Hochsauerland: Kreisjugendhilfeausschuss votiert für rückwirkende Geschwisterkindbefreiung

Meschede. (rlo) Einstimmig hat der Kreisjugendhilfeausschuss dem Kreistag empfohlen, dass rückwirkend zum 1. August die Geschwisterkinderregelung in Kombination mit der gesetzlichen Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr wieder eingeführt werden soll.

Dafür hatten sich bereits die neun Bürgermeister des Jugendamtsbezirks in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 6. Oktober ausgesprochen. Nun könnten, falls sich der Kreistag heute (14. Oktober) der Empfehlung des Fachausschusses anschließt, Geschwisterkinder wieder von der Beitragszahlung freigestellt werden, selbst wenn ein Kind schon nach der Landesregelung im letzten Kindergartenjahr befreit ist.

Damit folgte der Kreisjugendhilfeausschuss inhaltlich einem Antrag, den die SBL bereits am 7. September eingebracht hatte.  Drei Wochen später brachte auch die SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag ein.

Dagegen hatte der der Landrat der SBL noch im September auf eine schriftliche Anfrage geantwortet, er beabsichtige nicht, die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder wieder einzuführen. Die “Befreiung von Elternbeiträgen für Geschwisterkinder” solle “nur dann zum Tragen” kommen, “wenn mindestens ein beitagspflichtiges Betreuungsverhältnis besteht”.

Möchte die SPD wirklich etwas an den Kindergartenbeiträgen für Geschwisterkinder ändern?

Die Briloner SPD fordert (s. WP Brilon vom 21.09.2011), dass Geschwisterkinder auch weiterhin Beitragsfreiheit in den Kindergärten bekommen sollen. Diese Forderung verdient Unterstützung.

Allerdings hat es die SPD selbst in der Hand, dass darüber neu entschieden werden kann. Denn die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hat bereits am 07. September beim Landrat beantragt, die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder auf die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Kreisjugendhilfeausschusses und des Kreistags zu nehmen. Dieser Antrag findet allerdings nur dann Berücksichtigung, wenn eine Kreistagsfraktion ihn unterstützt. Das hat die SPD bisher nicht gemacht.

Zum Hintergrund: Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 1. Juli eine neue Beitragsordnung beschlossen, mit der die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder abgeschafft wurde. Zu diesem Zeitpunkt war bereits bekannt, dass der Landtag das “Kinderbildungsgesetz” (Kibiz) ändert und damit die Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr beschließt.

Landrat sowie Kreisjugendamt hatten in ihrer Sitzungsvorlage für den Kreistag behauptet: “Angesichts der erheblichen finanziellen Mehrbelastung durch das KiBiz empfiehlt die Verwaltung, von einer doppelten Elternbeitragsbefreiung abzusehen und den Satzungstext neu zu formulieren.” Wegen der behaupteten Beitragsausfälle für das letzte Kindergartenjahr sollten also Geschwisterkinder beitragspflichtig werden.

Damit lieferten Landrat und Verwaltung jedoch dem Kreistag eine unzutreffende Entscheidungsgrundlage. Denn das Land NRW zahlt den Jugendhilfeträgern für den Ausfall von 113 Mio Euro Elternbeiträgen einen Ausgleich von 150 Mio Euro. Es entsteht durch die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres also kein Einnahmeausfall für den Kreis.

Daher hätten Kreisjugendhilfeausschuß und Kreistag allen Grund, ihre damalige Entscheidung zu ändern. Dafür müßte das Thema aber erst einmal auf die Tagesordnung kommen, und das könnte die SPD durch Unterstützung des Antrags der SBL erreichen!

Dies gilt selbstverständlich auch für alle anderen Kreistagsfraktionen…

Flughafen Paderborn-Lippstadt – CDU im Kreis Gütersloh sieht Beteiligung des Kreises kritisch

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Von London-Stansted nach Paderborn-Lippstadt. (foto: chris)

Der Flughafen Paderborn-Lippstadt sorgt in letzter Zeit nicht gerade für gute Nachrichten. Obwohl der Flugplan ließ Federn, sprich ausgedünnt worden ist und die Fluggastzahlen und Flugbewegungen seit dem Jahr 2000 fast kontinuierlich deutlich sanken, drohen in den nächsten 5 Jahren Investitionen von rund 20 Millionen Euro. Die Geldgeber sollen u.a. der Kreis Gütersloh und der Hochsauerlandkreis sein. Der Kreis Gütersloh hält als Gesellschafter z. Z. rund 7,8 %.

