Nach Informationen der Stadt Winterberg hat das Verwaltungsgericht Arnsberg heute die Eilanträge von vier Eltern gegen die Beschlüsse des Rates vom 5. Juli 2016 zur Überführung der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen in eine gemeinsame Sekundarschule „Winterberg-Medebach“ sowie gegen den Ratsbürgerbescheid vom 13. November 2016 zurückgewiesen.
Die Eltern hatten beim Verwaltungsgericht Arnsberg geklagt und gleichzeitig einstweilige Rechtsschutzanträge gestellt. Diese einstweiligen Rechtsschutzanträge hat das Verwaltungsgericht Arnsberg heute abgelehnt.
Bei den Beschlüssen der Stadt Winterberg handele sich nicht um Verwaltungsakte, die die Rechte der betroffenen Eltern verletzen würden.
Die Stadt sieht sich mit dem gerichtlichen Beschluss in den durch den Rat sowie durch den Ratsbürgerentscheid getroffenen Entscheidungen bestärkt:
Der gerichtliche Beschluss bestätigt den Rat, aber auch die über den Ratsbürgerentscheid beteiligte Bürgerschaft darin, den richtigen Weg eingeschlagen zu haben, mit dem eine gleichermaßen notwendige wie sinnvolle Schulentwicklungsplanung gewährleistet wird. Nunmehr steht einer Anmeldung zur neuen Sekundarschule (Anmeldeverfahren vom 03. – 09.02.2017) ab heute nichts mehr im Wege. Stadt, Schule, Eltern und Kinder haben damit Planungssicherheit.