NRW: Verfassungsgerichtshof untersagt durch einstweilige Anordnung den Vollzug des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010

In unserem BriefkastenDüsseldorf. (presse_vgh) Auf Antrag der Landtagsabgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP hat der Verfassungsgerichtshof NRW heute eine einstweilige Anordnung erlassen.

Mit dieser ist der Landesregierung aufgegeben worden, bis zu einer Entscheidung im Normenkontrollverfahren gegen das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 von einem Abschluss der Kassenbücher für das Haushaltsjahr 2010 abzusehen und bis dahin keine weiteren Kredite auf der Basis des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 aufzunehmen.

Ferner ist im Hauptsacheverfahren (VerfGH 20/10) derTermin zur mündlichen Verhandlung auf den 15. Februar 2010 anberaumt worden.

Mit Blick auf die in Kürze zu erwartende endgültige Klärung der Verfassungsrechtslage war es nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs geboten, den unmittelbar bevorstehenden Haushaltsabschluss und die in diesem Rahmen nicht auszuschließende bzw. nach Darlegung der Landesregierung unter Umständen erforderliche Inanspruchnahme der erhöhten Kreditermächtigung durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 um wenige Wochen hinauszuschieben, um vollendete Tatsachen zu verhindern.

Der Argumentation der Landesregierung, der Nachtragshaushalt 2010 sei bereits vollzogen und Umbuchungen in Sondervermögen könnten nicht mehr zurückgebucht werden, ist der Verfassungsgerichtshof nicht gefolgt. Auch eine Gefahr für die Handlungsfähigkeit der Regierung oder eine Vorwegnahme der Hauptsache ist nach Einschätzung des Verfassungsgerichtshofs mit der Anordnung nicht verbunden.

Ohne ihren Erlass wäre hingegen konkret zu befürchten gewesen, dass zwischenzeitlich auf der Grundlage einer möglicherweise verfassungswidrigen Ermächtigung Kredite in Milliardenhöhe aufgenommen worden wären.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Beschluss. (pdf, 125 KB)

Presse:

Die Zeit der Arroganz ist vorbei: Verfassungsgericht stoppt rot-grün … ruhrbarone

Abwarten und Tee trinken! Pottblog kritisiert Medienberichterstattung … pottblog

Verfassungsgericht stoppt Haushalt in NRW … spiegel

Nachtragshaushalt in NRW gestoppt … taz

NRW-Verfassungsgericht stoppt rot-grünen Haushalt … derwesten

2 Gedanken zu „NRW: Verfassungsgerichtshof untersagt durch einstweilige Anordnung den Vollzug des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010“

  1. Ich poste hier mal einen Kommentar, den ich an anderer Stelle spontan auf die sinngemäße Frage „Wird es Neuwahlen geben?“ geschrieben hatte: In der Sache hat Jens vom pottblog Recht. Allerdings denke ich, dass die einstweilige Anordnung in der Öffentlichkeit als „Schlappe“ von Rot-Grün wahrgenommen wird und werden wird. Politisch schätze ich die Situation als „kleine“ Krise ein, die noch Momentum etwickeln kann. CDU und FDP werden alles tun, um dieses Moment zu verschärfen, was sich als Bumerang erweisen kann, da von Neuwahlen SPD und Grüne zur Zeit profitieren. Wenn die Minderheitsregierung sich nicht zu den Neuwahlen treiben lässt, sondern das Heft scheinbar oder anscheinend in der Hand behält, dürften SPD und Grünen Neuwahlen gelegen kommen.

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