Laut Zeitungsberichten fordern nun CDU und FDP im Kreis Gütersloh eine „vollständige Kostenkalkulation“ und eine „genaue Nutzenanalyse“ für den Flughafen. Auch der Gütersloher Kreiskämmerer möchte einem Presse-Artikel vom 19.08.2011 zufolge die „Entwicklungsperspektiven abfragen“ und die Frage geklärt wissen, „wie sich der Konkurrenz-Flughafen Kassel-Calden auf die Geschäftsergebnisse in Paderborn-Lippstadt auswirken“. Der Kämmerer befürchte, „dass die politische Diskussion und Meinungsbildung im Kreistag Gütersloh bis zur Airport-Sitzung am 29. September nicht beendet sein könnte“, stand in der NW Paderborn.

Heute, am 30.08.2011, findet am Flughafen Paderborn-Lippstadt eine Veranstaltung statt, bei der ein Mitglied der CDU Gütersloh noch einmal den Standpunkt seiner Partei erläutern will.

Zu allem Überfluss fiel, laut Bericht der NW Paderborn vom 23.08., auch noch das „Airport-Fest“ am 27./28.08. aus: Die Airshow sollte rund um den neuen Quax-Hangar stattfinden. Doch die dafür notwendigen Umbauarbeiten wurden nicht termingerecht fertig. Auf den früheren Standort im Westen des Flughafengeländes konnte wegen der notwendigen Vorbereitungszeit nicht mehr umgeschwenkt werden. Flughafen-Sprecherin Elke Rawisch de Terán bedauerte die Absage. Künftig, so ihre Hoffnung, könne die Airshow „unter dann optimalen Voraussetzungen stattfinden“, so die Zeitung. Aber das nur am Rande.

Viel wesentlicher scheint der Sauerländer Bürgerliste (SBL) die Frage: Wie steht der Hochsauerlandkreis zu seiner Flughafenbeteiligung? Der HSK ist schließlich mit fast 4 % an dem Flughafen beteiligt, obwohl der Airport außerhalb des HSK- Kreisgebietes liegt! Kritische Stimmen aus dem Sauerland haben wir zur aktuellen Situation des Flughafens Paderborn-Lippstadt bis jetzt noch nicht gehört, weder aus der Verwaltung, noch aus den im Kreistag vertretenen Fraktionen.

Im letzten Jahr sind bereits 7 Mio. Euro in den Flughafen investiert worden. Das Geld wurde durch Kredite und Bürgschaften aufgebracht. Auch der HSK bürgte und somit alle Sauerländerinnen und Sauerländer.

Auflistung der Gesellschafter (Geldgeber) des Flughafens Paderborn-Lippstadt:

Kreis Paderborn 56,38 %

Kreis Soest 12,26 %

Kreis Gütersloh 7,84 %

Hochsauerlandkreis 3,92 %

Kreis Höxter 3,29 %

Kreis Lippe 7,84 %

Stadt Bielefeld 5,88 %

IHK Bielefeld 1,57 %

IHK Detmold 0,39 %

Und eine Statistik zu den Fluggastzahlen (siehe auch.: http://www.airport-pad.com):

Statistiken 2000-2010

Verkehrszahlen

Flugbewegungen

Passagiere total

Linie

Touristik

Sonstige

2010

38.752

1.030.802

209.854

790.207

30.741

2009

39.380

984.099

216.179

734.452

33.468

2008

38.477

1.137.036

281.151

830.129

25.756

2007

41.648

1.241.997

329.685

881.593

30.719

2006

41.000

1.272.205

327.522

911.482

33.201

2005

47.849

1.342.615

330.100

974.669

37.846

2004

46.259

1.309.837

324.751

939.483

45.603

2003

55.410

1.280.229

301.831

944.081

34.317

2002

60.074

1.246.346

248.130

961.434

36.782

2001

61.816

1.287.981

271.964

971.967

44.050

2000

65.836

1.363.236

342.313

984.412

36.511

Das Glück mancher Eltern in Sundern: Das tatsächlich beitragsfreie Kita-Jahr

Im folgenden Text geht es in erster Linie um bürokratische Entscheidungen und um den „kleinen Unterschied“ bei der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr. Die Regelung im Hochsauerlandkreis ist nur mit einer Ausnahme im Sinne des Erfinders.

Die Politik feiert(e). Sie feiert(e) die Verabschiedung des Gesetzes:

„Letztes Kindergartenjahr in NRW ist beitragsfrei“! Die Neuregelung gilt ab dem 01.08.2011.

