den Regionalplan -Teilplan Energie- sind online. Die Stadt Marsberg hat besipielsweise am Dienstag bei einer Informationsveranstaltung behauptet, dass sie, sollte der Plan so kommen, alle als Vorranggebiete zeichnerisch dargestellten Zonen in den Karten als Windenergie -Konzentrationszonen ausweisen müsse.

Das ganze Material zum Regionalplan im gesamten Planungsgebiet Arnsberg finden Sie unter

http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/container/filebase/export_regionalrat_14_07_03/

Die Gesamtfläche der Vorranggebiete orientiert sich an der LANUV-Potenzialstudie (Jan. 2013), die für Marsberg beispielsweise ein Potenzial von 1887-2119 ha sieht (bisher hier 478 ha). Dieses Potenzial in Arnsberg sieht der Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) als Ziel vor (18000 ha im gesamten Planungsgebiet).“

Ein anderer Leser befasst sich speziell mit Winterberg:

„Die Bezirksregierung Arnsberg hat die  Windenergieflächen für den Regierungsbezirk herausgegeben, darunter auch für Winterberg. Der Stadtrat hat ja damals einige davon verworfen. Doch die Bezirksregierung hat sie trotzdem in den Plan übernommen und noch einige hinzugefügt (so beispielsweise den halben Kuhlenberg).

Die Unterlagen zur Sitzung des Regionalrates zu diesem Thema finden sich unter:

http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/container/filebase/export_regionalrat_14_07_03/

Besonders von Bedeutung für Winterberg ist hier Anlage v9E, Blätter 17,18, 23

Hier im Blog selbst sind über die Jahre verstreut viele Artikel zum Thema „Windenergie“ zu finden:

http://www.schiebener.net/wordpress/?s=Windenergie