Am Freitag (13.12.) findet im Kreistag die Beratung und Beschlussfassung zum Kreishaushalt statt. Dazu hat die SBL-Fraktion auf ihrer Fraktionssitzung sechs Anträge beschlossen. Alle Anträge – Schuldnerberatung, Frauenberatung, Tag der offenen Tür, Busverbindungen am Abend, SIT, Energieberatung – dokumentieren wir hier.
(Dieser Beitrag ist in zwei Teilen gestern und heute auf der Website der Sauerländer Bürgerliste Teil I hier und Teil II hier veröffentlicht worden.)
Wer im Kreistag zuhören möchte: Die Sitzung beginnt dieses Mal schon um 13:30 Uhr im Kreishaus in Meschede. Und zu Beginn gibt es wie üblich eine Einwohnerfragestunde, in der alle Einwohner*innen des HSK an den Landrat Fragen zur Kreispolitik stellen können.
Antrag #1: Finanzierung der Schuldnerberatung im HSK
Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen die folgenden Anträge:
a) Aus dem Kreishaushalt wird eine weitere Stelle (1 VZÄ) für die beiden Träger der Schuldnerberatung im Kreisgebiet finanziert. Die Aufteilung erfolgt durch Absprache zwischen den beiden Trägern.
b) Außerdem werden die Vertreter des HSK in den Gremien der neuen fusionierten Sparkasse im Kreisgebiet des HSK beauftragt sich in den Gremien dieser Sparkasse dafür einzusetzen, dass die Sparkasse ihren Zuschuss für die Mitfinanzierung der Schuldnerberatung von bisher ca. 43 TEuro auf den Wert eines weiteren VZÄ erhöht.
Begründung und Erläuterung:
Die Berichte und Erörterungen in den beiden letzten Sitzungen des GSA haben gezeigt, dass ein sehr großer Bedarf für diese Beratungsleistungen besteht. Die Zahl der „Fälle“ von Betroffenen ohne sog. Leistungsbezug nach SGB II oder SGB XII steigt deutlich an und wird weiter zunehmen, vor allem für die Beratungen in Insolvenzsituationen. Ohne qualifizierte Unterstützung bestehen nur geringe Chancen, aus der Situation herauszukommen.
Die Wartezeiten auf eine Erstberatung betragen für Hilfesuchende ohne Leistungsbezug aktuell 3 bis 5 Monate. Das ist viel zu lange für derartige Notsituationen.
Die Finanzierung dieser – gesetzlich erforderlichen – Beratung ist bisher völlig unzureichend. Ohne Veränderung werden die Träger daher ihr Angebot einschränken müssen statt es bedarfsgerecht erweitern zu können. Der HSK bezuschusst bisher nur die Beratungen bei „Leistungsbezug“ nach SGB II oder SGB XII. Der im September 2023 vom GSA erteilte Auftrag, beide Beratungsgruppen gleich zu behandeln, wurde auch nach mehr als einem Jahr noch nicht umgesetzt.
Die Sparkassen haben nach § 2 Abs. 2 Sparkassengesetz NRW die gesetzliche Verpflichtung, „zur Finanzierung der Schuldnerberatung“ beizutragen. Dieser Auftrag wird bisher nur unzureichend erfüllt. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 wird für die Vergütung der Vorstandsmitglieder der neuen fusionierten Sparkasse ein Aufwand von etwa 7 Mio Euro entstehen.
Antrag #2: Finanzierung der Frauenberatung im HSK
Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Die Frauenberatungsstelle Meschede erhält vom HSK eine zusätzliche Finanzierung für 1 VZÄ.
Begründung und Erläuterung:
In der Sitzung des GSA am 04.12.2024 wurde bereits über einen – noch weiter reichenden – Förderantrag des Vereins „Frauenzentrum Frauenzimmer e.V.“ Dieser Verein ist Träger der Frauen-beratungsstelle Meschede mit den Beratungsschwerpunkten „Allgemeine Frauenberatung“ und „Hilfen nach sexualisierter Gewalt“. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Frauen im südöstlichen Hochsauerlandkreis.
„Begründet wird die personelle Aufstockung mit der sowohl quantitativen Zunahme an Beratungsbedarf wie auch der qualitativen Zunahme, da die Beratungsgespräche komplexer werden und mehr Zeit in Anspruch nehmen. Dadurch kommt es derzeit zu Wartezeiten für die Betroffenen für ein Beratungsgespräch von bis zu 12 Wochen“ (Drs. 10/1096).
Erforderlich für eine gemäß der Einwohnerzahl gleichwertige Personalausstattung für die Beratungsarbeit wie in der Frauenberatungsstelle Arnsberg wäre sogar eine Aufstockung um 1,69 VZÄ. Mit Blick auf die Haushaltssituation sollte derzeit nur eine Aufstockung um 1,0 VZÄ erfolgen.