„Super!“ dachten sich auch viele Eltern. „Unser knappes Haushaltsbudget wird jetzt etwas entlastet!“ Leider mussten ganz schnell manche Eltern feststellen, das war ein „Fall von Denkste“.

Mütter und Väter im Hochsauerlandkreis sind durch das Gesetz „gekniffen“. Und zwar die, die mehr als ein Kind haben. Warum? Weil der Hochsauerlandkreis als Jugendhilfeträger –vorsorglich- bereits vor Verabschiedung des Gesetzes eine Satzung geändert hat. Am 01.07. 2011 entschied der Kreistag, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, und ab 01.08.2011 die Beitragsbefreiung des 1. Geschwisterkindes (für den Besuch von Tageseinrichtungen, Tagespflegestellen oder Ganztagsschulen) aufzuheben.

Das gut gemeinte Gesetz der rot-grünen Landesregierung wird somit also konterkariert.

Auf telefonische Nachfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) beim zuständigen Ministerium in Düsseldorf hieß es, das Vorgehen des HSK und anderer Jugendhilfeträger sei nicht im Sinne der Landesregierung. Leider hätten Regierung und Ministerium darauf aber keinen Einfluss.

Und das, obwohl der Hochsauerlandkreis vom Land eine Ausgleichszahlung für die Kosten des beitragsfreien Kindergartenjahres erhalten wird. Laut Auskunft des Ministeriums entscheiden die Kommunalen Spitzenverbände in Kürze  über die Höhe der Zahlung. Derzeit erhielten die Jugendhilfeträger bereits Abschlagzahlungen. Kann es also sein, dass der HSK Dank des beitragsfreien letzten Kita-Jahr sogar Plus machen wird? Er vereinnahmt ja schließlich die Ausgleichszahlungen des Landes plus Elternbeiträge für das bisher beitragsfreie erste Geschwisterkind. Warten wir mal ab, wie hoch die Ausgleichszahlung letztendlich ausfallen wird?! Das Kreisjugendamt hat dem Kreistag offensichtlich eine falsche Entscheidungsgrundlage geliefert. In der Beschlussvorlage für die Kreistagssitzung am 01.07.2011 steht:

“Angesichts der erheblichen finanziellen Mehrbelastung durch das KiBiz empfiehlt die Verwaltung, von einer doppelten Elternbeitragsbefreiung abzusehen und den Satzungstext neu zu formulieren.”

Übrigens, die Städte Arnsberg, Schmallenberg und Sundern, die eigene Jugendämter haben, agieren bei den Geschwisterbeiträgen unterschiedlich. Arnsberg verfährt wie der Hochsauerlandkreis, und Schmallenberg wartet, laut Auskunft eines Mitarbeiters, auf das Votum des nächsten Jugendhilfeausschusses. Glück haben die Eltern in Sundern. Die Stadt hat die Satzung bzgl. der Geschwisterkinder nicht geändert. Dort gibt es also in vielen Fällen die „doppelte Elternbefreiung“ und damit ein wirkliches Plus in der Haushaltskasse so mancher Familie mit kleinen Kindern!

Warum geht das Geld den Bach runter?

Was wird die Wiederentdeck(el)ung des Henne-Baches in Meschede alles in allem kosten?
Wie viele Millionen Euro müssen wir für die Erweiterung und Modernisierung des Sauerland-Museums in Arnsberg realistisch veranschlagen?
Welche Unsummen werden im feuchten Stuttgarter Bahnhofs-Untergrund versenkt?
Drei Fragen – Eine Antwort: Viel zu viel! Aber für „Leuchtturm-Projekte“ ist uns ja nichts zu teuer!

Nächste Frage:
Wie hoch sind die Etats für soziale Aufgaben der Öffentlichen Hand, z.B. für die Kinderfrühförderung? Nicht nur ich vermute: Viel zu niedrig! Schließlich sind die Kassen leer!

Der Hochsauerlandkreis hatte der Sauerländer Bürgerliste (SBL) kürzlich die blanken Zahlen benannt. 2010 stellte der HSK demnach exakt 1.130.679,00 Euro für KFF (Kinderfrühförderung = heilpädagogische und motopädische Förderung von in der Entwicklung verzögerten Vorschulkindern) zur Verfügung.

