Wenige Monate vor ihrem Tod erzählte mir meine Mutter, in ihrem Geburtsort, den ich nur von Erzählungen und zwei Beerdigungen her kannte, seien wenige Tage vor Kriegsende russische Zwangsarbeiter im Wald ermordet und „verbuddelt“ worden.
Fortsetzung des ersten Teils.
(Dies ist Teil II eines mehrteiligen Artikels von Naja Thelen-Khoder. Unsere Autorin hat sich intensiv mit der Geschichte der russischen Zwangsarbeiter im Sauerland beschäftigt. Ihre Dokumentation liegt als PDF vor und kann hier als Gesamtdokument heruntergeladen und gelesen werden.)
Das zweite Buch ist Peter Bürgers „Zwischen Jerusalem und Meschede“, das auf 217 Seiten so viele Informationen und Materialien zusammenträgt, daß ich ihm nur auf Knien dafür danken kann; daß er es zum Download zur Verfügung stellt, ist einfach großartig.
Auf S. 23 benennt er kurz und knapp, was das Stichwort „Langenbachtal“ meint: „Die Anklage lautete auf Mord und Mordversuch. Wetzling wurde vorgeworfen, 71 Menschen heimtückisch und grausam getötet zu haben und zur Tötung von weiteren 80 Menschen Beihilfe geleistet zu haben. Die anderen Beschuldigten wurden der Beihilfe zu heimtückischen und grausamen Tötungen in einer jeweils unterschiedlichen Zahl beschuldigt.
Es ging um drei miteinander verbundene Tatkomplexe:
- Im Langenbachtal bei Warstein wurden 14 Männer, 56 Frauen und 1 Kind getötet. Dort starben also 71 Zwangsarbeiter. Hauptbeschuldigter war der Angeklagte Wetzling. Beteiligt waren daran auch Anhalt und Klönne.
- In einem Wiesengrund bei Eversberg wurden 80 männliche Zwangsarbeiter ermordet. In diesem Fall war der Angeklagte Gaedt der Hauptbeschuldigte. Weitere Beschuldigte waren Wetzling und Miesel.
- In einem Wald bei Suttrop wurden 35 Männer, 21 Frauen und ein Kind ermordet. An der Tat beteiligt war von den Angeklagten im Prozess nur Zeuner. Daran maßgeblich beteiligt war vermutlich auch der frühere Hauptmann Schmoller, der vor Gericht lediglich als Zeuge auftrat.“
„Langenbachtal“ meint also eines von drei innerhalb von wenigen Tagen begangenen „Endphaseverbrechen“, den Mord an 208 meist russischen Zwangsarbeitern im Raum Warstein im Arnsberger Wald. Und Ernst-Moritz Klönne saß unter dem Vorwurf der Beihilfe mit auf der Anklagebank.
„Am Morgen des 20. März 1945 rief Wetzling bei Klönne an und bat ihn, bei der Auswahl eines geeigneten Erschießungsplatzes zu helfen. Sie fuhren zu dem von Klönne schon früher erwähnten Platz im Langenbachtal. Der Mordplatz war eine Lichtung, etwas von der durch das Tal führenden Straße entfernt.
Gegen Abend befahl der Angeklagte Anhalt, dem Hauptwachtmeister der Stabsbatterie, ein etwa 15 Mann starkes bewaffnetes Sonderkommando zusammenzustellen. Dieses hatte sich gegen 22 oder 23 Uhr beim Amtsgericht in Warstein zu melden. Beim Eintreffen der Kommandos waren Wetzling, Klönne und eine untergeordnete SS-Charge anwesend. Den Soldaten wurde der Tötungsbefehl verkündet.
Dabei wurde auf die angebliche Gefahr, die von den Zwangsarbeitern ausgehen würde, hingewiesen. Die Tötung diente demnach dem Schutz der Bevölkerung. Hingewiesen wurde auch auf die schlechte Ernährungslage. Wetzling versäumte nicht, auf die ,Greueltaten der Roten Armee’ und die schweren Luftangriffe der Alliierten hinzuweisen. Lobend erwähnte er die Bereitschaft von Klönne, sich der Aktion freiwillig anzuschließen.
Gegen den Protest Klönnes, der durch die Nähe der Straße, eines Försterhauses und eines Müttergenesungsheimes wohl die Entdeckung fürchtete, wurde der Erschießungsort etwas verlegt. Wetzling verpflichtete die Beteiligten zur Geheimhaltung.
