Ein interdisziplinäres Forschungsteam gibt Tipps, wie sich die EU-weit vorgeschriebene Wiederherstellung und Verbesserung von Ökosystemen erfolgreich umsetzen lässt

Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit und ökonomisches Wachstum stehen derzeit in Europa ganz oben auf der politischen Tagesordnung. Angesichts dieser Herausforderungen aber droht ein anderes wichtiges Thema aus dem Blick zu geraten: Der Schutz der biologischen Vielfalt und damit unserer Lebensgrundlagen. Dabei bietet die neue EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur eigentlich gute Chancen, in diesem Bereich voranzukommen. Im Fachjournal „Restoration Ecology“ plädieren Fachleute von drei deutschen Politikberatungsgremien nachdrücklich dafür, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Wie aber kann das gelingen? Das Team, zu dem auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) gehören, hat dafür fünf Erfolgsfaktoren identifiziert.
(Pressemitteilung UFZ)
Egal, ob man auf Wälder, Flüsse oder Felder und Wiesen schaut: Viele Ökosysteme in Europa sind in keinem guten Zustand. Und trotz aller Schutzbemühungen nimmt die biologische Vielfalt weiter ab. Fachleute aber haben durchaus die Hoffnung, dass sich das ändern könnte. Denn mit der „Verordnung zur Wiederherstellung der Natur“ (Nature Restoration Regulation / NRR) hat die EU ein ehrgeiziges Regelwerk verabschiedet, das im August 2024 in Kraft getreten ist. Ziel dieser Verordnung ist, die biologische Vielfalt in Europa langfristig wieder zu erhöhen und die Natur widerstandsfähiger gegen den Klimawandel und andere Belastungen zu machen. Dazu müssen geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt und in einen guten Zustand versetzt werden. Auch sollen gezielt die Bedingungen für bestimmte Artengruppen, zum Beispiel für Bestäuber wie Bienen und Schmetterlinge verbessert werden. Diese Insekten eignen sich auch gut als Indikatoren, um den Zustand von Ökosystemen zu messen. In nationalen Wiederherstellungsplänen müssen nun alle Mitgliedsstaaten festlegen, wie sie die in der Verordnung formulierten Ziele erreichen wollen. Den Entwurf dafür müssen sie bis zum 1. September 2026 bei der EU-Kommission vorlegen.
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