Zunächst hört sich das ja nach einem stattlichen Sümmchen an. In diesem Millionen-Betrag enthalten sind die Personalkosten für 14,80 Stellen an drei Dienstorten im HSK (Ärzte/Kinderärzte, Arzthelferinnen, Verwaltungskräfte, einer Psychologin, Heilpädagoginnen der Caritas und Motopädinnen der AWO – Stand Dezember 2010) und Overhead-Kosten (was immer das sein mag?), die Kosten für Räume, Therapiematerialien etc.
Laut Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der SBL waren 2010 für die Vergütung der von den Wohlfahrtsverbänden erbrachten Fördereinheiten 580.100,- Euro eingeplant. Letztendlich wurden aber nur 514.276,86 Euro verausgabt und somit 11,35 % weniger als im Haushaltsansatz des Kreises veranschlagt. Die Erklärung: Zwei Therapeutinnen gingen kurz nacheinander in Schwangerschaftsschutz und Erziehungsurlaub. Diese Situation setzt sich laut Schreiben des HSK auch 2011 fort.

Die erfreulichen Umstände haben nun leider die unerfreuliche Folge, dass Kinder mit Förderbedarf entweder verspätet in die KFF kommen oder vielleicht gar nicht. Offenbar haben weder der betreffende freie Wohlfahrtsverband (AWO) noch die Kreisverwaltung rechtzeitig auf die schwangerschaftsbedingten Personalausfälle reagiert!?

Es stellen sich noch ein paar Fragen: Sind Heilpädagoginnen und Motopädinnen im HSK Mangelware? Warum kauft der HSK für die Frühförderung ausschließlich die Dienstleistung der Caritas und der AWO? Warum vergibt die Kreisverwaltung keine Therapie-Einheiten an freie Heilpädagoginnen, so wie das in den Nachbarkreisen üblich ist? Wer bietet die Dienstleistung KFF preiswerter an, die Wohlfahrtsverbände oder freie Heilpädagoginnen?
Nach unseren Informationen arbeiten letztere zu einem deutlich günstigeren Stundensatz. Der HSK könnte zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, wenn er sich bei der KFF von seinem Grundsatz „Nur mit den Wohlfahrtsverbänden“ verabschiedet. Das Ergebnis wäre eine größere Flexibilität, geringere Kosten pro Therapie-Stunde, kürzere Wartezeiten und vor allem, dass etliche Kinder mehr entsprechend ihrem Bedarf gefördert werden können. So kann auch der Etat für KFF voll ausgeschöpft werden. Das Geld ginge dann nicht den Bach runter!

Bildungs- und Teilhabepaket – HSK überträgt Aufgaben

In der Kreistagssitzung am 14.10.2011 soll darüber entschieden werden, ob der Hochsauerlandkreis seine Aufgaben zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets an die Städte und Gemeinden delegiert. Lediglich die Durchführung von  Widerspruchsverfahren, Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und vor den Sozialgerichten und die Organisation von fachlichen Austauschen sollen dem HSK vorbehalten bleiben.

Laut Verwaltungsvorlage 8/438 soll der Dringlichkeitsbescheid dem Kreistag in seiner Sitzung am 14.10.2011 zur Genehmigung vorgelegt werden.  Die Änderungsverordnung wurde demnach am 25.07.2011 verkündet und tritt zum 01.01.2011 -rückwirkend – in Kraft.

Welche Erfahrungen wurden in den letzten Monaten mit dem Bildungs- und Teilhabepaket gemacht? Im Mai 2011 war  klar, es lief – erwartungsgemäß – nicht so super. Der bürokratische Wust ist offenbar sehr groß. Die Förderung kam also gerade bei denen, die es besonders nötig haben, nicht an. Daraufhin verlängerte die Bundesregierung die Frist für rückwirkende Anträge bis zum 30.06.2011.

Im August 2011 reagierte die NRW-Landesregierung mit einer neuen Arbeitshilfe für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:
„Damit möglichst viele Familien ihnen zustehende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder erhalten, stellt Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider den Kommunen und Jobcentern eine neue Arbeitshilfe zur Verfügung. Die Jobcenter oder die zuständigen Ämter in den Kreisen und kreisfreien Städten sind für die Umsetzung des Pakets zuständig. Der aktualisierte Leitfaden greift nicht nur, wie bisher, die Umsetzung des Pakets für Familien mit SGB-II-Bezug auf. Enthalten sind jetzt auch anspruchsberechtigte Bezieher von Sozialhilfe, Kinderzuschlag und
Wohngeld. Insgesamt können in Nordrhein-Westfalen nach vorliegenden Zahlen für 792.677 Kinder und Jugendliche Ansprüche auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geltend gemacht werden.“

Die neue Arbeitshilfe orientiere sich an den tatsächlichen Problemen, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums, und liefere deshalb Hinweise für eine einfache und unbürokratische Umsetzung vor Ort. Ausdrücklich werde in der Arbeitshilfe auch darauf hingewiesen, dass alle Kinder aus Asylbewerberfamilien Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können. Bisher galt dies nur für Kinder aus Asylbewerberfamilien, die länger als 48 Monate in Deutschland waren.

