Anhaltende Trockenheit: Hochsauerlandkreis untersagt seit heute mit Allgemeinverfügung Entnahmen von Wasser aus Oberflächengewässern

Ende März diesen Jahres plätscherte die Namenlose munter durch ihr Bachbett. Die Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde des HSK gilt vom 26.07.2023 bis zum 31.10.2023. (foto: zoom)

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich auch in den Gewässern im Hochsauerlandkreis niedrige Wasserstände eingestellt. Die Niederschläge der vergangenen Tage haben nicht dafür gesorgt, dass sich die Situation entspannt.

(Pressemitteilung HSK)

Aus diesem Grund erlässt der Hochsauerlandkreis am 25.07.2023 eine Allgemeinverfügung, die es im gesamten Kreisgebiet untersagt, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Die Verfügung tritt am 26.07.2023 in Kraft und bleibt bis zum 31.10.2023 bestehen.

Das Verbot gilt für Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Verboten ist es damit nicht nur, größere Wassermengen (beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen), sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh über an den Gewässern angeordneten Viehtränken und das Schöpfen mit Handgefäßen.

Das Verbot der Wasserentnahme gilt nicht für zugelassene Benutzungen (Erlaubnisse, Bewilligung, alte Rechte). Hier gelten die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen bzw. Verbote der Entnahme von Wasser bei niedrigen Abflüssen/Wasserständen im Gewässer. Sofern darüber hinaus die Einschränkung von Befugnissen und Rechten erforderlich wird, ergeht eine gesonderte Anordnung durch die zuständige Behörde.