Bei positivem PCR-Test: Quarantäne gilt ohne Anordnung. Keine Kontaktpersonennachverfolgung. Zahlen aus Schulen und Kindertageseinrichtungen können nicht mehr veröffentlicht werden.

Testet euch doch selbst. Der Staat macht einen schlanken Fuß und nennt es Eigeninitiative der Bürger:innen. (foto: zoom)

Hochsauerlandkreis. Positiver Corona-Test – und jetzt? Neben der Sorge um die Gesundheit tauchen viele organisatorische Fragen auf. Was muss ich tun? Klar ist: Es ist mehr Eigeninitiative nötig. Auch ohne Bescheid einer Behörde muss man sich bei einem positiven PCR-Test isolieren und seine Kontaktpersonen schnellstmöglich informieren.

Beim Freitesten gelten ebenfalls neue Regeln, auch hier läuft nun vieles automatisch nach den Vorgaben der NRW-Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung. Darauf weist der Hochsauerlandkreis hin.  

Wer einen positiven PCR-Test hat, wird künftig in aller Regel keinen Anruf mehr vom Gesundheitsamt bekommen. „Aufgrund der hohen Fallzahlen ist eine Kontaktpersonennachverfolgung ab sofort nicht mehr möglich“, erklärt Gesundheitsamtsleiter Dr. Klaus Schmidt. Nach neuer Rechtslage sei dies auch nicht mehr nötig. Das Land setze klar auf die Eigenverantwortung und die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger.

Auch eine mündliche oder schriftliche Anordnung der Isolierung ist nach der neuen und seit dem 16. Januar geltenden Verordnung nicht mehr vorgesehen. Diese wurde früher vom Gesundheitsamt verschickt. Jetzt nicht mehr. Wenn ein PCR-Test positiv ausgefallen ist, wird das Ergebnis zwar nach wie vor dem Gesundheitsamt gemeldet, Betroffene müssen sich aber selbstständig in Isolierung begeben.

Positiv Getestete bekommen vom Kreisgesundheitsamt künftig nur noch eine „Quarantäne- und Genesenenbescheinigung“ per Post zugeschickt, in dem die geltenden Regeln ausführlich erläutert sind.

Unter dem Motto „Zusammen gegen Corona“ haben sich die Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, der Kreis Unna, der Kreis Siegen-Wittgenstein und der Kreis Soest in der Umsetzung der geänderten Quarantäne-Maßnahmen miteinander abgestimmt.

Dr. Schmidt appelliert: „Die Omikron-Variante ist sehr, sehr ansteckend. Verhalten Sie sich verantwortungsvoll und halten Sie sich an die geltenden Regeln, um sich und Ihre Mitmenschen zu schützen.“

Konkret gilt laut NRW-Corona-Test-und-Quarantäneverordnung folgendes: Wer wegen Erkältungssymptomen, eines positiven Schnell- oder PCR-Pooltests einen PCR-Test macht und auf das PCR-Testergebnis wartet, muss in Isolierung. Diese endet automatisch mit einem negativen PCR-Test.

Wer einen positiven PCR-Test hat, also selbst infiziert ist, muss sich automatisch zehn Tage (gerechnet ab dem Tag nach der ersten positiven PCR- oder vorherigen Schnelltestung) lang isolieren. Nach zehn Tagen endet die Isolierung automatisch.

Ein Freitesten ist nach sieben Tagen per Schnelltest oder PCR-Test möglich, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Mit dem negativen Testergebnis endet die Isolierung automatisch. Das Testergebnis muss mindestens einen Monat aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.

Achtung: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen Sonderregeln beachten (PCR-Test).

Wenn eine Person im selben Haushalt positiv getestet ist, gilt für Haushaltsangehörige automatisch eine zehntägige Quarantäne. Ein Freitesten ist nach sieben Tagen möglich, Schul- und KiTa-Kinder können sich nach fünf Tagen freitesten. Auch hier endet die Quarantäne dann automatisch mit einem negativen Test.

Die Quarantäne für Haushaltsangehörige kann durch das PCR-Ergebnis des Indexfalles nachgewiesen werden.

Nicht in Quarantäne müssen alle Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind, geimpfte Genesene, Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt, sowie Genesene, bei denen der positive Test mindestens 28 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt.

