Reaktion auf einen Leserbrief bei DerWesten: „Ein banaler Versuch, die Mescheder Moschee über den Beinamen zu stigmatisieren.“

Vorgestern ist ein Leserbrief bei DerWesten erschienen, in dem der Autor Andreas Frick die Mescheder Muslime bezichtigt, mit dem Namen ihrer Moschee möglicherweise „eine unerhörte Provokation“ zu begehen. Der Leserbrief bezog sich (wahrscheinlich) auf den Artikel „In Moschee die Muslime in deutsche Gesellschaft einbinden„.

Dr. Ahmet Arslan, Dialogbeauftragter der Moschee in  Meschede, hat uns zu diesem Leserbrief eine kurze Stellungnahme (siehe unten) zugesandt.

1. Vorwurf des Leserbrief-Autors:

„Fatih Camii“ sei, so Andreas Frick, mit „Eroberer Moschee“ „ziemlich treffend“ übersetzt. Eine Übersetzung mit „Offene Moschee“, wie sie der Dialogbeauftragte der Moschee Dr. Ahmet Arslan bevorzuge, sei dagegen grob sinnentstellend, denn die Namensgebung orientiere sich an der gleichnamigen Moschee im heutigen Istanbul, benannt nach Sultan Mehmed II., dem Eroberer Konstantinopels, das nach der Eroberung durch die Türken in Istanbul umbenannt wurde. Dem Sultan sei der Ehrentitel Fatih, d. h. Eroberer, verliehen worden. Er liege neben der nach ihm benannten Moschee begraben. Die Eroberung wäre sehr blutig gewesen, die christlichen Männer wären größtenteils ermordet, Frauen und Kinder versklavt und zwangsverheiratet worden

2. Vorwurf zu paralleler illegaler islamischer Gerichtsbarkeit in Deutschland :

Im Islam gebe es generell keine Trennung zwischen Staat und Religion, denn im Koran seien sehr viele rechtliche Vorschriften, wie z. B. die Stellung der Frau genau geregelt. Da der Koran als Allahs immerwährender und absoluter Wille angesehen werde, seien solche Regelungen bindend und könnten nicht durch staatliches Recht aufgehoben werden.

Zusammen mit der Überlieferung des Lebens und der Aussprüche Mohammeds, des letzten Propheten und perfekten Menschen, sei der Koran daher Grundlage des islamischen Rechtes, der Scharia. In sehr vielen Punkten widerspreche dieses Recht dem durch die Aufklärung geprägten hiesigen Rechtssystem. Für die Muslime sei die Scharia jedoch bindend. Dies sei einer der Gründe für das Aufkommen paralleler illegaler islamischer Gerichtsbarkeit in Deutschland.

Der Autor fordert weiterhin die Umbenennung der Moschee und eine kritischere Berichterstattung der Zeitung (Westfalenpost).

Stellungnahme Dr. Ahmet Arslan
In einer kurzen Stellungnahme gegenüber unserem Blog erläutert Dr. Ahmet Arslan seine Position als Muslim und Dialogbeauftragter:

Die Scharia bezieht sich auf die Glaubenspraxis. Sprich auf die „Fünf Säulen“, an denen ich mich als praktizierender Muslim orientiere. Das Grundgesetz dagegen ist eine Aufforderung zur aktiven Mitgestaltung des Gemeinwesens. Also ein Angebot für die Bürger, wie es mal Gustav Heinemann formuliert hat. Insofern ist der Vergleich zwischen Scharia und Grundgesetz keineswegs legitim. Schließlich bin ich einerseits Muslim und andererseits Bürger. Ich kann beides gleichzeitig sein, ohne dass ich das eine dem anderen gegenüberstelle.

Der amtlich eingetragene Name unserer Moschee lautet seit 1984 „Türkisch-Islamische Gemeinde zu Meschede“. Der Beiname der Mescheder Moschee lautet F.A.T.I.H. Diese Initialien stehen für folgende Wörter FEDERAL ALMANYADAKI TÜRK ISCILERI HAYRATI, was auf deutsch soviel bedeutet wie; Gutes Werk der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen türkischen Arbeiter. Das arabische Wort Fatih bedeutet zugleich offen. Auf diese Tatsache hatten wir vor Jahren per Leserbrief hingewiesen. Doch es gibt immer wieder die banalen Versuche, die Mescheder Moschee über den Beinamen zu stigmatisieren.

Manchmal frage ich mich, wie diese skeptischen Typen reagieren würden, wenn die Mescheder Moschee den Beinamen Adolf hätte? ;-)))