Düsseldorf (IT.NRW). 162 584 Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen besuchen im zurzeit laufenden Schuljahr private Ersatzschulen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, sind das 8,5 Prozent aller 1,9 Millionen Schüler an allgemeinbildenden Schulen (ohne Weiterbildungskollegs).
Während die gesamte Schülerzahl gegenüber dem vorherigen Schuljahr (2016/17) um 0,6 Prozent gesunken ist, erhöhte sich die Zahl der Schüler an privaten Ersatzschulen um 0,6 Prozent. Besonders hoch ist der Anteil an Privatschülern bei den 519 798 Gymnasiasten: Zurzeit werden 16,7 Prozent an privaten Gymnasien unterrichtet. Bei den 307 975 Gesamtschülern beläuft sich der Anteil auf 4,5 Prozent.
Schüler/-innen an privaten Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen | ||||
---|---|---|---|---|
Schulform | Schuljahr | |||
2007/08 | 2016/17 | 2017/18 | ||
Anzahl | Anteil1) in Prozent |
|||
1) an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler öffentlicher und privater Schulen 2) im Bereich Grund- und Hauptschule 3) einschl. Volksschule; ohne Weiterbildungskollegs |
||||
Grundschule | 4 891 | 8 187 | 8 551 | 1,4 |
Hauptschule | 1 316 | 1 412 | 1 335 | 1,5 |
Förderschule2) | 7 522 | 7 880 | 8 137 | 10,6 |
Realschule | 23 043 | 21 817 | 21 115 | 9,0 |
Sekundarschule | – | 2 742 | 3 596 | 7,1 |
Gesamtschule | 8 899 | 11 761 | 12 783 | 4,3 |
Freie Waldorfschule | 18 216 | 18 256 | 18 388 | 100,0 |
Gymnasium | 95 629 | 87 909 | 87 388 | 16,6 |
Allgemeinbildende Schulen Insgesamt3) |
159 987 | 160 274 | 161 578 | 8,4 |
Wie die Statistiker mitteilen, handelt es sich bei den hier betrachteten privaten Ersatzschulen um staatlich genehmigte Schulen in freier Trägerschaft (z. B. evangelische oder katholische Träger; Freie Waldorfschulen), die als verfassungsgemäßer Ersatz für öffentliche Schulen grundsätzlich die gleichen Unterrichtsinhalte bieten und in der Regel staatliche Prüfungen abnehmen – die sog. privaten Ergänzungsschulen werden in der amtlichen Statistik nicht erfasst. (IT.NRW)
(098 / 18) Düsseldorf, den 11. April 2018