Die Regelungen zur Nutzungsüberlassung der Stadthalle im Objekt „Oversum Vital Resort Winterberg“

Stadthalle Oversum
Anfangs-Idyll: Die neue Stadthalle im Oversum am Tag der offenen Tür Mai 2012. (foto: zoom)

Eigentlich müsssten wir jeden Artikel über das Thema „Oversum“ mit einer Vorbemerkung beginnen: „Wir kennen zwar nicht den Inhalt der meterhohen Verträge zwischen PPP-Entwickler Wolfram Wäscher und der Stadt Winterberg, aber …“

Heute geht es um die neuen Vorwürfe der „Wäscher-Reputationsseite“, über die wir vorgestern berichtet hatten:

Warum hat Bürgermeister Eickler den Vorstand des Tambourkorps St. Jakobi nicht auf die Möglichkeit der kostenfreien Nutzung der Halle hingewiesen? Fakt ist, dass er den genannten Vertrag persönlich unterschrieben hat und daher die Bestimmung kennt, welche der Stadt erlaubt, den Vereinen die Halle kostenlos zur Verfügung zu stellen!

Wir kennen zwar nicht den Inhalt der meterhohen Verträge zwischen PPP-Entwickler Wolfram Wäscher und der Stadt Winterberg, aber wir haben uns die Verwaltungsvorlage der Stadt Winterberg mit den Regelungen zur Nutzungsüberlassung der Stadthalle im Objekt ‚Oversum Vital Resort Winterberg'“, vom April 2012 angeschaut. Diese wurde im Mai 2012 laut Protokoll einstimmig im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen.

Es stellen sich zwei Fragen:

1. Musste die Verwaltungsvorlage zwingend in der dokumentierten Form aus den Verträgen abgeleitet werden?

2. In welche Priorität des Verteilungsrasters fällt der Tambourchor und Kinderspielzug?

Nr 1. können wir nicht beantworten, weil (s.o.) wir die Verträge nicht kennen.

Nr. 2. könnte vielleicht von einem sachkundigen Bürger bzw. Bürgerin beantwortet werden. Der WP-Artikel sagt nichts über die Gründe, außer einem vagen „wegen der Hallenproblematik“. Ich tippe mal auf „Sonderfälle 1/2“ (s.u.).

Die in der Verwaltungsvorlage aufgeführten Regelungen gliedern sich in drei Teile:

1. Nutzungsregelungen
2. Nutzungskondition
3. Kriterien und Prioritäten für die Zuteilung des Nutzungskontingents von 30 Tagen

Hier in Auszügen der Wortlaut zum Nachlesen:
[Zitat Beginn, Hervorhebungen hinzugefügt]
„Ein Modul des Objektes „Oversum Vital Resort Winterberg“, das seitens der Stadt Winterberg auch ein sogen. „Pflichtmodul“ gewesen ist, ist die Stadthalle. Wegen der besonderen Wichtigkeit dieses Moduls für die Stadt Winterberg sind u.a. in dem zwischen der Stadt Winterberg und der aquasphere Winterberg GmbH, Friedrichshafen, abgeschlossenen Nutzungsüberlassungsvertrag in den §§ 11 und 12 entsprechende Regelungen zugunsten der Stadt Winterberg festgeschrieben worden.

A) Vereinbarte Nutzungsregelungen

Die Stadt Winterberg kann die Stadthalle für die Dauer von 30 Tagen im Jahr unent-
geltlich nutzen. Bei der eingeräumten Anzahl von 30 Tagen können mindestens vier
Wochenenden (8 Tage) beansprucht werden. Dieses unentgeltliche Nutzungsrecht
steht der Stadt Winterberg über die Vertragslaufzeit von 30 Jahren zu.
Die erbetenen Nutzungen für das 1. Quartal eines jeden Jahres sind seitens der
Stadt bis zum 31.08. des Vorjahres schriftlich beim Betreiber anzumelden. Bis zum
31.12. muss dann die Stadt die Termine für das 2. – 4. Quartal des Folgejahres mit-
teilen. Diese Termine sind dann verbindlich.

B) Vereinbarte Nutzungskonditionen

Wie bereits unter Buchstabe A) ausgeführt, stehen der Stadt Winterberg jährlich 30
Nutzungstage unentgeltlich zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Nutzungen sind dann – wie bei jeder privaten Nutzung auch – kostenpflichtig.

Die Unentgeltlichkeit umfasst auch die Betriebskosten wie u.a. die Kosten für die Be-
leuchtung, Wasser, Abwasser, Heizung. Dagegen sind vom jeweiligen Nutzer die Auf- und Abbaukosten (z.B. Aufstellen von Tischen und Stühlen) sowie etwaig anfal-
lende Reinigungskosten für die jeweilige Nutzungszeit zu zahlen.

C) Kriterien/Prioritäten für die Zuteilung des der Stadt Winterberg eingeräumten
Nutzungskontingentes von 30 Tagen im Jahr

1. An wen sind Anmeldungen zur richten/Wer nimmt An
meldungen entgegen ?

Wie schon unter Buchstabe A) dargelegt, hat die Stadt Winterberg dem Betreiber
bis zu bestimmten Terminen die erbetenen Nutzungstermine mitzuteilen. Vor die-
sem Hintergrund sind entsprechende Terminwünsche an die Stadt Winterberg zu
richten.

