Dieselgate dokumentiert: Acht Fragen an Dirk Wiese, und die Antwort

Es hat hier im Blog Kommentare und Fragen zur Rolle unseres heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten im „Dieselgate“-Untersuchungsausschuss gegeben.

Ich habe daraufhin vor gut einer Woche einen Brief an Dirk Wiese geschrieben. Die Anfrage enthielt acht Fragen.

Während ich diese Zeilen schreibe, berichten die Nachrichten über die Betrügereien von AUDI, und Donald Trump verabschiedet sich aus dem Klimaschutzabkommen.

Ich bin auf den Bericht des Untersuchungsausschusses selbst gespannt und werde ihn nach Veröffentlichung im Blog thematisieren.

Der Schriftwechsel:

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Sehr geehrter Herr Wiese,

Sie waren bis zu Ihrem Ausscheiden Mitglied (07.07.2016 bis 27.01.2017 ) des 5. Untersuchungsausschusess (Abgas): http://www.spdfraktion.de/abgeordnete/wiese
Es werden seit einigen Wochen „geleakte“ Vorabinformationen über den zu erwartenden Abschlussbericht in den Medien diskutiert (z. B. Welt vom 4.5.2017
„Jetzt hat Dieselgate auch noch einen skandalösen Freispruch“: https://www.welt.de/wirtschaft/article164271516/Jetzt-hat-Dieselgate-auch-noch-einen-skandaloesen-Freispruch.html )

Ich möchte Sie bitten, mir schriftlich folgende Fragen zu beantworten:

Welche Position haben Sie zu den nachfolgenden in den Medien ventilierten Aussagen (u. a. taz vom 10.5.2017 https://www.taz.de/Untersuchungsausschuss-zu-Dieselgate/!5408608/ ) der Mehrheit des Untersuchungsausschusses?

1. „Das Handeln der Bundesregierung war nicht zu beanstanden“.

2. Kritiker hätten niemals Beweise für Tricksereien vorgelegt

3. die Hauptschuld für die Misere in Brüssel – die Regeln seien nicht eindeutig genug, um die Schummeleien zu unterbinden

4. die Regierung entlasse „die Hersteller aus der Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften“.

5. fehlt im Bericht der Koalition „jeder Anflug von Selbstkritik bei Tausenden Toten, Millionen von betrogenen Kunden und einer Autoindustrie, die unter Druck geraten ist“.

6. Es gebe in Deutschland „keine toxikologisch bedenklichen NO2-Werte“ und „keine wissenschaftlich erwiesenen Zahlen“ über Tote oder Kranke durch zu hohe NO2-Belastung. Teilen Sie diese Position?

7. Hat die Epidemologie-Expertin Annette Peters vom Helmholtz-Zentrum München Recht?

Die Schätzung von jährlich 10.000 zusätzlichen Todesfällen durch NO2 in Deutschland kommt von der Europäischen Umweltagentur und kann – wie alle Abschätzungen der Epidemologie – keine „adäquate Kausalität“ zeigen, wie es der Bericht verlangt. Bedeutsam für die Belastung der Bevölkerung sind auch nicht toxikologische, sondern diese epidemologischen Daten. Die Epidemologie-Expertin Annette Peters vom Helmholtz-Zentrum München, die als Zeugin aufgetreten war, erklärte, sie werde in dem Bericht falsch zitiert.“

8. Laut Tagesschau vom 4.5 (http://www.tagesschau.de/inland/abgasskandal-u-ausschuss-101.html) monierte der  Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) die Mehrheitsposition, zu der auch die SPD gehört: „Die Einschätzung, es hätte den Untersuchungsausschuss nicht gebraucht, ist ein Schlag ins Gesicht aller unter den hohen Stickoxid-Belastungen leidenden Menschen.“ Teilen Sie diese Meinung?

Mit freundlichen Grüßen

Hans J. Schiebener

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Sehr geehrter Herr Schiebener,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Mitgliedschaft im Untersuchungsausschuss „Abgas“ endete mit meiner Ernennung zum Parlamentarischen Staatssekretär. Während meiner Mitgliedschaft habe ich nur an einem Teil der Zeugenbefragungen, nicht aber an der Erstellung des Abschlussberichts mitgewirkt.

 

Ich habe den Ausschuss auch vor den beiden aus meiner Sicht wichtigsten Zeugenbefragungen verlassen: Der von Bundeskanzlerin Merkel und der von Bundesverkehrsminister Dobrindt. Da ich mir deshalb kein abschließendes Urteil bilden konnte, bitte ich um Verständnis, dass ich ihre Fragen nicht beantworten kann.

 

Gerne teile ich Ihnen aber die aus meiner Sicht wichtige Erkenntnis mit, die ich während meiner Mitgliedschaft gewinnen konnte: Wir müssen dringend das Instrument der Musterfeststellungsklage einführen. Denn nur so können Verbraucherorganisationen Verbraucherrechte wirksam und auf Augenhöhe vor Gericht durchsetzen. Die Verbraucher können dann das Musterverfahren, das in einem elektronischen Klageregister öffentlich bekannt gemacht wird, nutzen, um zentrale Streitfragen vorab verbindlich zu klären. Leider wird die Musterfeststellungsklage derzeit von der CDU/CSU blockiert, allen voran Bundesminister Dobrindt. Hier ein Link zum Hintergrund: www.tagesschau.de/inland/sammelklage-dobrindt-101.html

 

Beste Grüße
Dirk Wiese