Irgendeinen Widerspruch hat es nicht gegeben. [Fußnote: LG Arnsberg 12.2.1958, 3 Ks 1/57 S. 579f.] Ein Teil des Kommandos begab sich zum Mordplatz. Dem schloss sich auch Klönne an. Der andere Teil mit Wetzling und Anhalt fuhren zur Schützenhalle. Mit einer Dolmetscherin betraten sie gegen Mitternacht die Halle.
Es wurde den dort anwesenden bis zu 1000 Zwangsarbeitern gesagt, wer arbeiten wolle, solle sich melden, er komme dann in ein anderes, besseres Lager. Eine beträchtliche Gruppe von Internierten – unter ihnen viele Frauen, eine sogar mit einem Kind – meldeten sich.
Mit Blick darauf, dass ein Großteil der Opfer Frauen waren, sagte Wetzling später: ,Ich habe dann auch sehr darauf geachtet, dass bei der nächsten Exekution nur Männer erschossen wurden, damit die Parität wieder hergestellt war …’.
Mit einem Lastkraftwagen wurden die Zwangsarbeiter in mehreren Transporten ins Langenbachtal gefahren. Bei der Mordstätte handelte es sich um eine Weide in einer Talmulde, etwa vier Kilometer von Warstein entfernt. Die Zwangsarbeiter des ersten Transports wurden nach ihrer Ankunft aufgefordert, ihre Habseligkeiten abzulegen. Klönne wurde aufgefordert, sich zu entfernen. Zwei Posten hatten die Aufgabe, das Gelände vor dem Hinzukommen fremder Personen abzuschirmen.
Die Zwangsarbeiter verhielten sich während der Geschehnisse sehr ruhig. Ihnen wurde befohlen, sich zu zweit oder dritt nebeneinander zu stellen. Die Soldaten traten links neben die Zwangsarbeiter. So wurde die Gruppe von der Straße an den eigentlichen Tötungsort geführt.
Auf ein Signal hin eröffneten die Soldaten das Feuer auf die neben ihnen befindlichen Menschen. In kurzer Zeit war der Befehl ausgeführt.
Nach vollbrachter Tat marschierte das Erschießungskommando wieder zur Straße zurück. In ähnlicher Weise erfolgte auch die Ermordung der Angehörigen der folgenden Transporte.
Beim letzten Transport löste sich vorzeitig ein Schuss. Dies führte bei den Gefangenen zu Unruhe. Sie schrien, und einige versuchten vergeblich zu fliehen. Ein Zwangsarbeiter, der in Richtung der Straße flüchten wollte, wurde auf Zuruf Wetzlings vom Angeklagten Anhalt mit seiner Dienstpistole erschossen.
Nach dem Ende der Tat hoben die Soldaten unter dem Kommando von Anhalt Massengräber aus. Während der Bestattung fanden die Soldaten ein Mädchen von etwa 18 Jahren, das noch lebte. Sie kamen dem Befehl, dieses zu töten, nicht nach, worauf Anhalt sie als ,Feiglinge’ bezeichnete und das Opfer durch einen Genickschuss zu Tode brachte.
Die Gräber wurden zugeschüttet, und man versuchte die sonstigen Tatspuren zu verwischen. Noch brauchbare Habseligkeiten der Getöteten wurden auf den LKW geladen. Auch etwa 1000 Reichsmark an Bargeld wurden eingesammelt.“
Zu Ernst-Moritz Klönne: „Nicht zur Division z.V. gehörte der Angeklagte ERNST MORITZ KLÖNNE. Dieser stammte aus einer bekannten Dortmunder Unternehmerfamilie. Er war Sohn des Unternehmers und früheren Reichstagsabgeordneten Moritz Klönne. Als mehrfach ausgezeichneter und verwundeter Wehrmachtsangehöriger war er 1943 vom aktiven Frontdienst zur Führerreserve genommen worden. Als solcher war er als Ausbilder tätig und diente bei der Organisationsabteilung des Oberkommandos des Heeres. 1944 wurde er zum Hauptmann der Reserve ernannt. Anfang 1945 wurde er zur Unterstützung der Leitung des Familienunternehmens unabkömmlich gestellt. Zum Tatzeitpunkt lebte er bei seinen Eltern in deren Wochenendhaus in der Nähe Warsteins. Nach kurzer Kriegsgefangenschaft kehrte er bereits 1945 nach Dortmund zurück, wo er Teilhaber des Familienunternehmens wurde. Auch er war verheiratet und hatte Kinder.“
Bis 1964 stand die Stele Nahe am Ort des Geschehens. Dann aber wurden die Toten samt Stele nach Meschede überführt, wie alle Bürger der Sowjetunion, die in Warstein, Eversberg und in Suttrop ermordet worden waren, nachts im Wald und auf einer Kuhwiese.
Teil 3 folgt in Kürze