Antrag #3: Durchführung des „Tag der Offenen Tür“ zum 50jährigen Jubiläum des HSK
Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Der „Tag der Offenen Tür“ zum 50jährigen Bestehen des HSK wird wie vom Landrat öffentlich angekündigt durchgeführt, mit den im Entwurf des Kreishaushalts für diesen Zweck vorgesehenen 50 TEuro.
Begründung und Erläuterung:
Zum 01.01.1975 entstand der HSK aus dem Zusammenschluss der überwiegenden Teile der Altkreise Arnsberg, Meschede und Brilon. In wenigen Tagen besteht der HSK 50 Jahre.
Nachdem die SBL-Kreistagsfraktion auf das Jubiläum aufmerksam gemacht hatte, war u.a. ein Tag der Offenen Tür geplant. Dieser wurde vom Landrat in der Sitzung des Kreistags am 21.06.2024 öffentlich angekündigt: „Der Hochsauerlandkreis wird am 18.05.2025 einen ‚Tag der offenen Tür‘ zusammen mit der Kreispolizeibehörde und Radio Sauerland anbieten.“
Nachdem auch die Finanzmittel dafür im Entwurf für den Kreishaushalt 2025 bereits eingestellt waren, kündigte der Landrat nun an, diese Veranstaltung doch nicht durchzuführen. Weiterhin geplant sind allerdings im kommenden Jahr zwei Festivitäten für ausgewählte Personenkreise.
Der Tag der Offenen Tür wäre die einzige Jubiläums-Veranstaltung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Öffentlichkeit. Er dient außerdem dazu, auf den HSK als potentiellen Arbeitgeber aufmerksam zu machen. Zudem haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung bereits Energie in die Vorbereitung der Veranstaltung investiert. Sie sollte daher wie angekündigt durchgeführt werden.
Antrag #4: Busverbindungen am Abend
Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen die folgenden Anträge:
a) Die Busverbindungen am Abend auf den (bisher) von der Westfalenbus GmbH betriebenen Linien werden beibehalten.
b) Mittelfristig soll überlegt werden, auf einigen dieser Linien stattdessen einen On-Demand-Verkehr anzubieten.
Begründung und Erläuterung:
Ab 15.12.2024 sollen nach den Planungen der Kreisverwaltung auf den Hauptlinien, die bisher von der Westfalenbus GmbH eigenwirtschaftlich betrieben werden, wichtige abendliche Busverbindungen entfallen; neue Fahrpläne sind bereits unter www.westfalenbus.de veröffentlicht.
Z.B. sollen auf der Linie R 75 (Meschede – Wehrstapel – Velmede – Bestwig – Ostwig – Nuttlar – Olsberg) die letzten Fahrten (21:08 und 22:18 Uhr ab Meschede bzw. 21:03 und 22:35 ab Olsberg) ersatzlos gestrichen werden. Die letzten Fahrten würden dann schon um 20:08 bzw. 20:03 Uhr starten. Dadurch wird die abendliche Anbindung größerer Ortsteile aufgegeben. Die Bahnlinie ist für diese lokalen Anbindungen kein gleichwertiger Ersatz.
Auch auf den Linien R 21 (Arnsberg – Sundern), R 91 (Brilon – Marsberg) und S 50 (Olsberg – Winterberg – Hallenberg) sollen mehrere Fahrten am Abend gestrichen werden. So würde dann z.B. die letzte Fahrt mit der S 50 von Olsberg nach Winterberg mehr als 2 Stunden eher als bisher (19:35 Uhr statt 21:45 Uhr) erfolgen und in der Gegenrichtung sogar 3 Stunden eher (18:43 Uhr statt 21:43 Uhr). Diese Änderungen widersprechen im übrigen auch dem aktuellen Nahverkehrsplan.
Dies ist weder mit den Zielen zur Stärkung des ÖPNV noch zur Stärkung der Dörfer vereinbar. Und vor der letzten Kommunalwahl haben diverse Parteien noch plakatiert, sich für die Verbesserung des Linienbusverkehrs einzusetzen?
Im Kreishaushalt 2025 sind 3,5 Mio Euro für die Busfahrten der Westfalenbus GmbH eingeplant, von denen aktuell nur noch 2,7 Mio Euro benötigt werden. Daher besteht finanzieller Spielraum, die bisherigen Angebote am Abend zu erhalten. Andernfalls droht der Linienbusverkehr unattraktiv zu werden, was nicht im Sinne einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik sein kann.
Mittelfristig sollte überlegt werden, auf einigen Buslinien flexible On-Demand-Verkehre einzuführen, wie bereits in anderen Teilen Westfalens öfters praktiziert.
Antrag #5: SIT
Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Die Vertreter des HSK in den Gremien der SIT werden beauftragt, eine Reform der Strukturen der SIT dort einzubringen, die insbesondere enthält:
a) Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrats und ein Drittel der Mitglieder der Verbandsversammlung müssen über nachgewiesene IT-Fachkompetenz verfügen, erworben durch ein einschlägiges Studium, eine einschlägige Fachausbildung oder mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit.
b) Bei allen Maßnahmen und Entscheidungen müssen die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Unternehmen viel stärker als bisher berücksichtigt werden; dies ist entsprechend in den Staturen der SIT festzulegen.
c) Alle für das operative Geschäft wichtigen Entscheidungen werden von der Verbands-versammlung auf den Verwaltungsrat übertragen.
