Kreisveterinäramt bittet Geflügelhalter um konsequente Einhaltung der Schutzmaßnahmen – verendete Wildvögel melden

Das Kreisveterinäramt teilt mit, dass bei einem am vergangenen Wochenende in der Gemeinde Bestwig, im Bereich Ostwig, verendet aufgefundenen Kranich der Verdacht auf Geflügelpest (Aviäre Influenza) besteht.
(Pressemitteilung HSK)
Dies bestätigten die ersten Tests des vom Kreisveterinäramt beauftragten Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen in Arnsberg von Dienstag (28.10.). Zur Bestätigung eines endgültigen Befundes wurden Proben an das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) geschickt.
Eine besondere Gefahr besteht darin, dass durch Wildvögel das Virus der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände eingetragen werden kann. Eine Übertragung des Erregers auf Hausgeflügel ist durch direkten Kontakt des Geflügels mit infizierten Wildvögeln möglich. Auch durch den indirekten Eintrag über mit Virus verunreinigte Materialien, z. B. Futter, Einstreu, Schuhwerk und Kleidung, kann es zu einer Infektion beim Hausgeflügel kommen.
Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter, die allgemeinen und rechtlich vorgeschriebenen Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen konsequent zu beachten. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass vor dem Betreten eines Geflügelstalls gesonderte Schutzkleidung und separates Schuhwerk anzulegen ist. An den Eingängen zu den Ställen sind Desinfektionseinrichtungen für das Schuhwerk einzurichten und Personen sollten sich vor dem Betreten des Stalls ihre Hände waschen und desinfizieren.
Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die nicht für Wildvögel zugänglich sind. Zudem darf Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem müssen Futter und Einstreu so gelagert werden, dass es für Wildvögel nicht zugänglich ist. Die genannten Schutzmaßnahmen gelten sowohl für kommerzielle als auch für Hobby-Geflügelhaltungen.
Die Bevölkerung im Hochsauerlandkreis wird gebeten, verendet aufgefundene Wildvögel, insbesondere wilde Wasservögel, Greifvögel, Rabenvögel und Reiher, dem Veterinäramt zu melden, damit die Tierkörper abgeholt und auf Geflügelpest untersucht werden können. Die Untersuchung dient der Abklärung auf das Vorliegen der Geflügelpest und der Risikobeurteilung im Hinblick auf die Verbreitung des Erregers in der Region.
Werktags ist das Veterinäramt unter der Telefonnummer 0291/941143 oder per E-Mail veterinaeramt@hochsauerlandkreis.de erreichbar. An den Wochenenden ist der Kontakt zum Veterinäramt über die Kreisleitstelle in der Zeit von 10:00 bis 16:00 möglich.