Mit 1 449 verunglückten 2021 in Nordrhein-Westfalen 943 Personen mehr mit E-Scootern als ein Jahr zuvor. Mit Pedelecs verunglückten 4 763 Personen; das waren 867 mehr als 2020.
Düsseldorf (IT.NRW) Im Jahr 2021 verunglückten bei Straßenverkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen 1 449 Personen, die mit einem E-Scooter unterwegs waren. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 186,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2020: 506 Personen). 1 192 Fahrer*innen[1] oder Mitfahrer*innen (82,3 Prozent der Verunglückten) erlitten leichte Verletzungen. 257 Personen (17,7 Prozent) verletzten sich schwer aber niemand wurde getötet.
Die Zahl der verunglückten Fahrer*innen oder Mitfahrer*innen von Pedelecs lag in NRW im Jahr 2021 bei 4 763; das waren 22,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2020: 3 896 Personen). Der Anteil der schwer verletzten und tödlich verunglückten Personen war bei den Unfällen mit Pedelecs höher als bei E-Scootern: 3 684 Personen (77,3 Prozent) wurden leicht verletzt, 1 047 (22,0 Prozent) Personen schwer verletzt und 32 Personen (0,7 Prozent) getötet. Die Zahl der verunglückten Pedelec-Fahrer*innen oder -Mitfahrer*innen hatte einen Anteil von 26,3 Prozent an allen bei Fahrradunfällen (inkl. Pedelecs) Verunglückten (2021: 18 102 Personen, ?3,8 Prozent gegenüber 2020).
82,1 Prozent der im Jahr 2021 mit einem E-Scooter verunglückten Personen waren unter 45 Jahre alt; bei den Pedelec-Verunglückten lag dieser Anteil bei 28,8 Prozent. Bei Unfällen mit Fahrrädern (inkl. Pedelecs) entfiel etwa die Hälfte (48,9 Prozent) der der Verunglückten auf unter 45-Jährige.
Im Jahresverlauf 2021 war das Unfallaufkommen mit Personenschäden bei Pedelecs und E-Scootern jeweils im Juni am höchsten. Die wenigsten Fahrer oder Mitfahrer von E-Scootern und Pedelecs verunglückten jeweils im Januar bzw. im Februar.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, sind E-Scooter seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern benötigen keinen Führerschein, müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. Bei Pedelecs handelt es sich um Fahrzeuge mit Elektromotor, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Geschwindigkeit progressiv verringert. Der elektrische Motor wirkt zusätzlich zur Muskelkraft und nur unterstützend. Solche Fahrzeuge sind verkehrsrechtlich den Fahrrädern gleichgestellt.
[1] Gendersternchen im gesamten Text von mir eingefügt, da ich davon ausgehe, das unter den verunglückten Personen auch Frauen oder Mädchen waren.