Weitere Infos zu der neuen Arbeitshilfe sind abrufbar unter
www.mais.nrw.de

Kinderfrühförderung: Jeder, der Bedarf hat oder sieht, kann sich in einem der drei Kreishäuser melden

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) fragte im Juli 2011 bei der Kreisverwaltung schriftlich nach, wer Eltern über das Angebot und über die Möglichkeit der Kinderfrühförderung informiert. Das Gesundheitsamt antwortete jetzt, jeder der meine, dass ein Kind behindert sei oder einem Kind Behinderung drohe, könne sich bei der Kinderfrühförderung melden.

„Sinn und Zweck bei der Einrichtung der Kinderfrühförderung (KFF) war und ist es u.a., den Kindern und deren Erziehungsberechtigten einen (einzigen) Anlaufpunkt, auch für die notwendigen Formalitäten zu bieten“, schreibt ein Mitarbeiter des Kreisgesundheitsamts.
Die Erziehungsberechtigten müssten sich nur bei den Kolleginnen und Kollegen in der Stelle für Kinderfrühförderung in den Kreishäusern Meschede, Arnsberg und Brilon melden, die sich dann mit den anderen Stellen in Verbindung setze. Im Hochsauerlandkreis würden somit den Erziehungsberechtigten viele Formalitäten abgenommen. Ist der Förderbedarf festgestellt, würde HSK-intern die Kostenübernahme geregelt.

Bis zum 31.07. dieses Jahres seien im HSK 203 Kinder zur Frühförderung angemeldet, 23 standen am 04.08.2011 auf der Warteliste. 2009 und 2010 wurden jeweils etwa 350 Kinder angemeldet. Die Wartezeit bis zum Beginn der Therapie liege durchschnittlich bei 3 bis 4 Monaten. Durch einen personellen Engpaß kam es vorübergehend zu längeren Wartezeiten. Die Therapien bzw. die Förderung der Kinder würde durch Pädagoginnen der freien Wohlfahrtspflege, wie der AWO, durchgeführt. Um Planungssicherheit zu haben, sei ein Vertrag mit den Verbänden geschlossen worden, der auch die Anzahl der Fördereinheiten umfasse. Bei Bedarfsveränderung werde das Angebot angepasst. 2010 seien, im Gegensatz zu 2009, die Fördereinheiten nicht voll ausgeschöpft worden. Die Zahl der bis zum 30.06.2011 durchgeführten motopädischen Fördereinheiten gibt die Kreisverwaltung mit 1.204 an.

Land und Bund zahlen keine Zuschüsse für die Kinderfrühförderung (KFF). Der Hochsauerlandkreis ist der einzige Kostenträger. Auch das teilte die Verwaltung auf Nachfrage der SBL mit. Die Kosten für die KFF stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich. Im Jahr 2010 betrugen sie 1.130.679 Euro. Für 2011 ist die Summe von 1.161.453 Euro kalkuliert.

Die Antwort der Kreisverwaltung hört sich recht positiv an. Aus der Praxis der KFF wurden der SBL allerdings andere, weniger gute Erfahrungen, z.B. über lange Wartezeiten, berichtet.

MigrantInnen und Kommunalpolitik

Welche Maßnahmen sind geeignet, das Interesse von Migrantinnen und Migranten an Kommunalpolitik zu fördern und zu unterstützen? So lautet – etwas verkürzt – die Frage, die Ende Juli 2011 Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) der Kreisverwaltung stellte.

Der Denkanstoß für diese Anfrage: Im Oktober letzten Jahres wurden im Rat der Stadt Meschede durch eine Mitarbeiterin des Instituts für Landes- und Stadtentwicklung die Zwischenergebnisse einer Integrationsstudie für Meschede vorgestellt. Frau Dr. Weck listete dabei einige verbesserungswürdige Punkte auf; u.a. erwähnte sie die „geringe strukturelle Einbindung“ von Migrantinnen und Migranten.
Wer die Mitglieder des HSK-Kreistags und seiner Ausschüsse ein wenig kennt, weiß, auch in den politischen Gremien auf Kreisebene sind Migrantinnen und Migranten kaum bis gar nicht vertreten. Liegt das allein am mangelnden Interesse der MigrantInnen? Wohl kaum! Als die Sauerländer Bürgerliste (SBL) vor ca. zwei Jahren in Absprache mit Vertretern der türkischen MitbürgerInnen beantragte, je einen nicht stimmberechtigten Vertreter der muslimischen Gemeinden in den Schulausschuss und in den Kreisjugendhilfeausschuss zu entsenden, wurde das nach mehreren Sitzungen der Ausschüsse und des Kreistags von der Mehrheit der amtierenden Mitglieder abgelehnt.

