Wie der Kämmerer Ashok Sridharan die Stadt Königswinter ins ÖPP-Bäder-Abenteuer trieb

WordleSridharan20150517Bonn/Königswinter. Ashok Sridharan ist derzeit Erster Beigeordneter und Kämmerer der Stadt Königswinter. Der Verwaltungsjurist tritt als CDU-Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl in Bonn am 13. September 2015 an.

Update 30. Mai 2015: Es gibt einen neuen Artikel: Das ÖPP-Bäder-Abenteuer ist beendet!

Für manche Bürger ist Sridharan ein Hoffnungsträger: „Bloß kein Lehrer und kein Schauspieler!“, lautete die Parole. Der Bonner Jurist Ashok Sridharan scheint diese Ansprüche ideal zu erfülllen.

Unser Autor sieht den CDU-Politiker, vorsichtig ausgedrückt, nicht ganz so positiv. Jürgen Klute war in Königswinter von 2004 bis 2009 sachkundiger Bürger bei den Grünen und von 2009 bis 2014 Ratsmitglied bei den Köwis (Königswinterer Wählerinitiative), die sich 2009 von den Grünen abgespalten hatten.

Den Kämmerer Sridharan erlebte er als eifrigen Vertreter von sogenannten ÖPP/PPP-Projekten. Zur Erinnerung: Wir Winterbürger Bürgerinnen und Bürger haben mit dem Oversum ein PPP-Projekt in der jüngsten Vergangenheit „kennengelernt“. Auch die Dokumentation von Jürgen Klute beginnt mit einem Schwimmbad. Parallelen sind weder beabsichtigt noch unbeabsichtigt, sondern entsprechen dem Charakter von PPP-Projekten.

Für die in den Haushalten der Städte und Gemeinden oft nur schwer oder gar nicht nachvollziehbaren Kosten für einzelne PPP-Projekte hat Jürgen Klute eine „einfache“ Erkärung:

„In den Haushaltssatzungen werden die einzelnen Kosten zu Kostengruppen zusammenaddiert oder auf verschiedene Kostengruppen verteilt, so dass niemand mehr erkennen kann, was ein einzelnes Projekt kostet. Und bei Anfragen werden oft unvollständige und irreführende Antworten gegeben.“

Wie der Kämmerer Ashok Sridharan die Stadt Königswinter ins ÖPP-Bäder-Abenteuer trieb

(Eine Dokumentation von Jürgen Klute)

Diese Dokumentation zeigt, wie der Stadtkämmerer Ashok Sridharan und seine ÖPP-Berater 8 Jahre lang mit verdeckten und falschen Karten im ÖPP-Bäder-Vergabeverfahren gespielt haben. Mit abwegigen und falschen Behauptungen zu Kosten, Risiken und Rechtsfragen konnten Herr Sridharan und seine Berater die Fortführung des ÖPP-Verfahrens trotz aller Rückschläge bis zum heutigen Tag im Stadtrat durchsetzen.
Ab 2012 wurde die Öffentlichkeit von den meisten Beratungen des Bädervergabeverfahrens ausgeschlossen. Allerdings wurden die wichtigsten Mitteilungen aus den nicht-öffentlichen Beratungen an die Presse weitergegeben und veröffentlicht. Auf diese Presseberichte beschränken sich die Darstellungen über nicht-öffentliche Sitzungen und Unterlagen im vorliegenden Bericht. Als Ratsmitglied in den Jahren 2009 bis 2014 muss ich wegen der mir auferlegten Geheimhaltungspflicht weitergehende Informationen zu den angesprochenen und zu weiteren Täuschungsmanövern in nicht-öffentlichen Beratungen zurückhalten.

Ausgangslage:

Die Stadt Königswinter hat ein Hallenbad im Ort Königswinter und ein Freibad, das oberhalb des Ortes Königswinter im Naturschutzgebiet Siebengebirge gelegen ist. Das Freibad ist 1953, das Hallenbad ist 1978 von Paul Lemmerz, Inhaber der Lemmerz-Werke, der Stadt Königswinter gestiftet worden. Daher werden sie Lemmerz-Bäder genannt. Das Hallenbad wird seit ca. 1990 privat von der Schwimmtreff GmbH betrieben, die dazu von der Stadt einen jährlichen Betriebskostenzuschuss erhält. Der Schwimmtreff GmbH ist es gelungen, durch Kursangebote, Einrichtung eines Bistros und höhere Temperaturen die Besucherzah­len deutlich zu steigern. Ab dem 01.01.2009 ist der Schwimmtreff GmbH auch der Betrieb des Frei­bads übertragen worden.

