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Ein Gedanke zu „Umleitung: Mixa, Papst, Abituraufgaben, Wahlen und allerlei Örtliches …“

  1. In Nordrhein-Westfalen sind Abiturklausuren mit dem Vermerk „Nur für den Dienstgebrauch!“ versehen und dürfen von den Lehrern zum Üben mit den Schülern verwendet werden. Den Schulen ist es jedoch untersagt, diese auf ihre Websites zu stellen.
    Dies gilt ebenfalls für die Zentrale Prüfung in Klasse 10. Die Aufgaben vergangener Jahre können die Schüler in einem Büchlein aus dem Stark Verlag erwerben.

    Aber nicht nur das: Während die Landesregierung noch keine Lehrpläne für die neue Sekundarstufe II unter G8 vorgelegt hat, bringen die Verlage bereits die Lehrwerke für diese Phase heraus. Da ist die Zusammenarbeit der Behörde mit den Verlagen wohl enger als mit den Lehrern.

    Und wenn die Lehrpläne dann erscheinen, dann sind sie nicht – wie z.B. in Hamburg – kostenlos für alle Interessierten im Internet einsehbar. In NRW erscheinen Richtlinien und Lehrpläne im Ritterbach Verlag und sind dort käuflich zu erwerben. So wird das Wissen über Unterrichtsinhalten an öffentlichen Schulen zu einer käuflichen Ware.

    All dies, um damit einen lukrativen Markt für die Verlage zu schaffen, die mit den Prüfungsaufgaben und den zahllosen Publikationen zur Vorbereitung von Delfin, Vera, Lernstandserhebung, ZLP10 und Zentralabitur gutes Geld machen. Danke, Frau Sommer. Unter Ihnen ist NRW ein ganzes Stück bei der Privatisierung von Bildung vorangekommen.

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