Aber nun noch einmal zur kürzlich gestellten Anfrage der SBL: Am 08.08.2011 „antwortete“ die Organisationseinheit „Integrations- und Ausländerangelegenheiten“ im Auftrag des Landrats, und zwar so:
„Sehr geehrter Herr Loos,
Frau Dr. Weck vom Institut für Landes- und Stadtentwicklung (ILS) hat den von Ihnen erwähnten Vortrag bei der Stadt Meschede im Rahmen des laufenden Forschungsvorhabens „Integrationspotenziale in kleinen Städten und Landkreisen“ gehalten. An diesem bundesweiten Projekt nimmt für NordrheinWestfalen der Hochsauerlandkreis mit der Stadt Meschede und der Gemeinde Bestwig teil – Einzelheiten siehe www.schaderstiftung.de.
Die Abschlussveranstaltung findet am 07. Oktober 2011 in Berlin statt. Dort werden die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der kommunalen Integrationspolitik vorgestellt. Damit soll ein Beitrag zur öffentlichen Debatte über die Integration von Zuwanderern und die konkrete Arbeit in den Kommunen geleistet werden. Drei Fragestellungen standen im Mittelpunkt: Wie können die strukturellen Bedingungen für Integration verbessert, das Zusammenleben von Einheimischen und Zugewanderten gefördert und die Teilhabe der Zuwanderung am gesellschaftlichen und politischen Leben erhöht werden?
Die Abschlusspublikation kann ab Oktober per E-Mail bestellt werden: Buchbestellung@schader-Stiftung.de.
Auf die Forschungsergebnisse und Handlungsempfehlungen kann m.E. in der von Ihnen gestellten Frage zurückgegriffen werden.“

Wie war noch einmal genau die Frage der SBL an den Landrat?
„Welche geeigneten Maßnahmen kommen Ihrer Meinung nach in Betracht, das Interesse von Migrantinnen und Migranten an Kommunalpolitik zu stärken und die „strukturelle Einbindung“ unserer MitbürgerInnen nichtdeutscher Herkunft in unsere kommunalpolitischen Gremien zu fördern und zu unterstützen?“

Warum verweist der HSK auf ein noch ausstehendes Forschungsergebnis? Haben der Landrat und/oder die Kreisverwaltung keine eigenen Vorstellungen zu diesem Thema? Oder dürfen wir darauf vertrauen, dass in der demnächst bestellbaren Publikation konkrete einschlägige Vorschläge enthalten sind, auf die dann auch Landrat und Verwaltung „zurückgreifen“, indem sie sie umsetzen??

Am Rande: Wer sich über die in der Antwort angegebene Stiftung informieren möchte, sollte nicht die von der Kreisverwaltung angegebene Webadresse verwenden; die führt in die Irre. Richtig ist: www.schader-stiftung.de.

Ökostrom oder Atomstrom? – Hochsauerlandkreis lässt sich nicht in die Karten gucken

Angesichts der begrüßenswerten Entscheidung der Stadt Arnsberg, den Stromeinkauf für die nächsten Jahre an 100%-Ökostrom-Anbieter zu vergeben, erkundigte sich die Sauerländer Bürgerliste (SBL) in der letzten Woche schriftlich beim Landrat, ob er (der Landrat) dem Kreistag vorschlagen wird,  nach dem Auslaufen der bestehenden Lieferverträge den Strom für die öffentlichen Gebäude des Hochsauerlandkreises vollständig oder teilweise aus Ökostrom zu beziehen und wie der Stand der Vorbereitung für die nächste Stromausschreibung ist.

