7 Gedanken zu „Gegen Abschiebungen nach Italien: Offener Brief des Bürgernetzwerks Flüchtlingshilfe Sundern“

  1. Auch die Sauerländer Bürgerliste berichtet heute auf ihrer Website:

    http://sbl-fraktion.de/?p=8168

    Sie beklagt die Informationspolitik des Kreises und fordert Konsequenzen:

    „Im Rathaus Sundern ging der Offene Brief bereits am 12.12.2017 ein, im Kreishaus Meschede vielleicht etwa einen Tag später, also noch vor der letzten Sitzung des Kreistags am 15.12.2017. Die Kreisverwaltung hat die Kreistagsmitglieder aber erst am 04.01.2018, mit mindestens 3 Wochen Verzögerung, über den auch für das Kommunalparlament bestimmten Brief des Bürgernetzwerkes informiert. Das erfolgte erst zu einem Zeitpunkt, als die Fraktionen keine Anträge für die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.01.2018 mehr stellen konnten.

    Wer hat die Information an den Kreistag dermaßen verzögert, und warum??

    Eine Konsequenz: Künftig sollte sich jede und jeder, der dem Kreistag etwas mitteilen möchte, auch direkt an die Fraktionen wenden. Bei der Kreisverwaltung weiss man ja nicht, wann sie Informationen weiter gibt!“

  2. In der Kreistagsitzung am gestrigen Freitag nutzte die Bürgerin Frau H. aus Sundern die Einwohnerfragestunde.

    Leider durfte sie ihre Fragen an den Landrat nicht von der Zuschauer-Tribüne aus stellen, sondern musste die Treppe runter in den Sitzungssaal ans Rednerpult treten. (Was den Kreistagsmitgliedern, wenn sie sich zu Wort melden, erspart bleibt. Mitglieder des Kreistags dürfen sich von ihrem Platz aus äußern.) Aber das nur so nebenbei.

    Frau H. meisterte die Situation sehr souverän. Sie gab – wie vom Landrat gefordert – ihre Personalien an. Dann schilderte sie die Situation in Italien und die Lage der dorthin aus Sundern abgeschobenen Menschen in etwa so, wie es auch in dem Offenen Brief der Flüchtlingshilfe Sundern dargestellt ist. Die Einwohnerin äußerte, dass Italien mit der großen Zahl von Flüchtlingen überfordert sei. (In dem Land kamen im letzten Jahr sehr viele Bootsflüchtlinge an. Italien ist offenbar am Ende seiner Aufnahmefähigkeit.) Frau H. bat darum, dass der HSK zumindest in den Wintermonaten auf Abschiebungen verzichtet.
    Sie fragte auch, warum aus dem Kreishaus keine Reaktion auf den Offenen Brief der Flüchtlingshilfe Sundern erfolgt ist und warum es so lange dauerte, bis er den Kreistagsmitgliedern von der Verwaltung zugestellt worden ist.

    Der Landrat antwortete nicht selbst. Er überließ das seiner zuständigen Fachbereichsleiterin.

    Sie sprach vom Dublin-Verfahren und dass angesichts dessen das Kreisausländeramt die Anordnungen durchführen muss. Die Bundesebene gebe die Infos über die Lage in den „Sicheren Drittstaaten“ wie Italien, in die die Geflüchteten dann abgeschoben werden. Der HSK , so die Fachbereichsleiterin, hätte in diesen Fällen keine Möglichkeit, Duldungen auszusprechen.

    – Stellt sich die Frage, ob eine Ausländerbehörde nicht doch einen Ermessensspielraum hat und, wenn ja, warum sie den Spielraum nicht nutzt? –

    PS: Die Frage, warum die Kreisverwaltung den Offenen Brief der Flüchtlingshilfe Sundern erst mit großer Verzögerung an die Kreistagsmitglieder versandt hat, blieb, meine ich, leider unbeantwortet.

  3. „Sie sprach vom Dublin-Verfahren und dass angesichts dessen das Kreisausländeramt die Anordnungen durchführen muss.“

    „Ich tue doch nur meine Pflicht.“

    Das Dublin-Verfahren ist zu Recht gemachtes Unrecht.

  4. „Im Jahr 2015 wurden bundesweit 44.892 Übernahmeersuchen aus Deutschland an andere Mitgliedstaaten nach Dublin III gestellt; 29.699 davon wurde stattgegeben – im Endeffekt wurden 3.597 tatsächlich überstellt.“
    [http://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/In_eigener_Sache/Newsletter/Newsletter_Februar_2017.pdf; Seite 4]
    Nur ibei 8,0% aller Übernahmeersuchen kam es tatsächlich zur sog. Überstellung in ein anderes EU-Land.
    Wie kann dann die Kreisverwaltung die Behauptung aufstellen, sie hätte bei „Dublin III-Fällen“ keinen Handlungsspielraum???

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