Mit Bürgeranregung vom 17.09.2021 hatte die SBL und ich auf Anregung eines Hüstener Bürgers bereits vor Beginn der Bauarbeiten in der Röhrstraße im OT Hüsten den Antrag gestellt, dass diese Straße zwischen Kampstraße und Marktstraße in beiden Richtungen für den Radverkehr freigegeben wird.
(Pressemitteilung Gerd Stüttgen, Ratsmitglied SBL Arnsberg)
Mittlerweile sind die Bauarbeiten abgeschlossen und die neue Beschilderung angebracht.
Anscheinend hat sich die Stadtverwaltung gegen diese beidseitige Öffnung für Radfahrer entschieden, ohne mich als Antragsteller mit einer Begründung darüber zu informieren.
In dem Zusammenhang ist mir bekannt geworden, dass auch die neue Straße weiterhin von Radfahrer*innen entgegen der Einbahnstraße genutzt wird, um Umwege zu vermeiden.
Ich bitte daher noch einmal im Sinne einer fahrradfreundlichen Stadt zu überprüfen, ob nicht eine legale Fahrmöglichkeit für Radfahrer auf dem abgeflachten Bürgersteig auf der linken Seite in Richtung Marktstraße geschaffen werden kann (s. Anl. Röhrstraße neu).
Als Alternative zur beidseitigen Freigabe der Röhrstraße für Radfahrer sollte wenigstens das Sackgassen-Schild mit „Radfahrer“ ergänzt werden und am Anfang und Ende des jetzigen Fußgängerweges ein Schild mit der Freigabe für Fußgänger und Radfahrer aufgestellt werden (s. Anl. Alternative für Radfahrer).
Ich bitte, das Thema als Bürgeranregung i. S. d. § 24 Abs. 1 GO in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, des zuständigen Fachausschusses und in der nächsten Sitzung des BZA Hüsten entsprechend auf die Tagesordnung zu setzen und zu behandeln.