Die Regelungen zur Nutzungsüberlassung der Stadthalle im Objekt „Oversum Vital Resort Winterberg“

Stadthalle Oversum
Anfangs-Idyll: Die neue Stadthalle im Oversum am Tag der offenen Tür Mai 2012. (foto: zoom)

Eigentlich müsssten wir jeden Artikel über das Thema „Oversum“ mit einer Vorbemerkung beginnen: „Wir kennen zwar nicht den Inhalt der meterhohen Verträge zwischen PPP-Entwickler Wolfram Wäscher und der Stadt Winterberg, aber …“

Heute geht es um die neuen Vorwürfe der „Wäscher-Reputationsseite“, über die wir vorgestern berichtet hatten:

Warum hat Bürgermeister Eickler den Vorstand des Tambourkorps St. Jakobi nicht auf die Möglichkeit der kostenfreien Nutzung der Halle hingewiesen? Fakt ist, dass er den genannten Vertrag persönlich unterschrieben hat und daher die Bestimmung kennt, welche der Stadt erlaubt, den Vereinen die Halle kostenlos zur Verfügung zu stellen!

Wir kennen zwar nicht den Inhalt der meterhohen Verträge zwischen PPP-Entwickler Wolfram Wäscher und der Stadt Winterberg, aber wir haben uns die Verwaltungsvorlage der Stadt Winterberg mit den Regelungen zur Nutzungsüberlassung der Stadthalle im Objekt ‚Oversum Vital Resort Winterberg'“, vom April 2012 angeschaut. Diese wurde im Mai 2012 laut Protokoll einstimmig im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen.

Es stellen sich zwei Fragen:

1. Musste die Verwaltungsvorlage zwingend in der dokumentierten Form aus den Verträgen abgeleitet werden?

2. In welche Priorität des Verteilungsrasters fällt der Tambourchor und Kinderspielzug?

Nr 1. können wir nicht beantworten, weil (s.o.) wir die Verträge nicht kennen.

Nr. 2. könnte vielleicht von einem sachkundigen Bürger bzw. Bürgerin beantwortet werden. Der WP-Artikel sagt nichts über die Gründe, außer einem vagen „wegen der Hallenproblematik“. Ich tippe mal auf „Sonderfälle 1/2“ (s.u.). „Die Regelungen zur Nutzungsüberlassung der Stadthalle im Objekt „Oversum Vital Resort Winterberg““ weiterlesen