Schmallenberg: Gülle in Wasserschutzgebieten

Landwirtschaft riecht. Mist und Gülle auf der Ennert im HSK. (archivfoto: zoom)

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hat Informationen aus dem Raum Schmallenberg erhalten, wonach im vergangenen Juni im Wasserschutzgebiet Latroptal Gülle aufgebracht worden wäre. Die Stadt Schmallenberg ist über diesen Vorgang ebenfalls in Kenntnis gesetzt worden.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Nach dem, was die SBL/FW-Fraktion erfahren hat, erfolgte am 08.06.2017 eine Begutachtung des Wasserschutzgebietes durch das Wasserwerk der Stadt Schmallenberg inklusive einer Wasserprobenentnahme. Das Hygiene-Institut Gelsenkirchen wurde dann beauftragt, die Wasserproben zu analysieren. Der entsprechende Prüfbericht (Untersuchungszeitraum 08.06.2017 bis 12.06.2017) liegt der SBL/FW in Kopie vor.

Es gibt Auffälligkeiten.
• Der Messwert „coliforme Bakterien“ beträgt 18 KBE/100 ml
• Der Messwert „Nitrat“ beträgt 6,0 mg/l

Fäkalien haben im Wasser nichts zu suchen
Wie in verschiedenen Veröffentlichungen nachzulesen ist, gelten coliforme Bakterien als Indikator für fäkale Verunreinigungen. Ihr Vorhandensein könnte auf eine Gesundheitsgefahr hindeuten. Laut Trinkwasserverordnung dürfen coliforme Bakterien in 100 ml Wasserprobe nach einem Anreicherungsverfahren nicht nachweisbar sein.
Klick: https://de.wikipedia.org/wiki/Trinkwasserverordnung

Gefahr durch zu viel Nitrat
Die SBL/FW (und wahrscheinlich nicht nur sie) hält auch den Nitrat-Messwert für bedenklich, zumal wahrscheinlich von einer steigenden Tendenz auszugehen ist. Laut einer Veröffentlichung des BUND sind 46% aller Grundwasserkörper in NRW mit Nitrat belastet. Von einer Trendumkehr sei nicht auszugehen. Diese Entwicklung sei sogar in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten zu beobachten. Der BUND fordert daher, in Wasserschutzgebieten nur Biolandwirtschaft zu erlauben oder zumindest vorrangig zu fördern.
Klick: https://www.bund-nrw.de/themen/wasser/im-fokus/guelleflut/

Forderung: Gülle-Einträge deutlich reduzieren
Die Mitglieder der SBL/FW-Fraktion halten die Aufbringung von Gülle in Wasserschutzgebieten für unverantwortlich. Sie sind der Meinung, dass Gülle-Einträge auch insgesamt dringend auf ein sinnvolles Maß reduziert werden müssen. Die Langzeitfolgen und negativen Auswirkungen einer „Überdüngung“ sind unabsehbar.

Hochsauerlandkreis – (Noch) eine „Insel der Seligen“?
Noch steht der Hochsauerlandkreis zum Glück im Vergleich zu anderen Landkreisen in NRW bei der Nitrat-Belastung recht gut da. Doch das kann sich schnell ändern. Die SBL/FW denkt da zum Beispiel an die Fäkalien, die in den großen Putenmastbetrieben im Raum Meschede in der Nähe des Hennesees (Trinkwassergewinnungsanlage!) anfallen und wahrscheinlich in irgendeiner Form in die Landschaft „entsorgt“ werden. Sie mahnt daher effektive Kontrollen und notfalls Sanktionen überall im Hochsauerlandkreis an. Auch wenn es gegenwärtig unrealistisch sein mag, fordert sie den sofortigen Ausstieg aus der industriellen, tierquälerischen und letztlich auch für uns gesundheitsschädlichen (Massen-)Tierhaltung.

Fragen der SBL/FW an den Landrat
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), bat Landrat Dr. Karl Schneider am 25.07.2017 um Antworten auf die Fragen:

  1. Welche Kenntnisse haben Sie von den Vorgängen und der Situation im Wasserschutzgebiet Latroptal?
  2. Wurden und werden von Ihrer Behörde im Latroptal regelmäßig oder unregelmäßig Wasser- und Bodenproben entnommen?
  3. Wenn ja, wie waren die Ergebnisse seit 2015?
  4. Gibt es Ihres Wissens im HSK weitere Wasserschutzgebiete, die ähnlich hohe Messwerte bei coliformen Bakterien und Nitrat aufweisen oder andere nicht akzeptable Werte, z.B. für Enterokokken oder Antibiotika-Rückstände?
  5. Wenn ja, wo und welche? Wie sind die jeweiligen Messwerte?
  6. Welche Möglichkeiten hat ihre Behörde, gegen das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten vorzugehen?

Bitte der SBL/FW an den Landrat
Gleichzeitig bat die Fraktion den Landrat, sich bei Landes- und Bundesregierung für restriktivere und nachhaltige Gesetze in puncto vorsorgende Gesundheits-, Umwelt-, Wasser-, Luft-, Tier- und Artenschutz einzusetzen.

Hochsauerlandkreis: Reicht das Angebot an bezahlbaren Wohnungen für Grundsicherungsempfänger?

Der Hochsauerlandkreis hat eine Richtlinie darüber erlassen, welche Mieten höchstens für Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung anerkannt werden.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Diese Werte sind so niedrig, dass die Betroffenen oft keine bezahlbare Wohnung finden können.

Anderen Hilfeempfängern wird das Beziehen einer freien Wohnung verweigert, obwohl die Miethöhe passt, weil diese Wohnung angeblich zu groß ist.

Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste, schrieb daher am 11.07.2017 Landrat Dr. Karl Schneider an und stellte ihm diese drei Fragen:

• Welche Überlegungen, Planungen und aktuelle Maßnahmen gibt es Ihrerseits, damit Grundsicherungsempfänger künftig leichter eine geeignete Wohnung finden und bezahlen können?

• Warum ist für Sachbearbeiter in Sozialämtern im HSK die Wohnungsgröße ein Kriterium zur Verweigerung der Kostenübernahme für eine freie Wohnung, auch wenn die Mietkosten im Rahmen der Grenzen der o.g. Richtlinie für die Angemessenheit liegen?

• Welche weiteren Kriterien – außer der Miethöhe – werden von Sachbearbeitern in Sozialämtern im HSK angewandt, um die Übernahme der Kosten für die Unterkunft zu verweigern, und warum?

Betrieb von Unterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose in Olsberg: 10,55 Euro je Quadratmeter

Zu Hoch und zu kurzfristig. Die Sauerländer Bürgerliste kritisiert die „Nutzungsentschädigungen“ für Flüchtlinge.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Gibt es im Hochsauerlandkreis Wohnungen, für die 10,55 Euro je Quadratmeter gezahlt werden müssen?

Ja, es gibt sie, und zwar fällt diese “Nutzungsgebühr” ausgerechnet für die Wohnungen an, die die Stadt Olsberg für Flüchtlinge angemietet hat.

Am 30.03.2017 hat der Rat der Stadt Olsberg einstimmig (!) die neue “Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Olsberg über die Einrichtung und den Betrieb von Unterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose” beschlossen. Im Protokoll dieser Ratssitzung ist keine einzige kritische Nachfrage vermerkt, ob diese Satzung überhaupt praktikabel ist oder nicht dazu führt, Flüchtlinge in den Ruin zu treiben.

Mitte Juni machte sich die Olsberger Stadtverwaltung an die Umsetzung. Sie verschickte an die Bewohner einen “Bescheid über Nutzungsentschädigungen”, erstmals zahlbar am 03.07.2017!

Für einen Flüchtling, der ein einzelnes Zimmer bewohnt, ergibt sich daraus bei 30qm angerechneter Fläche – einschließlich anteiliger Gemeinschaftsflächen! – eine Zahlungspflicht von 316,50 Euro je Monat.

Einen solchen Bescheid bekamen auch Flüchtlinge, die mittlerweile einen subsidiären Schutzstatus haben und nicht mehr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sondern nach dem Sozialgesetzbuch II.

Vorsorglich wurde den Empfängern der Bescheide in wunderschönem Behördendeutsch auch mitgeteilt: “Durch das Erheben des Widerspruchs wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Zahlungspflicht nicht aufgehoben”!

Die Empfänger der Gebührenbescheide fielen verständlicherweise “aus allen Wolken”. Wie sollen sie diese horrenden Kosten für ihren Wohnraum aus ihren Einnahmen nach dem SGB II bezahlen? Wie sollen sie ersatzweise innerhalb von 2 Wochen eine andere Bleibe finden, die für sie bezahlbar ist?

Bei der Stadt Olsberg scheint so große Finanznot zu herrschen, dass man jetzt auf diese Weise Geld von Flüchtlingen eintreiben will. Sowohl bei der Erstellung der Satzung als auch bei der Umsetzung hätte man im Olsberger Rathaus etwas mehr nachdenken können.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung nach Siedlinghausen in den Gasthof Lingenauber ein

Die öffentliche Fraktionssitzung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) findet am Montag dem 26.06.2017, Beginn 19.00 Uhr im Gasthof Lingenauber, Hochsauerlandstraße 15, 59955 Winterberg-Siedlinghausen statt.

(Dies ist eine Pressemitteilung der Sauerländer Bürgerliste/FW)

Stefan Rabe und Reinhard Loos laden alle Interessierten herzlich ein, vor allem die „Freien Wähler“ Winterberg. Die Mitglieder der SBL/FW-Fraktion freuen sich auf Ihr Interesse und auf einen lebhaften Informations- und Meinungsaustausch.

Die „Lex Loos“ (einige Briloner wissen was gemeint ist), soll auf der Fraktionssitzung möglichst nur ein Randthema sein. Viel wichtiger ist es den SBL/FW-Kreistagsabgeordenten Stefan Rabe und Reinhard Loos, Fraktionsmitglieder und Gäste über die Themen der kommenden Kreistagssitzung zu informieren.

Auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung am Freitag dem 30.06.2017 im Kreishaus in Meschede stehen beispielsweise Entscheidungen über Elternbeiträge in Kindertagesstätten (rückwirkende Satzungsänderung), Entwicklung der Notarztstandorte und Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, Gesundheitsweb-Seite für den Hochsauerlandkreis und über das vor dem Sozialgericht Dortmund gescheiterte *Schlüssige Konzept“ des HSK zu angemessenen Unterkunftskosten an. Zudem berichten die Fraktionsmitglieder der SBL/FW aus den Fachausschüssen.

Es gibt viele Fragen und Diskussionsstoff, vielleicht auch darüber, welche Linie die neue Landesregierung vorgeben wird.

  • Inwiefern ändert sich mit der neuen Landesregierung für den Hochsauerlandkreis und für Winterberg?
  • Gibt es Neuigkeiten über den ins Visier der Staatsanwaltschaft geratenen Ziegenhof bei Brilon?
  • Wie ist aktuelle Situation bei der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen?