Lobbyverband im CDU-Parteivorstand: CDU-Mitglied will Klageweg gehen

Pressefoto : Jakob Huber/LobbyControl, Lizenz: CC BY-NC-ND 3.0

Berlin, 18.1.2022Ein von LobbyControl im Vorfeld des CDU-Parteitags vorgelegtes Rechtsgutachten hat gezeigt: Der CDU-Parteivorstand ist rechts- und satzungswidrig zusammengesetzt, weil der Lobbyverband „Wirtschaftsrat der CDU“ dauerhaft als Gast an den Vorstandssitzungen teilnehmen darf. Die CDU hat sich nach mehrmaligem Nachfragen noch immer nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ein CDU-Mitglied ist nun bereit, den Klageweg innerhalb der Partei zu beschreiten.

(Pressemitteilung LobbyControl)

Empörung über ausbleibende CDU-Stellungnahme

„Wir sind enttäuscht und empört, dass die Partei sich immer noch nicht zu unserem Rechtsgutachten geäußert hat – und das, obwohl die Vorwürfe gegen die Partei schwer wiegen. Friedrich Merz muss als designierter Parteichef dringend klarstellen, dass er die rechtmäßige Zusammensetzung des CDU-Bundesvorstands wiederherstellen will. Dazu muss Merz deutlich erklären, dass der Wirtschaftsverband nicht wieder in den Parteivorstand eingeladen wird. Das ist bisher ausgeblieben. Da die Parteispitze offenbar noch nicht zu einer Stellungnahme bereit ist, freuen wir uns, dass einzelne Parteimitglieder nun aktiv werden,“ sagt Christina Deckwirth, Sprecherin von LobbyControl.

LobbyControl ist als Verein selbst nicht klageberechtigt, hatte sich aber an CDU-Mitglieder gewandt und sie u.a. in einem Offenen Brief dazu aufgefordert, sich für die demokratische Ordnung ihrer Partei einzusetzen. Luke Neite, ein junges Parteimitglied aus Leipzig, hat sich daraufhin bei LobbyControl gemeldet und einen Antrag auf Dokumenteneinsicht bei der Partei gestellt.

Klarstellung vor der Vorstandswahl auf Parteitag nötig

Deckwirth weiter: „Einen Lobbyverband dauerhaft in den Parteivorstand einzuladen, ist politisch höchst fragwürdig. Noch problematischer ist es, wenn dies auch noch rechts- und satzungswidrig ist. Dieser Zustand darf Herrn Merz nicht gleichgültig sein. Und dazu muss er sich dringend auch öffentlich und gegenüber den Partei-Mitgliedern äußern. Das muss vor der Wahl des neuen Vorstands am Samstag passieren, da auf der konstituierenden Sitzung bislang der Lobbyverband Wirtschaftsrat immer als beratender Gast eingeladen wurde. Das darf dieses Mal nicht passieren.“

Zum Hintergrund

LobbyControl hat letzten Mittwoch ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das begründet, warum der Dauergaststatus des Wirtschaftsrat der CDU nicht rechtmäßig ist. Die Mitgliedschaft eines parteiexternen Verbands ist weder im Parteiengesetz noch in der CDU-Satzung vorgesehen. LobbyControl hat die Kanzlei Günther beauftragt, das Gutachten zu erstellen.

Der Wirtschaftsrat ist – anders als sein Namen vermuten lässt – kein Parteigremium, sondern als unternehmerischer Berufsverband organisiert. Er hat keine formalen Verbindungen zur Partei CDU. Trotzdem profitiert die Präsidentin des Verbands von einem dauerhaften Teilnahmerecht an den Sitzungen des CDU-Bundesvorstands. LobbyControl hatte diese Konstruktion schon im März 2022 in einer Studie kritisiert.

LobbyControl ist als Verein nicht klageberechtigt. Ein CDU-Mitglied kann aber zunächst die Rechte auf Auskunft wahrnehmen, um dann vor das Parteigericht zu ziehen. Dazu hatte LobbyControl die CDU-Mitglieder in einem Offenen Brief aufgefordert.

Am 22. Januar findet der CDU-Parteitag statt, auf dem der designierte Parteivorsitzende Friedrich Merz offiziell zum Parteichef gewählt werden soll. Friedrich Merz hatte jahrelang Spitzenfunktionen im Wirtschaftsrat, sein letztes Amt als Vizepräsident hatte er erst im November letzten Jahres abgegeben. Sein persönlicher Pressesprecher arbeitet gleichzeitig für den Wirtschaftsrat. Auf dem Parteitag soll auch der übrige Parteivorstand neu gewählt werden. Die Aufnahme des Wirtschaftsrats in den Parteivorstand erfolgte – laut Auskunft eines Parteisprechers – regelmäßig auf den konstituierenden Sitzungen des Vorstands.