Sonstige Kontaktpersonen der positiv getesteten Person außerhalb des Haushaltes (z.B. Freunde, Bekannte) haben auch Pflichten, wenn sie nicht geboostert sind: Dann müssen auch sie sich bestmöglich von anderen absondern, Kontakte vermeiden, bei unvermeidbaren Kontakten mit anderen Personen Maske tragen und sich beim Auftreten von Symptomen ebenfalls umgehend testen lassen.

Ein Testnachweis gilt immer auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber. Eine gesonderte Bescheinigung ist nicht erforderlich und wird deshalb auch nicht durch das Gesundheitsamt ausgestellt.

Alle rechtlichen Regelungen des Landes NRW zur COVID-19-Pandemie finden sich auf den Internetseiten des NRW-Gesundheitsministeriums unter: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.

Zahlen aus Schulen und Kindertageseinrichtungen werden nicht mehr in den Presse-Infos veröffentlicht.

Das Kreisgesundheitsamt weist darauf hin, dass auch Schulen, Kindertageseinrichtungen und der berufliche Bereich von den Neuerungen betroffen sind. Dementsprechend stehen künftig Zahlen aus Schulen, Kindertageseinrichtungen und auch Quarantänen nicht mehr zur Verfügung und können beispielsweise nicht mehr in den Presse-Infos veröffentlicht werden.

Eine Ausnahme bilden Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Hier wird weiterhin, wie bei anderen Infektionserkrankungen auch, ein Ausbruchsmanagement stattfinden.

Corona-Virus im HSK: 59 Schulen sowie 15 Kindertagesstätten betroffen.
Impfangebot für Kinder plus neue Termine für Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen.

Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz (RKI) seit dem 31. Dezember 2021 (Quelle: Corona-Dashboard HSK)

Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises vermeldet am Freitag, 21. Januar, 9 Uhr, kreisweit 208 Neuinfizierte und 383 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 443,2 (Stand 21. Januar, 0 Uhr).

Aktuell gibt es damit 581 Infizierte, 16.428 Genesene sowie 241 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden 26 Personen behandelt, fünf intensivmedizinisch und davon werden zwei Personen beatmet. Die Zahl aller bestätigten Fälle beträgt nun 17.250.

Vom Infektionsgeschehen sind aktuell ein Krankenhaus, zwei Pflegeeinrichtungen, drei sonstige Einrichtungen, 59 Schulen sowie 15 Kindertagesstätten betroffen.

Alle 581 infizierten Personen verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (156), Bestwig (27), Brilon (81), Eslohe (15), Hallenberg (12), Marsberg (27), Medebach (34), Meschede (27), Olsberg (34), Schmallenberg (35), Sundern (64) und Winterberg (69).

HSK-Impfangebot für Kinder: Neue Termine freigeschaltet

Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Hochsauerlandkreises hat für die Kinder-Impfungen neue Termine freigeschaltet. Das Angebot richtet sich an Kinder zwischen fünf und elf Jahren, auch ohne Vorerkrankungen. 

Die nächsten Termine sind:

Samstag, 22. Januar, Meschede

Mittwoch, 26. Januar, Arnsberg

Mittwoch, 26. Januar, Meschede

Mittwoch, 26. Januar, Brilon

Freitag, 28. Januar, Brilon

Freitag, 28. Januar, Arnsberg

Freitag, 28. Januar, Schmallenberg

Unter www.hochsauerlandkreis.de finden Erziehungsberechtigte die Einwilligungserklärung, die möglichst ausgedruckt und ausgefüllt zum Termin mitgebracht werden sollte und den Terminkalender.

Neue Termine für Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen

Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Hochsauerlandkreises hat sein Impfangebot um weitere Termine erweitert. Weiterhin benötigen Impflinge ab zwölf Jahren keine vorherige Terminvereinbarung.
Die HSK-Impfstellen sind mit ausreichend Personal bzw. Ärzten besetzt, sodass keine langen Wartezeiten entstehen. Mitzubringen sind Personalausweis, Impfausweis und ggf. die Impfmappe mit den Unterlagen der 1. bzw. 2 Impfung. Um den Prozess zu beschleunigen,  bitte vorab unter dem Link: www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
den Aufklärung-, Einwilligung- und Anamnesebögen zum vorgezogenen Ausfüllen herunterladen und zum Impftermin mitbringen.

