Meschede. (piraten_pm) In einer Pressemeldung von heute berichten die PIRATEN über eine Informationsveranstaltung zur Video-Überwachung in Meschede am vergangenen Montag. Dem Mescheder Bürgermeister Uli Hess wirft die Partei in ihrem Statement „absichtlichen Rechtsbruch“ vor.
Hier die Meldung in voller Länge:
„Am Montag, 17.03.2015, stellte sich Meschedes Bürgermeister Uli Hess den Bürgerinnen und Bürgern, um seine Pläne zur Videoüberwachung in Meschede zu erläutern.
Zu Beginn der Diskussion erläuterte Herr Hess, dass es sich bei den Plänen um Videosicherung und nicht Videoüberwachung handelt, da man nur einige wenige Punkte sichert.
Die Kosten der geplanten Videoüberwachung sollen 2000€ bis maximal 2500€ Miete pro Jahr kosten. Dieser Wert kann theoretisch wie praktisch nicht korrekt sein. Die entsprechenden Anschaffungskosten der Kamera, die Verlegung von Leitungen von der Kamera zum Server, der Betrieb eines Servers mit entsprechender Speicherkapazität, die Entwicklungskosten der Software und dessen Anpassung für die Stadt Meschede, sowie Wartung und Support für das System können bei Weitem nicht mit einer so geringen jährlichen Miete abgedeckt werden.
Der Bürgermeister betone, dass man sich absichtlich auf rechtliches Glatteis begeben möchte. Dabei machte der Datenschutzbeauftragte des Kreises und seiner angehörigen Städte & Gemeinden klar, dass er keine rechtliche Grundlage sieht.
In der Diskussion wurde klar umrissen, dass das Hausrecht, auf das sich BM Hess beruft, für öffentlich zugängliche Plätze nicht gilt und somit auch keine Videosicherung durchführbar ist.
Auch ein anwesender Jurist aus dem Zuschauerraum machte klar, dass die informationelle Selbstbestimmung ein hohes Gut ist und dieses in vielen abschließenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes klargestellt worden ist. Er rät daher dem BM Hess davon ab, eine Videoüberwachung durchzuführen.
Weiter stellt sich die Frage, ob es überhaupt ordinäre Aufgabe der Kommune ist, Strafverfolgung zu unterstützen. Sollte die Polizei hier erhöhtes Gefahrenpotential sehen, so hat diese geeignete rechtliche Mittel zur Wahl. Auch die Wahl der Mittel ist nach Meinung der PIRATEN viel zu hoch gegriffen. BM Hess hätte noch einige weitere Maßnahmen, beispielsweise das Auftragen von sogenannter Graffitisicherungsfarbe, durchführen können.
Der Bürgermeister ignoriert außerdem die Handlungsempfehlungen vom Datenschutzbeauftragten des Kreises sowie des Datenschutzbeauftragten des Landes eine Videoüberwachung möglichst zu unterlassen. Damit stellt er den Rat der Stadt Meschede vor die Entscheidung einen rechtswidrigen Beschluss zu fassen.
Auch der geplante technische Rahmen darf nicht unterschätzt werden. So soll es nur möglich sein, dass nur zwei Beamte die Videobilder entschlüsseln können. Doch wo es einen Weg zur Verschlüsselung gibt, da gibt es auch einen Weg zur Entschlüsselung. Wer garantiert den Aufgezeichneten einen korrekten Umgang mit Ihren Daten? Wo wird dem Bürger transparent aufgezeigt, wie verschlüsselt wird? Sind die Bilder auf allen Strecken bis zum Server/Storage verschlüsselt?
Das Totschlagargument gegen die Videoüberwachung folgte vom Bürgermeister selber: Seit Diskussionsbeginn hat es keine weiteren Vandalismusschäden mehr an den geplanten Stellen gegeben. Eine Videoüberwachung nach über einem Jahr ohne Probleme will er dennoch einführen.
Wir PIRATEN setzen uns für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Eine Videoüberwachung wäre ein starker Eingriff in die vom Grundgesetz gewährten Freiheitsrechte.
Auch glauben wir, dass das eigentliche Problem dadurch nicht behoben wird. Graffiti ist sehr wohl eine bestimmte Kunstform, die es an öffentlichen Stellen zu fördern gilt. Die Kreativität der jungen Menschen kann konstruktiv begleitet werden. Dazu machten wir bereits damals schon Vorschläge, wie beispielsweise städtische Graffitiflächen und die Förderung von Jugendeinrichtungen.
Wir behalten uns nach absehbarem Beschluss des Rates der Stadt Meschede vor, Aufsichtsbeschwerde einzulegen. So diese Aufsichtsbehörde den Beschluss dennoch billigt, werden wir den Rechtsweg eingehen.“
Ich bzw. wir die MbZ, können sich nur wundern. Die wird die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt, es erfolgt eine Einschränkung bzw. ein Eingriff in die Freiheitsrechte und womit wird das begründet:
Seit über einem Jahr gibt es keinen Vorfälle und keine Vandalismusschäden mehr!
Es gab keine Zwischenfälle aber die Freiheitsrechte werden eingeschränkt! Ist das OK? Für uns nicht!!
Ist das eigentlich ein Begründung?
Obwohl es keine Vorfälle gegeben hat will die Verwaltung für über 2.000,- € im Jahr eine Videosicherung einführen, die für die es keine rechtliche Grundlage gibt.
Herr Bürgermeister Hess wird zitiert mit „Der Bürgermeister betone, dass man sich absichtlich auf rechtliches Glatteis begeben möchte.“ Jetzt fragen wir uns, „Warum sich die Verwaltung bei der Ablehnung der Putenmast in Schederbürger nicht auf „rechtliches Glatteis“ begeben möchte?“
Hier hätte die Verwaltung und Herr Bürgermeister Hess die Gelegenheit Zeichen zu setzen!
Will die Verwaltung Zeichen für die Bürger setzen oder nur zum Schutz von Gebäuden. Was wird höher angesehen, der Bürger oder das Objekt?