Eilanträge der vier Eltern gegen Beschlüsse zur Sekundarschule: Rechtsanwalt der Eltern meldet sich zu Wort.

„Stadt irrt – Eilverfahren zur Verbundschule Siedlinghausen scheitert“

„Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg möglich (Az. 10 L 2008/16)“


Heute meldet sich nach der Stadt Winterberg auch der Rechtsanwalt der vier gegen die Beschlüsse der Stadt Winterberg klagenden Eltern mit einer Pressemitteilung zu Wort.

Die etwas knifflig erscheinende Argumentation von Rechtsanwalt Robert Hotstegs hier im Wortlaut:

Düsseldorf/Winterberg. „Dem Umstand, dass der Rat der Stadt Winterberg die sofortige Vollziehung seiner Ratsbeschlüsse, sowie des Ratsbürgerentscheids angeordnet hat, kommt keine Bedeutung zu.“ In diesem Satz fasst das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem heutigen Beschluss seine Entscheidung über einen Eilantrag gegen die Änderung der Verbundschule Siedlinghausen zusammen. Übersetzen lässt sich das Juristendeutsch in etwa mit dem Ergebnis: der Rat hat zur Umwandlung der Verbundschule Siedlinghausen nur vorbereitende Entscheidungen getroffen, für die eigentliche Umsetzung ist die Stadt Winterberg selbst nicht zuständig. Das Gericht verweist die Eltern auf den Rechtsweg gegen den Schulzweckverband.

„Das ist ein aus Elternsicht unbefriedigendes Ergebnis“, macht Rechtsanwalt Robert Hotstegs als Elternvertreter keinen Hehl aus seiner ersten Bewertung: „Denn das Gericht stellt auf knapp 12 Seiten fest, dass die Stadt Winterberg zwar oft behauptet hat, sie sei für die schulorganisatorischen Entscheidungen zuständig, sie ist es aber nicht. Das führt juristisch zu dem Kuriosum, dass wir mit den Eltern zwar den richtigen ‚Riecher‘ hatten, aber dennoch verloren haben. Denn an der Anordnung der sofortigen Vollziehung war nicht nur eine Kleinigkeit faul: juristisch ist sie nicht existent.“ Dass auch der Ratsbürgerentscheid aus Sicht der Richter nur eine „bloße Vorbereitungsmaßnahme“ war, wurde den abstimmenden Bürgern ebenfalls anders vermittelt.

Aus Sicht des Gerichts musste der Eilantrag der Eltern ins Leere gehen und scheitern. Ob das auch die Antragsteller und ihren Bevollmächtigten überzeugt? „Das prüfen wir zurzeit noch. Denn gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht eingereicht werden. Wenn dies erfolgsversprechend ist, wollen wir diesen Weg auch gehen.“, so Hotstegs.

Neu werden die Eltern prüfen, ob sie sich auch gegen den Schulzweckverband mit einer Klage zur Wehr setzen. Denn das Verwaltungsgericht Arnsberg weist in seinem Beschluss vom Donnerstag ausdrücklich darauf hin, dass dieser Rechtsweg zur Verfügung stehe, wenn der Zweckverband Elternrechte verletze.

Sekundarschule Winterberg-Medebach: Gericht weist Eilanträge gegen Ratsbeschlüsse ab.

Schließung wahrscheinlich: Verbundschule Siedlinghausen. (archiv: zoom)

Nach Informationen der Stadt Winterberg hat das Verwaltungsgericht Arnsberg heute die Eilanträge von vier Eltern gegen die Beschlüsse des Rates vom 5. Juli 2016 zur Überführung der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen in eine gemeinsame Sekundarschule „Winterberg-Medebach“ sowie gegen den Ratsbürgerbescheid vom 13. November 2016 zurückgewiesen.

Die Eltern hatten beim Verwaltungsgericht Arnsberg geklagt und gleichzeitig einstweilige Rechtsschutzanträge gestellt. Diese einstweiligen Rechtsschutzanträge hat das Verwaltungsgericht Arnsberg heute abgelehnt.

Bei den Beschlüssen der Stadt Winterberg handele sich nicht um Verwaltungsakte, die die Rechte der betroffenen Eltern verletzen würden.

Die Stadt sieht sich mit dem gerichtlichen Beschluss in den durch den Rat sowie durch den Ratsbürgerentscheid getroffenen Entscheidungen bestärkt:

Der gerichtliche Beschluss bestätigt den Rat, aber auch die über den Ratsbürgerentscheid beteiligte Bürgerschaft darin, den richtigen Weg eingeschlagen zu haben, mit dem eine gleichermaßen notwendige wie sinnvolle Schulentwicklungsplanung gewährleistet wird. Nunmehr steht einer Anmeldung zur neuen Sekundarschule (Anmeldeverfahren vom 03. – 09.02.2017) ab heute nichts mehr im Wege. Stadt, Schule, Eltern und Kinder haben damit Planungssicherheit.