Um in diesem Zusammenhang klare Zuständigkeiten zu schaffen – auch, damit
es zu keinen Terminüberschneidungen kommen kann –, sind entsprechende
Terminwünsche ausschließlich an das Zentrale Gebäudemanagement der Stadt
Winterberg zu richten.

2. Verteilungsraster für eingehende Terminwünsche

Das unentgeltliche Nutzungsrecht von 30 Tagen pro Jahr steht ausschließlich der
Stadt Winterberg zu.

Dies vorausgestellt könnte ein Verteilungsraster (Priorität hinsichtlich des Zugriffs-
rechts) wie folgt aussehen:

Priorität 1:

  • Veranstaltungen, bei denen die Stadt Winterberg selbst Nutzer/Veranstalterist, wie besondere Ratssitzungen, Seniorennachmittag, Neujahrsempfang, Verleihung Ehrenmedaille, Bürgerversammlungen
  • Veranstaltungen der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH
  • Schulveranstaltungen

Priorität 2:
– Stadtweit tätige Verbände wie Stadtmarketingverein, Stadtsportverband,
Stadtmusikverband, Stadtschützenverband, Stadtparteitage (aber keine Ver-
anstaltungen der Ortsverbände der Parteien).
Priorität 3:
– Außerordentliche Veranstaltungen von Vereinen aus dem Stadtgebiet bei be-
sonderen Jubiläen, wenn das Kontingent von 30 Tagen/Jahr noch nicht aus-
geschöpft ist.

Sonderfälle

1. Neben den v.g. Veranstaltungen und den hierzu vorgeschlagenen Prioritäten
bezüglich der (unentgeltlichen) Nutzungsüberlassungder Stadthalle gibt es
noch „Sonderfälle“ (z.B. traditionelle Veranstaltungen von Vereinen aus der
Kernstadt, die bisher auch schon die Stadthalle genutzt haben).

Wenn in diesen Fällen in der Vergangenheit keine Miete aber Nebenkosten
entrichtet worden sind (z.B. Kinderschützenfest), so können diese Nutzungen
auf die Zahl der mietfreien Tage angerechnet werden; Nebenkosten müssten
aber wie in der Vergangenheit gezahlt werden. Diese Veranstaltungen würden
die Priorität 3 ergänzen.

2. Für andere Veranstaltungen von Vereinen aus der Kernstadt, die in der Ver-
gangenheit auch Miete und Nebenkosten gezahlt haben (z.B. Karnevalsver-
anstaltung der KFD), kann die Stadthalle im Oversum nicht unentgeltlich über-
lassen werden. Insoweit würde in diesen Fällen die in der Vergangenheit prak-
tizierte Vergabepraxis konsequent fortgesetzt.

3. Außer Acht gelassen werden kann die Durchführung des Schützenfestes so-
wie von Kreis-/Bundes-/Europaschützenfesten, da hierfür eine vertragliche
Sonderregelung vereinbart worden ist. In diesen Fällen hat der Inves-
tor/Betreiber kostenlos ein Festzelt mit „allem drum und dran“ zur Verfügung
zu stellen.

4. Auch Fraktionssitzungen der im Rat der Stadt Winterberg vertretenen Parteien
sollten bei einer Nutzungsüberlassung aus Sicht der Verwaltung außen vor
bleiben. Dies deshalb, da selbst bei abgetrennten Teilen der Stadthalle diese
Module für diese „kleineren“ Tagungen/Sitzungen zu groß erscheinen und na-
türlich auch solche Nutzungen dann auf das unentgeltliche Kontingent der
Stadt angerechnet würden. Es könnte sein, dass dann die Halle für andere
große Veranstaltungen ggf. nicht mehr unentgeltlich zur Verfügung stehen
würde. Im Übrigen stehen für die Fraktionssitzungen ausreichend Räumlich-
keiten im Rathaus zur Verfügung.“ [Zitat Ende]

2 Gedanken zu „Die Regelungen zur Nutzungsüberlassung der Stadthalle im Objekt „Oversum Vital Resort Winterberg““

  1. Man müsste zum Vergleich wissen, wie viele Veranstaltungen in der alten Stadthalle pro Jahr zu welchen Konditionen stattgefunden haben.

    30 Tage sind schnell verbraucht.

  2. Nach meiner Einschätzung werden 30 Tagen derzeit nicht benötigt. KFD-Karneval, Schulentlassfeiern, Seniorennachmittag, Travestieshow (?), sonst war doch 2013 noch nix in der Stadthalle. Das Problem liegt wohl eher darin, dass in der Stadthalle die Vereine die Bewirtung komplett selbst organisieren und somit den Gewinn abschöpfen konnten, im Oversum liegt der Zugriff beim Hotel welches dann eine Flasche Bier für 2,50 € verkauft und den Gewinn einstreicht. Ein großer Unterschied zu 1,60 € bei den letzten Festen in der alten Stadthalle und dem Zufluss in die Vereinskassen!

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