Kosovo-Erlass – Umsetzung im Hochsauerlandkreis

In unserem BriefkastenMeschede. (sbl) Kurze Zeit nach der Regierungsübernahme erließ die neue rot-grüne NRW-Landesregierung den sogenannten „Kosovo-Erlass“. Er besagt unter anderem, dass bei der Rückführung von Minderheiten in den Kosovo, insbesondere von Roma und Ashkali, humanitäre und flüchtlingsrelevante Belange eingehend zu berücksichtigen sind.

Mit ausschlaggebend für diesen Erlass ist vermutlich die menschunwürdige Situation, unter der die aus Deutschland bereits ausgewiesenen ethnischen Minderheiten im Kosovo leben und leiden. Die Medien berichteten wiederholt über unhaltbare Zustände in diesem Land. Hauptleidtragende sind demnach die Kinder.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) erkundigte sich im Oktober 2010 beim Ausländeramt des Hochsauerlandkreises per schriftlicher Anfrage nach der Umsetzung des Erlasses. Das Antwortschreiben des HSK liegt nun vor.

„Aktuell relevant ist der Erlass für 22 Geduldete aus dem Kosovo: sechs Familien und drei Alleinstehende. Drei Personen sind minderjährig (ein 9 Monate altes Kind, ein achtjähriges und ein fünfzehnjähriges Kind). Vier weitere Personen sind Jugendliche/Heranwachsende (zwei 18jährige, eine 19- und eine 21jährige). Bei den anderen Personen handelt es sich ganz überwiegend um Personen zwischen 40 und 49 Jahren, zwei Personen sind 54 bzw. 55 Jahre alt“, lautet die Antwort der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises.

Weiter erfahren wir: „Acht Personen leben in Eslohe, fünf in Meschede, jeweils drei in Bestwig und Schmallenberg, zwei in Brilon sowie eine Person in Sundern.“

Die SBL hatte auch gefragt, wie viele ehemalige Bürgerkriegsflüchtlinge im letzten und im laufenden Jahr in den Kosovo ausgewiesen wurden bzw. „freiwillig“ ausreisten und ob darunter Kinder und Jugendliche waren und, wenn ja, wie viele und in welchem Alter. Dazu heißt es in der Antwort der Kreisausländerbehörde:

„Wegen Straffälligkeit ausgewiesen wurde in den beiden Jahren ein kosovarischer Staatsangehöriger. Im Jahr 2009 wurden sieben Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit (1 Familie mit 5 Kindern: 19, 16, 12, 9 und 6 Jahre alt) nach Frankreich überstellt; sie hatten dort zuletzt ein Asylverfahren betrieben. Zwei jeweils alleinstehende Erwachsene wurden in den Kosovo abgeschoben. Freiwillige Ausreisen gab es 2009 nicht.
Im Jahr 2010 wurden drei Personen (51, 49 und 35 Jahre alt) in den Kosovo abgeschoben. Freiwillig ausgereist sind 16 Personen. 13 davon aus dem Kosovo stammende serbische Staatsbürger sind auf eigenen Wunsch nach Serbien ausgereist: 2 Familien mit 10 Kindern (Alter: 5 Monate, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 11, 13 und 15 Jahre alt). Es handelt sich um Familienangehörige des o.g. Straftäters, der sich der Strafverbüßung durch Untertauchen entzogen hat. 3 Erwachsene (57, 56 und 24 Jahre alt) sind freiwillig in den Kosovo ausgereist.“

Wir lesen als Antwort auf die Frage der SBL, wie viele Ausreisepflichtige seitens der HSK-Ausländerbehörde auf Grund des neuen Erlasses auf die Möglichkeit der erneuten Asylantragstellung hingewiesen wurden:

„In der Regel besteht bei Asylbewerbern eine anwaltliche Vertretung. Im Rahmen der bestehenden Mandatsverhältnisse sind für die Minderheitenangehörigen bereits mindestens ein Asylfolgeverfahren oder sog. isolierte Wiederaufgreifensanträge zum Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG gestellt worden. Aktuell sind noch fünf Folge-/Wiederaufgreifensverfahren (relevant für 11 von den genannten 22 Personen) anhängig.“

Wir fragen uns, ob diese Frage der Fragestellung entsprechend beantwortet worden ist?

Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste Reinhard Loos hatte in seiner Anfrage auch auf einen Passus in dem NRW-Kosovo-Erlass „Das Wohl des Kindes und humanitäre Gesichtspunkte sollen vor einer Abschiebung erneut geprüft werden“ hingewiesen und nachgefragt, in wie vielen Fällen die Überprüfung erfolgt bzw. noch erfolgen wird.

Der HSK antwortete:
„Eine solche Überprüfung erfolgt in jedem Fall, unabhängig von der Volkszugehörigkeit/dem Herkunftsland.“

Erkenntnisse über die derzeitigen Lebensumstände der abgeschobenen Menschen hat der HSK nach eigener Aussage keine.

Die oben zitierten Zahlen und Aussagen gelten nicht für den gesamten Hochsauerlandkreis, denn Arnsberg hat im Gegensatz zu allen anderen Städten und Gemeinden im HSK ein eigenes Ausländeramt. Bei der Stadtverwaltung Arnsberg kann die SBL die Daten nicht abfragen.

Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste hoffen darauf, dass der HSK aufgrund des Kosovo-Erlasses und der ungünstigen demographischen Entwicklung in Deutschland keine weiteren Abschiebungen und sogenannten „freiwilligen“ Ausreisen von ehemaligen Bürgerkriegsflüchtlingen und deren Kindern veranlasst. Allen im Sauerland geduldeten Menschen aus dem Kosovo, vor allem den Kindern und Jugendlichen, wünschen wir, dass sie nun endlich in Ruhe und ohne Ängste unter uns leben und lernen und sich integrieren dürfen!