Sparkassenfusion im Hochsauerland

Zusätzliche Kreistagssitzung am 4. September

Sparkasse Hochsauerland
Eine Filiale der Sparkasse Hochsauerland in Winterberg-Siedlinghausen (archivfoto: zoom)

Am Mittwoch (04.09.2024) sind die Mitglieder des Kreistags zu einer zusätzlichen Sitzung eingeladen. Sie beginnt um 17 Uhr im Großen Sitzungssaal des Mescheder Kreishauses.

(Der Beitrag ist heute in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Anlass ist der Beschluss über die Fusion der drei Sparkassen im Kreisgebiet, mit Sitzen in Arnsberg, Meschede und Brilon. Sie sollen zum 01.01.2025 zu einer einzigen Sparkasse zusammengeschlossen werden, unter dem Namen der bisherigen Mescheder Sparkasse “Mitten im Sauerland”. An dieser neuen Sparkasse werden künftig 12 Kommunen beteiligt sein: 11 aus dem HSK (alle außer Marsberg, das zur Sparkasse Padeborn gehört), und Finnentrop aus dem Kreis Olpe.

Solche Bankenfusionen sind nichts Ungewöhnliches und sollen die Leistungsfähigkeit der Geldinstitute erhöhen. Im konkreten Fall sind allerdings zwei Probleme absehbar:

1) Der neue Vorstand soll aus sechs (!) Mitgliedern bestehen. Es werden also alle bisherigen Vorstandsmitglieder in den neuen Vorstand berufen. In Meschede wird sogar für den ausscheidenden bisherigen Vorstandsvorsitzenden extra ein neues Vorstandsmitglied ernannt. Dieser aufgeblähte Vorstand verursacht sehr hohe Kosten, denn wegen der größe des neuen Instituts dürften die bisherigen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder deutlich steigen.

2) Vorsitzender des neuen Vorstands soll der bisherigen Vorsitzende der Sparkasse mit Sitz in Brilon werden. Er ist dort seit Jahren im Amt. In dieser Zeit häufen sich die Berichte über steigende Fluktuation von Mitarbeitern und schlechten Service für die Kunden.

Das Sparkassengesetz NRW stellt klare Anforderungen an den Gemeinwohlauftrag der Sparkassen, z.B.:

Ҥ 2
Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag
(1) Die Sparkassen haben die Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu dienen.
(2) Die Sparkassen stärken den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie fördern die finanzielle Eigenvorsorge und Selbstverantwortung vornehmlich bei der Jugend, aber auch in allen sonstigen Altersgruppen und Strukturen der Bevölkerung. Sie versorgen im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Die Sparkassen tragen zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstellen bei.
(3) Die Sparkassen führen ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.”

Ҥ 5
Kontrahierungspflichten
(1) Die Sparkassen sind verpflichtet, Spareinlagen in Höhe von mindestens einem Euro entgegenzunehmen.
(2) Die Sparkassen sind verpflichtet, für natürliche Personen aus dem Trägergebiet auf Antrag Girokonten zur Entgegennahme von Einlagen in Euro zu führen. …”

Zu Beginn der Sitzung des Kreistags findet wie immer eine EinwohnerInnen-Fragestunde statt. Dann kann jede(r) Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert