Corona-Virus im Hochsauerlandkreis: 26 Neuinfizierte, 50 Genesene, 13 stationär. Freitestung gilt nur bei Kontaktpersonen.

In unserem BriefkastenDie Statistik des Kreisgesundheitsamtes verzeichnet am Mittwoch, 08. September, 9 Uhr, kreisweit 26 Neuinfizierte und 50 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 90,0 (Stand 08. September, 0 Uhr).

(Pressemitteilung HSK)

Insgesamt sind es damit aktuell 341 Infizierte, 10.296 Genesene, 10.841 bestätigte Fälle sowie 204 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden 13 Personen behandelt, fünf intensivmedizinisch und davon werden drei Personen beatmet.

Die Infizierten verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (106), Bestwig (8), Brilon (32), Eslohe (8), Hallenberg (2), Marsberg (26), Medebach (3), Meschede (62), Olsberg (31), Schmallenberg (3), Sundern (50) und Winterberg (10).

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine Freitestung von unter Quarantäne stehenden Schülerinnen und Schülern (5-Tage-Regel) ausschließlich für Kontaktpersonen möglich ist. Eine Verkürzung der 14-tägigen Quarantäne für positiv getestete Schülerinnen und Schüler ist nicht möglich.

„Quarantäneregeln bedeuten weniger Sicherheit, sind vage und intransparent.“ Gewerkschaft Erziehung & Wissenschaft bewertet Änderungen der Quarantäneregelungen in Kita und Schule in NRW.

Ayla Çelik Vorsitzende der GEW NRW. (Foto: Alena Wischolek)

Zur gestern bekannt gewordenen Änderung der Quarantäne-Regelung in Kita und Schule in NRW erklärt Ayla Çelik, Vorsitzende der GEW NRW:

(Pressemitteilung GEW NRW)

„Die Landesregierung will bei den Quarantäneregeln mit dem Kopf durch die Wand, auch wenn bundesweit andere Regelungen verabredet wurden. Die neuen NRW-Regeln bringen weniger Sicherheit, sind vage und intransparent.

Jetzt sollen doch nur infizierte Kinder- und Jugendliche in Quarantäne. Gleichzeitig nutzt man lediglich Selbsttest, die eine hohe Fehlerquote haben, beispielsweise in Kitas,. Das ist ein äußerst riskanter Weg. Zumindest sollte man hier auf tägliche PCR-Tests setzen, um wenigstens ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Wann von einem ‚erkennbar höheren Infektionsgeschehen‘ gesprochen werden kann, ist intransparent und vage. Damit wird keine Handlungssicherheit geschaffen.

Das Vorgehen ist befremdlich: Erst richtete die Landesregierung einen Hilferuf nach Berlin, einheitliche Quarantäneregeln zu verabschieden. Jetzt, wo das Ergebnis nicht das gewünschte ist, weicht sie davon ab. So schafft man keine Akzeptanz.“

Gesundheitsamt Hochsauerlandkreis: Quarantäne in Schulen neu geregelt.

In unserem BriefkastenDas Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises orientiert sich ab Dienstag (07.09.) am Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Regelung der Quarantäne an Schulen.

(Pressemitteilung HSK)

Danach können Schülerinnen und Schüler, die einer Quarantäneanordnung unterliegen, künftig frühestens ab dem sechsten Tag nach Quarantänebeginn durch Vorlage eines negativen Schnelltests oder PCR-Testes (Ausstellung des negativen Testergebnisses durch Arzt, Apotheke oder Bürgerteststelle) am Unterricht wieder teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler symptomfrei sind. Der negativ bestätigte Testnachweis ist vor Wiederaufnahme des Schulbesuchs der Schule vorzulegen.

5-Tage-Regelung schließt Altfälle ein

Die neue 5-Tage-Regelung schließt auch alle Schülerinnen und Schüler ein, die jetzt bereits von Quarantäneanordnungen betroffen sind (Altfälle). Das bedeutet, dass ab sofort auch allen derzeit bereits unter Quarantäne stehenden Schülerinnen und Schülern ein Freitesten nach den vorgenannten Kriterien möglich ist. Eine vorherige Absprache mit dem Gesundheitsamt ist nicht erforderlich.

Dieses Vorgehen wurde aufgrund der noch ausstehenden Regelungen durch das Land Nordrhein-Westfalen bis auf Weiteres in einer Telefonkonferenz mit der Bezirksregierung Arnsberg und den übrigen Gesundheitsämtern im Regierungsbezirk am heutigen Tag (07.09.) abgestimmt.

Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises wird bei der Nachverfolgung einer Corona-Infektion im Interesse eines verlässlichen Schulunterrichts wie bisher nach der sogenannten „Flugzeugregelung“ verfahren – gibt es einen Infektionsfall in einer Schulklasse, wird grundsätzlich nicht mehr der gesamte Klassenverband eine Quarantäneanordnung erhalten. Je nach Dauer und Nähe des Kontaktes werden die unmittelbaren Sitznachbarn vorn, hinten und jeweils seitwärts in die Betrachtung einbezogen.

Nach wie vor ist das Gesundheitsamt gehalten, jeden Einzelfall zu betrachten und individuell zu bewerten und zu beurteilen, ob Maßnahmen wie eine anschließende Quarantäne erforderlich sind. Dieses kann auch weiterhin dazu führen, dass in besonderen Einzelfällen auch Quarantänemaßnahmen über die unmittelbaren Sitznachbarn hinaus getroffen werden müssen.