An folgenden Stellen werden Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen angeboten:

27.01.2022 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke Platz 6, 14-20 Uhr
28.01.2022 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke Platz 6, 14-20 Uhr
29.01.2022 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke Platz 6, 12-18 Uhr

26.01.2022 Meschede, Schützenhalle St.Georg, Schützenstr. 37, 14-20 Uhr                                           
27.01.2022 Meschede, Schützenhalle St. Georg, Schützenstr. 37, 14-20 Uhr    
28.01.2022 Meschede, Schützenhalle St. Georg, Schützenstr. 37, 12-18 Uhr

24.01.2022 Alt-Arnsberg im Sauerland-Theater, Feauxweg, 14-20 Uhr
25.01.2022 Alt-Arnsberg im Sauerland-Theater, Feauxweg, 14-20 Uhr

26.01.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5, 14-20 Uhr
27.01.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5, 14-20 Uhr
28.01.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5, 14-20 Uhr               
29.01.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5, 12-18 Uhr

26.01.2022 Brilon, Schützenhalle. Altenbürener Str. 19, 14-20 Uhr 
27.01.2022 Brilon, Schützenhalle. Altenbürener Str. 19, 14-20 Uhr  
28.01.2022 Brilon, Schützenhalle. Altenbürener Str. 19, 14-20 Uhr
29.01.2022 Brilon, Schützenhalle. Altenbürener Str. 19, 12-18 Uhr

Anfang Februar sind die Impfteams in folgenden Kommunen zu Besuch:

31.01.2022 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke Platz 6, 14-20 Uhr
02.02.2022 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke Platz 6, 14-20 Uhr
05.02.2022 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke Platz 6, 12-18 Uhr

02.02.2022 Meschede, Schützenhalle St. Georg, Schützenstr. 37, 14-20 Uhr
05.02.2022 Meschede, Schützenhalle St. Georg, Schützenstr. 37, 12-18 Uhr

02.02.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5, 14-20 Uhr 
03.02.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5, 14-20 Uhr
04.02.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5, 12-18 Uhr
05.02.2022 Arnsberg-Hüsten, Kulturzentrum, Berliner Platz 5, 12-18 Uhr

02.02.2022 Brilon, Schützenhalle, Altenbürener Str. 19, 14-20 Uhr 
04.02.2022 Brilon, Schützenhalle, Altenbürener Str. 19, 12-18 Uhr  
05.02.2022 Brilon, Schützenhalle, Altenbürener Str. 19, 12-18 Uhr

Weitere Termine werden in Kürze von der Koordinierende Covid-Impfeinheit des Hochsauerlandkreises bekanntgegeben. Informationen zum Impfgeschehen finden Interessierte unter www.hochsauerlandkreis.de



Corona-Virus: 74 Neuinfizierte, 73 Genesene, 39 stationär. 74-jähriger Mann aus Marsberg verstorben.
HSK-Impfangebote im Zeitraum 14. Dezember bis 23. Dezember. Kinderimpfungen ab dem 17. Dezember, Booster-Impfung nach 5 Monaten.

Quelle: CDC https://phil.cdc.gov/Details.aspx?pid=23312 (Bild: Alissa Eckert, MSMI, Dan Higgins, MAMS)

Die Statistik des Kreisgesundheitsamtes weist für Donnerstag, 09. Dezember, 9 Uhr, gegenüber dem Vortag 74 Neuinfizierte und 73 Genesene auf. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 200,4 (Stand 09. Dezember, 0 Uhr).

Damit gibt es aktuell 774 Infizierte, 12.975 Genesene sowie 13.970 bestätigte Fälle. Stationär werden 39 Personen behandelt, 13 intensivmedizinisch und davon werden sieben Personen beatmet.

Am 07. Dezember ist ein 74-jähriger Mann aus Marsberg verstorben. Damit sind es jetzt 221 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion.

Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Hochsauerlandkreises bietet in den nächsten zwei Wochen wieder zahlreiche Angebote zum spontanen Impfen an.