Die komplette „Antwort“ der Organisationseinheit „Hochbau, Gebäudemanagement“ der Kreisverwaltung kam binnen einer Woche und lautet:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits mit Datum 12.04.2011 wurde von Ihnen eine Anfrage gem. § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags zum Thema „Deckung des Strombedarfs der Kreisverwaltung ausschließlich durch Ökostrom“ gestellt. Auf die Beantwortung vom 21.04.2011 wird verwiesen.“

Es ist richtig, dass es bereits eine Anfrage zu diesem Thema gab, allerdings mit dürftigem Ergebnis, Wir hatten im April u.a. gefragt:
„Nach welchen Kriterien wird die Kreisverwaltung ab sofort bei Stromausschreibungen verfahren? Wie weit sind die Überlegungen gediehen?“

Und nicht nur das! Schauen wir noch weiter zurück, ins Jahr 2009. Im September 2009 beantragte  die SBL:

„Der Hochsauerlandkreis entscheidet sich bei den EU-weiten Stromausschreibungen für einen Ökostromanbieter, wenn der Ökostrom preisgünstiger ist oder der Preisunterschied zwischen dem konventionellen und dem Ökostromanbieter nur unwesentlich ist. Als unwesentlich sieht der Kreistag des Hochsauerlandkreises einen Preisunterschied an, wenn der Ökostrom maximal 3 % teurer ist.“ In der  Begründung bezog sich das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos  u.a. auf einen von der Sauerländer Bürgerliste beantragten Kreistagsbeschluss vom Oktober 2008. Danach ist bei einer Stromausschreibung auch die Lieferung von Ökostrom abzufragen.

Zurück zur „aktuellen Lage“ und damit auch zur „Beantwortung“,  auf die wir jetzt verwiesen wurden. Der „Antwort“ vom 21.04.2011 entnehmen wir lediglich: „Gem. Beschluss des Kreistags vom 25.09.2009 sind die Wertungskriterien bei zukünftigen europaweiten Stromausschreibungen neu festzulegen. Die nächste eu-Ausschreibung wird frühestens in 2012 durchgeführt. Im Rahmen der Vorbereitung werden die Wertungskriterien neu festgelegt.“

Und: „Alle Stromlieferverträge des Hochsauerlandkreises sind frühestens zum Ende der festen Vertragslaufzeit (31.12.2012) kündbar.“

OK!?  Nur: wie sollen die  Bewertungskriterien festgelegt werden? Das war doch irgendwie unsere Frage! Die letzte Strom-Ausschreibung dauerte über ein Jahr, und da wird es höchste Zeit,  sich mit der  Festlegung der Kriterien zu befassen!

Es bleibt anscheinend dabei: Ökostrom oder Atomstrom? Die Kreisverwaltung lässt sich offiziell bzw. öffentlich nicht in die „energetische“ Zukunft blicken.

Nächtliche Abschiebung einer Roma-Familie – Antwort des HSK auf die SBL-Anfrage kam nach zwei Monaten

In der Nacht vom 18. zum 19. Mai 2011 schob der Hochsauerlandkreis eine Roma-Familie aus Meschede in den Kosovo ab. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte daraufhin am 24. Mai 2011 der Kreisverwaltung etliche Fragen zum Abschiebevorgang und den Gründen für die behördliche Maßnahme und wartete und wartete und wartete … auf die Antwort.

Am 17. Juli, also nach 8 Wochen, war es soweit. Da fand die Mitarbeiterin der Sauerländer Bürgerliste (SBL) die Antwort des Hochsauerlandkreises in dem virtuellen SBL-Briefkasten vor. Bis dato hatte die Kreisverwaltung der SBL lediglich schriftlich den Eingang des Schreibens bestätigt und erklärt, dass, aufgrund der umfangreichen Fragestellungen und personeller Engpässe es leider nicht möglich sei, termingerecht – innerhalb von 2 Wochen – vollumfänglich zu antworten.

Wir fassen einige Punkte aus dem Antwortschreibens eines Mitarbeiters der Organisationseinheit Integrations- und Ausländerangelegenheiten hier nun – fast kommentarlos – zusammen:

An der Abschiebe-Maßnahme, waren, wir zitieren: “… zunächst 6 Bedienstete des Hochsauerlandkreises, 2 ehemalige Polizeibeamte (Fahrer) und ein Arzt beteiligt. Nach aggressivem Auftreten einiger Familienangehöriger wurden zudem 3 Polizeibeamte hinzugezogen.“ -Folglich waren 12 Leute an der „Überfall-Kommando“ (so der Eindruck der Betroffenen) beteiligt!-
Der Familie sei mit 1 ½ Stunden „auf eigenen Wunsch ausreichend Zeit gewährt“ worden, „um u.a. diverse Telefonate mit Rechtsanwälten zu führen, Koffer zu packen und Abschied zu nehmen.“

Die Frage der SBL, ob sich der HSK in diesem Fall des umstrittenen Gutachters Michael K. aus Bonn bediente, ist so beantwortet worden:

„Ihre einleitende Bewertung hinsichtlich des „Gutachters Michael K. aus Bonn“ teile ich nicht. Der Innenminister hat bestätigt, dass dieser bundesweit als objektiv und sorgfältig prüfender Arzt bekannt ist. Es ist richtig, dass dieser Arzt die Rückführung begleitet hat.“

Zur Frage nach weiteren Abschiebefällen, bei denen der besagte Gutachter beteiligt war, heißt es in der „Antwort“: „Hierüber wird keine Statistik geführt.“ Es würden unterschiedliche Gutachter eingesetzt, ausgewählt nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls.

