- Bauschutt- und Bodendeponie „Am Meisterstein“ Klärschlamm verfüllt.
Wurde die Bauschutt- und Bodendeponie „Am Meisterstein“ legal mit
Klärschlamm verfüllt?
Diese Ansicht vertritt jedenfalls die Abteilung Abfallwirtschaft und Bodenschutz
des Hochsauerlandkreises.
In meinem Briefkasten fand ich heute folgenden Bericht:
Mehrfach hatte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste Anfragen und Anträge bzgl. der still gelegten Müllkippe „Am Meisterstein“ in Winterberg-Siedlinghausen gestellt. Die SBL-Fraktion ist der Ansicht, dass von der alten Deponie Umwelt-Gefahren ausgehen können. Die Kreisverwaltung ist anderer Meinung und hält derzeit eine Beprobung für nicht erforderlich. Auch Auskünfte von unabhängigen Sachverständigen, Mitarbeitern städtischer Kläranlagenbetreiber, zertifizierter Untersuchungslabore sowie der Bezirksregierung hält die Kreisverwaltung für wenig sachdienlich.
Etliche Fragen, die die SBL-Fraktion am 26.03.09 schriftlich bzgl. der
Deponie gestellt hatte, wurden im Juli von der Kreisverwaltung
beantwort.
Die Antworten besagen, dass auf der Boden- und Bauschuttdeponie nach der Genehmigung der Klärschlammentsorgung im Jahr 1984 für zwei Jahre entwässerte Klärschlamme abgekippt wurden. Insgesamt seien „nur“ 1.400 Kubikmeter Klärschlamm „Am Meisterstein“ deponiert worden. Voraussetzung war, laut Antwort der Kreisverwaltung, eine entsprechende Entwässerung der Schlämme. Wie genau die Klärschlämme entwässert wurden, sei nicht mehr genau zu bestimmen. Während der aktiven Betriebsphase wäre die Bezirksregierung für die Überwachung der Sicherheitsstandards, auch im Zusammenhang mit den Klärschlammablagerungen, zuständig gewesen.
Die Überwachung sei vom damaligen Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft durchgeführt worden. Einzig die Boden- und Bauschuttdeponie „Am Meisterstein“ habe seinerzeit im Kreisgebiet die Zulassung für die
Deponierung von kommunalen Klärschlämmen gehabt.
Standfestigkeitsprobleme am Deponiekörper seien bisher nicht festgestellt worden. Die Deponie würde regelmäßig begangen. Setzungen und größere Abbrüche hätte man bislang nicht festgestellt. Heute sei
die Deponierung kommunaler Klärschlämme auf keiner im HSK betriebenen Abfallentsorgungsanlage aufgrund des hohen Organikanteils mehr zulässig, schreibt die Kreisverwaltung.
Aus alten Akten, die der SBL-Fraktion vorliegen, ergeben sich manche
Merkwürdigkeiten. Beispielsweise ist den verstaubten Papieren folgendes zu
entnehmen:
„Deponie „Am Meisterstein“ – Teil 3: Klärschlamm und kein Ende?“ weiterlesen