Keine politische Diskussion möglich: Sorpesee GmbH tagt weiter „nichtöffentlich“.

Sundern. (msh) Gestern fand eine nichtöffentliche Sitzung der Sorpesee GmbH statt. Als Mitglied der Grünen hatte ich, Matthias Schulte – Huermann, dort beantragt, dass die Sitzungen zukünftig grundsätzlich öffentlich tagen.

Ich begründete dies mit folgenden Argumenten:

1. Gesellschaftlicher Zweck der Sorpesee GmbH ist es, als gemeinnützige Gesellschaft die Erholung, den Sport und den Fremdenverkehr am Sorpesee zu fördern. Damit steht die Gesellschaft nur bedingt im Wettbewerb zu privaten Anbietern. Von daher steht einer grundsätzlich öffentlichen Tagung nichts entgegen.

2. In den vergangenen Jahren hat die Sorpesee GmbH zusätzliche Aufgaben bekommen, über die vormals in den Ausschüssen der Stadt Sundern öffentlich beraten wurden. Zu nennen sind hier vor allem die Übertragung des Hallenbades auf die Sorpesee GmbH.

3. Die Sorpesee GmbH wird im erheblichen Maße durch den Haushalt der Stadt Sundern subventioniert. Diese Gelder kommen somit vom Steuerzahler, somit besteht ein öffentliches Interesse an den Beratungen der Sorpesee GmbH.

4. Auch um Klarheit in der politischen Diskussion zu haben, ist eine öffentliche Beratung notwendig. Unter den gegenwärtigen Voraussetzungen sind sämtliche Beratungen der Sorpesee GmbH als geheim anzusehen. Daraus zieht die Verwaltung die Schlußfolgerung, das *die Verletzung von Geheimhaltungspflichten mit Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe bestraft wird*. Eine Unterteilung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil wäre hilfreich um auch über die beratenen Themen politisch diskutieren zu können.

Der Antrag auf grundsätzlich öffentliche Beratung wurde abgelehnt. Das heißt in der Konsequenz, dass wir hier leider über die auf der Gesellschafterversammlung beratenen Punkte wie Ausweitung der Parkgebühren, Sachstand zur Freibadplanung und Ferienhausanlage in Amecke, Verringerung von Campingbereichen etc. nicht berichten können, da sie der Geheimhaltungspflicht unterliegen und ein Bericht darüber mit Freiheits- bzw. Geldstrafe geahndet werden könnte.

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