Die SBL hatte auch gefragt, ob der HSK dem „Gutachter“ für seine Dienste jeweils rund 470,- Euro bezahlt. Die Antwort: “Nein, das Honorar richtet sich jeweils nach dem entstandenen Aufwand und ist von Fall zu Fall völlig unterschiedlich.“ Auf die Frage nach den Kosten für das „Fit for Fly“-Gutachten ging der HSK nicht ein, sondern verwies auf die Antwort zum Honorar. -„Fit for Fly“, der Begriff steht für Ärzte, die kranke Flüchtlinge „flugtauglich“ schreiben. So ein Gutachten soll den Ausländerämtern jeweils 470,- Euro kosten.-

Eine Vereinbarung zwischen dem HSK und dem Evangelischen Kirchenkreis, wonach aus humanitären Gründen nachts keine Abschiebemaßnahmen erfolgen sollen, besteht laut der HSK-Ausländerbehörde nicht. „Nein“, schreibt der Kreismitarbeiter auf diese Frage der SBL, „vielmehr mündete ein gemeinsames Gespräch mit dem evangelischen Kirchenkreis im Jahr 2005 nicht mit der Zusage, auf nächtliche Abschiebungen zu verzichten. Die Zusicherung des HSK, dass keine nächtlichen Abschiebungen stattfinden, stand und steht noch unter dem Vorbehalt, dass der Abflugtermin in den Mittagsstunden liegt, sodass ein betreten der Wohnung vor fünf Uhr vermieden werden kann. Der Hochsauerlandkreis hat sich beim Land NRW wiederholt dafür eingesetzt, dass die Abflugzeiten für Charterflüge in die Mittagszeit verlegt werden.

Zu den Abschiebegründen von S.Z., seiner Ehefrau und seiner 19jährigen Tochter gibt der HSK an, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels seien nicht erfüllt worden.

Humanitäre und gesundheitliche Aspekte hätte der HSK bei seiner Entscheidung nicht außer Acht gelassen, schreibt uns der Kreisbedienstete. Zweifel an der Reisefähigkeit von Herrn und Frau Z. und deren Tochter hätten zu keinem Zeitpunkt bestanden. (Der SBL ist bekannt, dass die Tochter T.Z. mit einem schweren Herzfehler geboren wurde und, dass sowohl Mutter als auch Vater ebenfalls in schlechter gesundheitlicher Verfassung waren und sind.)

Familie Z. lebte übrigens seit 20 Jahren in Meschede. Die jüngste und jetzt abgeschobene Tochter T. ist in Deutschland geboren. Der Vater soll trotz etlicher Bemühungen seinerseits nie eine Arbeitserlaubnis bekommen haben. Gilt immer noch die Regel: Ohne Arbeit keinen Aufenthaltstitel, ohne Aufenthaltstitel keine Arbeitserlaubnis? Vielleicht ist die Chance, einen Sechser im Lotto zu haben größer, als im HSK einen Aufenthaltstitel erteilt zu bekommen, zumindest wenn Mann/Frau ein/e Roma ist?

Auf Nachfrage der SBL teilte der HSK auch mit, dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Antwortschreibens (es trägt das Datum vom 12.07.2011), sechzehn Angehörige von Minderheiten der Roma und Ashkali oder anderer Minderheiten, die unter den Kosovo-Erlass fallen, noch im Bereich des Kreisausländeramtes leben. „Jeweils drei Personen leben in Eslohe und Brilon, jeweils zwei in Meschede und Bestwig, fünf in Schmallenberg und eine Person in Olsberg.“ Wie viele von ihnen der HSK noch beabsichtige abzuschieben, fragte die SBL. Die eindeutig uneindeutige Antwort des HSK: „Die Entscheidung erfolgt jeweils im Einzelfall und nach sorgfältiger Prüfung.“

Der letzte denkwürdige Satz im Schreiben des HSK ist dieser: „Ich bitte, die personenbezogenen Daten in diesem Schreiben vertraulich zu behandeln.“ Das tun wir selbstverständlich. Wenigstens der Datenschutz wird im Ausländeramt wohl noch beachtet ….