Am Samstag (11. Dezember, 14 bis 20 Uhr) können sich die Impflinge im Kulturzentrum Hüsten über frische und kostenlose Waffeln vom DRK freuen. Dazu begrüßen der Hochsauerlandkreis und das DRK alle Interessierten einer Erst, Zweit- oder Boosterimpfung.

Auch der Hochsauerlandkreis wird ab Freitag, 17. Dezember, Impfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren anbieten.

Die Vorbereitungen dazu haben bereits in der vergangenen Woche begonnen. Derzeit werden die Räumlichkeiten und das Personal – insbesondere Kinderärzte – organisiert und die Terminvergabe im Internet vorbereitet. Dort werden dann auch die entsprechenden Formulare online abrufbar sein.

Es ist derzeit noch nicht absehbar, wie viele Dosen von dem Biontech-Kinderimpfstoff das Land NRW dem Hochsauerlandkreis zur Verfügung stellen wird. Die Koordinierende Covid-Impfeinheit bittet, von Nachfragen abzusehen. Sobald die Terminbuchung freigeschaltet wird, erfolgt eine entsprechende Information über die Medien und auf den eigenen HSK-Kanälen (Internet, Facebook, Instagram).

Das Impfteam boostert ab sofort nach frühestens fünf Monaten. Zuletzt betrug die Karenzzeit fünf Monate und zwei Wochen.

Folgende Termine finden bis Weihnachten statt, ohne eine vorherige Terminvereinbarung und lange Wartezeiten:

  • Jede Woche von Mittwoch bis Samstag, 14- 20 Uhr, Kulturzentrum Arnsberg-Hüsten, Berliner Platz 5.
  • Jeden Montag (12-18 Uhr) und Dienstag (09-15 Uhr) Sundern-Westenfeld, Schützenhalle, Westenfelder Str. 23.
  • 14.12.2021 Bestwig, Schützenhalle Velmede, Bundesstr. B7, Nr. 104, 12- 18 Uhr (Achtung: geänderte Adresse)
  • 15.12.2021 Bestwig, Schützenhalle Velmede, Bundesstr. B7, Nr. 104, 09-15 Uhr (Achtung: geänderte Adresse)
  • 14.12.2021 Medebach, Schützenhalle, Schützenstr. 27, 12-18 Uhr 15.12.2021 Medebach, Schützenhalle,  Schützenstr. 27, 09-15 Uhr
  • 16.12.2021 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke-Platz 6, 12-18 Uhr
  • 17.12.2021 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke-Platz 6, 08-20 Uhr
  • 16.12.2021 Brilon, Schützenhalle, Altenbürener Str. 19,  12-18 Uhr
  • 17.12.2021 Brilon, Schützenhalle, Altenbürener Str. 19,  08-20 Uhr
  • 20.12.2021 Eslohe-Reiste, Schützenhalle, Marktweg 1, 12-18 Uhr
  • 21.12.2021 Eslohe-Reiste, Schützenhalle, Marktweg 1, 09-15 Uhr
  • 20.12.2021 Hallenberg, Stadthalle, Bangenstraße 16, 12-18 Uhr
  • 21.12.2021 Hallenberg, Stadthalle, Bangenstraße 16, 09-15 Uhr
  • 22.12.2021 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke-Platz 6, 12-18 Uhr
  • 23.12.2021 Schmallenberg, Stadthalle, Paul-Falke-Platz 6, 08-20 Uhr
  • 22.12.2021 Meschede, Schützenhalle St. Georg, Schützenstr. 37,12 – 18 Uhr
  • 23.12.2021 Meschede, Schützenhalle St. Georg, Schützenstr. 37, 08-20 Uhr

Mitzubringen sind Personalausweis, Impfausweis und ggf. die Impfmappe mit den Unterlagen der 1. bzw. 2 Impfung. Um den Prozess zu beschleunigen,  bitte vorab unter dem Link: www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html den Aufklärung-, Einwilligung- und Anamnesebögen zum vorgezogenen Ausfüllen herunterladen und zum Impftermin mitbringen. Weitere Termine und Infos können unter www.hochsauerlandkreis.de nachgelesen werden.