Vereinsauflösung: Außerordentliche Mitgliederversammlung des 1. FC Köln – Fanclub Brilon 12/01 e.V.

Die folgende Einladung fand ich heute in meinem E-Mail Eingangskorb. Der Briloner Fanclub des 1. FC Köln löst sich auf. Grund ist nach meinen Informationen das mangelnde Engagement der Mitglieder für den Verein. Da ich die Pressemitteilungen des Vereins immer brav veröffentlicht habe, soll auch diese traurige Meldung ihren Platz bekommen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf Ihnen mit heutigem Schreiben anzeigen, dass der 1. FC Köln – Fanclub Brilon 12/01 e.V. zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung für Samstag, den 03. Dezember 2016 um 17.30 Uhr in die Begegnungsstätte der Arbeiterwohlfahrt, Altenbürener Str. 22, 59929 Brilon einberuft und über eine Vereinsauflösung gemäß nachgenannter Tagesordnung befinden wird.

Wie in der Satzung festgelegt, ist die Mitgliederversammlung durch postalische Zustellung und durch Veröffentlichung in den Briloner Medien wie folgt einzuberufen:

– Briloner Anzeiger
– Sauerlandkurier
– Westfalenpost

In diesem Zusammenhang darf ich Sie freundlich um Bekanntgabe dieser Sitzung in Ihren jeweiligen Medien bitten!

Auf Grundlage v. § 16 der Vereinssatzung v. 07. Dezember 2002 soll über die Vereinsauflösung des v.g. Vereins / Fanclubs und die Bestellung der Liquidatoren zum Auflösungsprozess beraten und abgestimmt werden.

Wie bei Gründung satzungsgemäß festgelegt, fließt das verbleibende Vereinsvermögen zu 100 % an die Jugendabteilung des 1. FC Köln 01/07 e.V. zur Förderung selbiger an den Hauptverein. (s. § 16 d. Satzung)

I. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung

II. Aussprache und die Möglichkeit, die Auflösung durch die Wahl eines neuen Vorstandes abzuwenden

III. Bericht des Vorstandes über Art und Weise der Auflösung und Liquidation des Vereins

IV. Vorschlag auf Satzungsänderung gem. § 15 d. Satzung v. 07.12.2002

im Bezug auf dortig getroffener Quorenreglung n. §16 zur Vereinsauflösung.

V. Auflösung des Vereins

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Die Mitgliederversammlung beschließt wie in § 16 d. Satzung v. 07. Dezember 2002 formal vorgesehen, dass die Mittelverwendung wie entsprechend zu Gunsten der Jugendabteilung des 1. FC Köln 01 / 07 e.V. zu verwenden sind.

Ferner beschließt die Mitgliederversammlung gem. Beschlusses und unter Einhaltung der notwendigen ¾ Mehrheit der erschienen Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins / Fanclubs zum 31.12.2016.

VI. Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung von Liquidatoren und deren Aufgabenkreis

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

1) Zu Liquidatoren zur Abwicklung der Auflösung des Vereins werden bestellt:

Herr/Frau ………………………………………………….
(Name, Vorname, Geb. Datum, Adresse, Beruf)

Herr/Frau ………………………………………………….
(Name, Vorname, Geb. Datum, Adresse, Beruf)

Beide Liquidatoren sind alleine vertretungsberechtigt.

2) Aufgabe der Liquidatoren sind ( § 49 II BGB): die laufenden Geschäfte zu beendigen die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen, die Gläubiger zu befriedigen und den Überschuss den Anfall berechtigten auszuantworten. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen. Die Einziehung der Forderungen sowie die Umsetzung des übrigen Vermögens in Geld darf unterbleiben, soweit diese Maßregeln nicht zur Befriedigung der Gläubiger oder zur Verteilung des Überschusses unter die Anfallberechtigten erforderlich sind.

VII. Verschiedenes

Ich bitte um vollzähliges und pünktliches Erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen

1. FC Köln – Fanclub Brilon 12/01 e.V.

Ralf Wiegelmann
Präsident