Kandidaten-Check zur Bundestagswahl: Das denken unsere Direktkandidaten Becker, Ehrenberg, Hahn, Raberg, Sensburg und Wiese.

Den Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2013 haben wir schon vorgestellt.

Heute habe ich auf der Seite von Abgeordnetenwatch den Kandidaten-Check für den Hochsauerlandkreis durchgeklickt und die Übereinstimmung mit, in alphabetischer Reihenfolge, Antonius Becker (Grüne), Hans-Werner Ehrenberg (FDP), Julius Hahn (Piratenpartei), Beate Raberg (Linke), Patrick Sensburg (CDU) und Dirk Wiese (SPD) angezeigt bekommen.  Im Nachhinein habe ich mir dann die Positionen unserer Direktkandidaten zu den 24 Einzelfragen angesehen.

Wie funktioniert der Check: Am besten ist es, wenn man sich erst einmal auf der Gesamtseite einen Überblick über die Positionen sämtlicher Bundestagsdirektkandidaten zu den 24 Fragen verschafft. Das ist grafisch aufgbereitet und lässt sich bei Zeitmangel gut überfliegen.

Auf dieser Startseite gibt es eine Schaltfläche Kandidaten-Check-Starten. Dort zur Bundestagswahl 2013 klicken.

Wenn man nun die eigene Postleitzahl in das Eingabefeld schreibt, gelangt man zu den Direktkandidaten des eigenen Wahlkreises. Es werden nur diejenigen KandidatInnen gecheckt, die vorher selbst die Fragen beantwortet haben. Sonst gäbe es ja nichts zu vergleichen 😉

Ich gelange bei der Eingabe von 59955 zu:

Ihre Kandidaten:

  • Antonius Becker (GRÜNE)
  • Hans-Werner Ehrenberg (FDP)
  • Julius Hahn (Piratenpartei)
  • Beate Raberg (DIE LINKE)
  • Patrick Sensburg (CDU)
  • Dirk Wiese (SPD)
  • Daniela Wegener (NPD) – nicht beteiligt
  • Andreas Zehnter (FREIE WÄHLER) – nicht beteiligt

Ich kann nun den Kandidaten-Check starten. Sobald ich eine These mit „Stimme zu“, „Lehne ab“ oder „Neutral“ quittiert habe, kann ich unter dem Quittierungs-Buttons die Positionen und Begründungen der KandidatInnen sehen.

Die erste These „Der Staat muss auch ohne konkreten Verdacht auf Telefon- und Internetdaten von Bürgerinnen und Bürgern zugreifen können,“ wird von sämtlichen Kandidatinnen abgelehnt.

Aber schon bei der zweiten These „Wer auf Missstände von allgemeinem Interesse in einem Unternehmen oder einer Behörde hinweist (sog. Whistleblower), beweist Zivilcourage und sollte rechtlich geschützt werden“,  zeigen sich die ersten Unterschiede.

Ich will den Spaß und die Erkenntnis nicht vorwegnehmen. Bei mir bestand große Übereinstimmung (20) mit zwei KandidatInnen, dann kam ein gutes Mittelfeld und ein(e) Ausreißer(in) mit lediglich sechs Übereinstimmungen.

Klickt selbst!