Kinderarbeit und Umweltschutz – In Meschede ist alles geregelt.

In unserem Briefkasten„Wie stellt die Stadt Meschede sicher, dass Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz Bestandteil der Vergabeentscheidungen sind und, dass keine Produkte und Waren angeschafft werden, die unter Einsatz von Kinderarbeit produziert wurden?“

Diese Anfrage brachte die Fraktion Meschede braucht Zukunft (MbZ) am 13. März 2011 auf den Weg in und durch das Rathaus. Im Oktober 2010 hatte MbZ das Thema im Rat bereits einmal aufgegriffen. Doch der MbZ-Antrag,

„Die Richtlinien zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen in dem Sinne zu
überarbeiten, dass Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz
Bestandteil der Zuschlagsentscheidungen werden und Richtlinien zur Beschaffung von Waren so zu modifizieren, dass künftig keine Sachen angeschafft werden, die unter Einsatz von Kinderarbeit produziert wurden“,

fand bekanntlich bei allen anderen Fraktionen keine Unterstützung.

Aufgrund der MbZ-Anfrage vom März 2011 nahm die Stadtverwaltung nun schriftlich Stellung und erläuterte,

Lieferungen und Leistungen würden unter Beachtung der VOL bzw. der VOB vergeben. Darüber hinaus gebe es eine interne Dienstanweisung für das Vergabewesen, die u.a. regelt, dass unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und umweltschutzrechtlichen Gesichtspunkten dem Angebot der Zuschlag zu erteilen ist, welches als das annehmbarste bzw. wirtschaftlichste erscheint. Im Rahmen der Ausführungen z.B. von Bauleistungen seien zusätzliche Vertragsbedingungen zu beachten, welche dem Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer eine besondere Bedeutung beimessen. Da höherrangige Regelungen bestünden, sei die Schaffung von weiteren internen Richtlinien nicht erforderlich.

Das zum Aspekt Umweltschutz/Energieeffizienz. Nun zum Thema Kinderarbeit:

Da verweist die Stadt Meschede auf eine Äußerung des Städte- und Gemeindebundes aus dem Jahr 2009. Nach geltendem Recht seien sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte Auftragnehmer, die solche Produkte anbieten, als ungeeignet und damit als unzuverlässig im Sinne eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bzw. Verdingungsverordnungen anzusehen. Zusätzliche Erklärungen hätten daher lediglich deklaratorische Wirkungen. Zitiert wird dann aus einer Mitteilung vom Städte- und Gemeindebund NRW vom 11.03.2009 zum Vergaberecht und Verzicht auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit. In dieser Mitteilung (218/2009) finden wir u.a. die Aussage: „Ob allerdings das Vergaberecht eine geeignete Möglichkeit bietet, dem berechtigten Wunsch nach einer flächendeckenden Ächtung ausbeuterischer Kinderarbeit zu entsprechen, dürfte mehr als fraglich sein.“

Das besagt also, es ist keineswegs sicher gestellt, dass bei dem Vergabenverfahren der öffentlichen Hand keine Produkte aus Kinderarbeit angeschafft werden!

Doch im Antwortschreiben der Stadt Meschede steht weiter: „Wie sich bereits aus der Diskussion in der Ratssitzung vom 30.09.2010 ergeben hat, beschafft die Stadt Meschede praktisch keine Gegenstände aus dem Anwendungsbereich des Erlasses vom 23.03.2010.“ (Das ist der Erlass, auf den sich MbZ beim Antrag wie bei der Anfrage bezog. s.o.!) „Gleichwohl wird bei jeder Auftragsvergabe ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet, ob Artikel aus verbotener Kinderarbeit angeboten werden. Beispielsweise bedient sich die Stadt Meschede bei der Beschaffung von Büro- und Verbrauchsmaterial eines Web-basierten Beschaffungssystems der KDVZ-Citkomm. Alles Lieferanten in diesem System haben eine Erklärung abgegeben, nur Waren anzubieten, die ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Eine Beachtung der internen Vergaberichtlinien ist wegen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bzw. der Beachtung der Erlasse nicht erforderlich.“

Unkommentierter Nachtrag (auch zu „zusätzlichen Erklärungen mit deklaratorischer Wirkung“):
DerWesten 08.02.2011. Hagen/Wetter. Die Stadt Wetter will – wie alle Kommunen im Ruhrgebiet – beim Einkauf darauf achten, dass die Waren ohne Kinderarbeit hergestellt worden sind. Am Kaffee will man sich in Wetter nicht mehr verschlucken. Damit das Getränk nicht sauer aufstößt, will die Stadt künftig beim Einkauf nicht mehr allein auf den günstigen Preis achten, sondern vor allem darauf, dass bei Ernte keine Kinder ausgebeutet worden sind. Wetter hat nun, wie alle Gemeinden des Ennepe-Ruhr-Kreises, wie die Stadt Hagen und insgesamt 53 Kommunen der Metropole Ruhr, eine Magna Charta gegen Kinderarbeit unterzeichnet. Damit haben sich die Kommunen verpflichtet, keine Produkte mehr anzuschaffen, für die Kinder in der Welt leiden mussten.

Auch kleine Katastrophen haben große Ausmaße: Keine Produkte aus Kinderarbeit kaufen

Brilon. (rlo) Die unbeschreibliche Katastrophe in Japan darf nicht vergessen machen, dass sich in vielen Ländern unseres Globus‘ tagtäglich kleine Katastrophen abspielen. Nach Angaben von UNICEF arbeiten heute fast 191 Millionen Kinder zwischen 5 und 14 Jahren. In Ländern in denen Armut herrscht werden vielfach Kinder zu niedrigsten Löhnen zur Arbeit heran gezogen. Sie sind meist großen Gesundheitsgefahren ausgesetzt und werden am Schulbesuch gehindert. Ihre Armut und ihren Mangel an Bildung vererben sie der nächsten Generation.

Dieser Kreislauf muss unbedingt gestoppt werden! Wir alle können dazu beitragen, indem wir keine Produkte mehr kaufen, die mit Kinderarbeit hergestellt werden. Behörden und Verwaltungen sollten mit gutem Beispiel voran gehen. Viele Kommunen haben sich dazu bereits entschlossen, so beispielsweise alle Ruhrgebietsstädte.

Auch die Kreistagsabgeordneten im Hochsauerlandkreis hatten am 26. Februar 2010 einstimmig den Beschluss gefasst, eine internationale Konvention zu unterstützen, die sich für ein Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung schlimmster Folgen der Kinderarbeit ausspricht. Der Kreistag beauftragte die Verwaltung, entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen.

Vor kurzem fragte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) per schriftlicher Anfrage mit Datum 15.03.2011 bei der Kreisverwaltung nach, welche konkreten Maßnahmen seitdem seitens des HSK zur Umsetzung dieser Konvention ergriffen worden sind.