Öffentliche Beteiligung: Windenergieanlagen Nuttlar und Antfeld

Windrad auf der Anhöhe bei Einhaus (archivfoto: zoom)

Hochsauerlandkreis/Bestwig/Olsberg. Die MW-Energie UG hat die Erteilung von zwei Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von jeweils einer Windenergieanlage im Gemeindegebiet Bestwig bzw. Stadtgebiet Olsberg beantragt.

Die Unterlagen für die Anträge der MW-Energie UG liegen in der Zeit von Donnerstag, 24. Februar, bis Donnerstag, 24. März 2022, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:

  • Gemeindeverwaltung Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig (Tel.: 02904/987-155, 02904/987-203 oder 02904/987-154),
  • Stadtverwaltung Olsberg, Bigger Platz 6, 59939 Olsberg (Tel.: 02962/982-249
  • Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon (Tel.: 02961/94-3155).

Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Weiterhin sind die Genehmigungsanträge auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) und im UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/startseite abrufbar. Einwendungen gegen die Vorhaben können bis einschließlich Montag, 25. April 2022, schriftlich oder elektronisch erhoben werden.