Pressemitteilung zur Funke-Mediengruppe: Funke verliert vor Gericht gegen den DJV Hamburg

Hamburg, 11.04.2018 – Das Arbeitsgericht Hamburg hat am heutigen Mittwoch einen Unterlassungsantrag der Funke Frauenzeitschriften GmbH gegen den Deutschen Journalisten-Verband Hamburg zurückgewiesen. Das Medienhaus wollte dem DJV und ver.di in einem Eilverfahren zwei Meinungsäußerungen in Zusammenhang mit dem Streit um ein Rationalisierungsschutzabkommen verbieten lassen.

(Pressemitteilung des DJV-Hamburg)

DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall: „Dass ausgerechnet ein Medienhaus, das für sich Pressefreiheit reklamiert, gewerkschaftliche Kritik mit gerichtlicher Hilfe verbieten lassen will, zeigt ein mangelhaftes Grundrechtsverständnis. Funke wäre gut beraten, das berechtigte Sicherheitsbedürfnis seiner Beschäftigten zu respektieren. Es ist besser, Geld in angemessene Arbeitsbedingungen statt in Gerichtsverfahren zu investieren, die das Ziel haben, kritische Äußerungen zu unterbinden.“

Die Funke Mediengruppe hatte 2013 die Frauen- und Programmzeitschriften sowie das Hamburger Abendblatt und die Bergedorfer Zeitung von der Axel Springer SE gekauft und im Zusammenhang damit das Springer- Rationalisierungsschutzabkommen übernommen, das im Juni 2018 ausläuft.

Im vergangenen Jahr hatten die Betriebsräte des Abendblattes sowie der Frauen- und Programmzeitschriften Funke aufgefordert, das Abkommen zu verlängern oder wenigstens über eine neue Betriebsvereinbarung zu verhandeln. Beides hatten die Funke-Verantwortlichen abgelehnt. Sie waren noch nicht einmal bereit, an den Verhandlungstisch zu kommen.

Dagegen protestierten über 150 Funke-Beschäftigte am 20. Februar vor dem Hamburger Funke-Verlagshaus. In einem gemeinsamen Flugblatt hatten DJV und ver.di zunächst darauf hingewiesen, dass das Abkommen im Juni ausläuft und dann die folgende Bewertung vorgenommen, die die Funke-Frauenzeitschriften GmbH nun per Gericht verbieten lassen wollte: „Jetzt schafft Funke auch noch den Rationalisierungsschutz (Sozialplan) ab, ….Das bedeutet: Kollegen können dann ohne Abfindung auf die Straße gesetzt oder nach z.B. München verschoben werden.“

Da die Funke Frauenzeitschriften GmbH mit ihrem Eilantrag vor Gericht gescheitert ist, dürfen die Gewerkschaften ihre Bewertung weiter verbreiten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.