Begründung und Erläuterung:
Die Erfahrungen aus dem Cyber-Angriff auf die SIT belegen, dass nicht nur in der Unternehmens-leitung, sondern auch in den Gremien der SIT erhebliche Defizite bestehen. Der Verwaltungsrat besteht derzeit aus 28 Mitgliedern, fast alles leitende Verwaltungsbeamte. Der Verbands-versammlung gehören 119 Mitglieder an, die zum ganz großen Teil aus Verwaltungen delegiert sind. Nicht in allen Fällen verfügen diese Mitglieder über umfangreiche fachliche und unternehmerische Erfahrungen.
IT-Experten und Unternehmensvertreter in den Gremien sind daher rar. Fachliche Warnungen und Hinweise wurden in den Gremien wiederholt überhört und ignoriert, z.B. vor dem Cyber-Angriff auf die SIT auf ähnliche Ereignisse, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt aufgetreten waren.
Eine Dienstleistungsorientierung an den Bedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Unternehmen als eigentliche Zielgruppe wurde mehrfach in den Versammlungen eingefordert (z.B. durch zügige Umsetzung digitaler Antragsverfahren in vielen Bereichen), ist aber u.a. durch die sehr verwaltungsnahe Gremienbesetzung bisher kaum vorhanden.
Auch für den Fall, dass die SIT irgendwann durch eine Nachfolgeorganisation ersetzt werden sollte, sollten die entsprechenden Anforderungen dort gelten.
Antrag #6: Energieberatung
Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Der HSK finanziert – analog zur Stadt Arnsberg – eine Stelle für eine(n) Energieberater.
Begründung und Erläuterung:
Das Land NRW hat angekündigt, zum 01.01.2025 die Förderung der Energieberatung deutlich zu reduzieren, von bisher 7 auf künftig noch 4 Mio Euro. Noch bis zum 5. Dezember war sogar eine völlige Streichung geplant. Bisher sind im Land 26 Fachberater und weitere Mitarbeitende beschäftigt, die die lokalen Verbraucherberatungen unterstützen und dadurch einen sehr wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Unterstützung vor allem der privaten Besitzer von Wohngebäuden leisten, auch bei der Vermittlung von Fördermitteln mit den dazu gehörigen sehr komplizierten und sich häufig ändernden Antragsverfahren.
„Durch den kompletten Wegfall der Mittel würde laut Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die gesamte Arbeit der Verbraucherzentrale NRW im Themenfeld ‚Energetische Sanierung‘ außerhalb der kommunal finanzierten Beratung beendet.
Das betrifft zum einen jährlich mehr als 2.000 Fachvorträge für Verbraucherinnen und Verbraucher und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit insgesamt rund 60.000 Teilnehmenden, mehr als 200 landesweite Aktionen auf Messen und öffentlichen Veranstaltungen, eine weit angelegte Öffentlichkeitsarbeit im digitalen und analogen Bereich. Außerdem würde die Bildungsarbeit im Energiebereich, bei der 250 Schulen mit Bildungsangeboten zum Thema Energie versorgt werden, entfallen. Betroffen seien 82 Mitarbeitende.“ (NRZ, 30.09.2024)
In der Stadt Arnsberg gibt es bereits ein entsprechendes lokales Angebot, das weitgehend durch die Stadt finanziert wird. Der Mitarbeiter „darf“ mit seiner Beratungsangeboten allerdings nur für die Arnsberger Haushalte tätig werden. Und in NRW gibt es bereits mehrere andere Kreise, die Energieberater mitfinanzieren, z.B. in Südwestfalen den Kreis Olpe (https://www.klimaagenturolpe.de). Diesem Beispiel sollte der HSK nun folgen, um dadurch den vom Land NRW verursachten Teil-Ausfall zu kompensieren und das in Arnsberg bereits beste-hende, im Rahmen der Energiewende immer wichtiger werdende Beratungsangebot auf das gesamte Kreisgebiet auszudehnen.
Feitag der 13. – Leider kam es wie befürchtet. Sämtliche Anträge der SBL-Kreistagsfraktion wurden heute am 13.12.2024 von dem geschlossenen Block bestehend aus CDU und FDP einmütig abgelehnt.
U.a. bedeutet dieser Mehrheitsentscheid:
Es bleibt bei der unzureichenden finanziellen und personellen Ausstattung der Frauenberatungstelle Meschede
und
bei der Unterfinanzierung der Schuldnerberatungsstelle des Hochsauerlandkreises.
Erfolgte die Ablehnung kommentarlos oder gab es Diskussionen über bspw. die Frauenberatung im Hochsauerland?
Doch, es gab – besonders beim TOP Frauenberatungsstelle – Diskussionen, zumal die SPD einen ähnlich lautenden Antrag gestellt hatte.