März/April 2007

Der Erste Beigeordnete und Kämmerer Herr Sridharan präsentiert den Plan der s.a.b. GmbH, am Standort des Freibads im Naturschutzgebiet Siebengebirge ein Kombibad aus Hallen- und Frei­bad mit Hotel zu bauen. Das Hallenbad im Ort Königswinter müsste dafür geschlossen werden. Der Stadt würden keine Kosten entstehen außer der Anmietung für das Schulschwimmen. Später kommt heraus, dass die s.a.b. GmbH eine Kostenbeteiligung fürs Schulschwimmen i. H. v. 450.000 EURO pro Jahr verlangt. Bisher hat die Stadt weniger als 20.000 EURO für das Schulschwimmen an den privaten Betreiber Schwimmtreff GmbH   gezahlt. Der neu gegründete Verein „Rettet die Lemmerzbäder“ wirft der Stadtspitze deshalb Irrefüh­rung der Öffentlichkeit vor.

Sitzung Stadtrat 21.05.2007

Nach einigen Wochen kritischer bis ablehnender Diskussion hat der Geschäftsführer der s.a.b. GmbH, Wolfram Wäscher, sein Angebot zurückgezogen.

In einem Gutachten hat das Architekturbüro Krieger einen langfristigen Sanierungs­bedarf für das Hallenbad i. H. v. ca. 2,3 Mio. EURO und für das Freibad von 1,4 Mio. EURO, also insgesamt 3,7 Mio. EURO (inkl. USt. und Baunebenkosten) ermittelt. Den jährlichen Betriebskostenzu­schuss für das Hallenbad hat die Verwaltung aus dem Durch­schnitt der letzten 5 Jahren mit 270.000 EURO inkl. USt. errechnet. Im Gegenzug erhält die Stadt ca. 60.000 EURO Pacht, so dass der effektiv gezahlte Zuschuss bei 210.000 EURO pro Jahr liegt. Beim Freibad wird das durch­schnittliche Betriebsdefizit mit 175.000 EURO angegeben. Nach dieser Verwaltungsvorlage liegt der gesamte Betriebskos­tenzuschuss bei 445.000 EURO und nach Verrech­nung der Pachtzahlungen bei 385.000 EURO inkl. Ust., also ca. 324.000 Euro netto.

Der Stadtrat gründet eine Bäder-AG mit Beteiligung des Vereins „Rettet unsere Lemmerz­bäder“ und der DLRG, um ein Vergabe­verfahren vorzubereiten, mit dem Sanierung, Instand­haltung und Betrieb beider Bäder langfristig auf ein privates Unternehmen übertragen werden soll.

Sitzung Stadtrat 17.12.2007

Herr Sridharan hat mit lediglich 3 Beratungsfirmen Gespräche für die Projektsteue­rung der ÖPP-Bäder­vergabe geführt. Davon schlägt er zwei Firmen zur gemeinsamen Begleitung vor, näm­lich Fischer Consult und KPMG. Der Stadtrat stimmt zu. Mit Fischer Consult hatte Herr Sridharan schon die ÖPP-Projekte Kunstrasenplatz Ober­pleis und Feuerwehrhaus Bockeroth umgesetzt.

Sitzung Sportausschuss am 10.04.2008

Die Empfehlungen der Bäder AG zur Fortführung der Bäder und zum Erhalt des Lemmerz-Hallenbads werden beschlossen. Dies soll auf Betreiben des Ersten Beigeordneten Sridha­ran durch ein ÖPP-Projekt umgesetzt werden, das die Sanierung, Umgestaltung und den langjährigen Badbetrieb umfasst. Dazu werden auch Empfehlungen der Bäder-AG zur Preis­gestaltung, Mindestwassertemperatur, Mindestöff­nungszeiten, Nutzung durch Ver­eine beschlossen.  Mit diesen Vorgaben wird der Beschluss gefasst, ein ÖPP-Vergabeverfah­ren einzuleiten.

Sitzung Stadtrat 19.06.2008

Für das ÖPP-Vergabeverfahren werden weitere Kriterien festgelegt. Die Berater behaupten, dass nach einer Wirtschaftlichkeitsprognose der Kostenvorteil bei 7-10% läge. Eine nach­vollzieh­bare Berechnung des Kostenvorteils wird nicht vorgelegt. Es werden auch keine Angaben zur Herlei­tung der zugrundeliegenden Annahmen gemacht.

Herr Sridharan macht in seiner Vorlage folgende Brutto-Rechnung auf:
Der jährliche Betriebskostenzuschuss für beide Bäder soll bei auf 600.000 EURO (also 215.000 EURO höher als am 21.05.2007 angegeben) liegen, zusätzlich 20.000 EURO/a städti­sche Kosten für das Schulschwimmen. Dazu kämen Sanierungskosten von 4,5 Mio. EURO für beide Bäder in den nächsten 30 Jahren, die zu einer jährlichen Belastung von 265.000 EURO führen. Damit kommt Herr Sridharan auf jährliche PSC-Gesamtkosten von 885.000 EURO, so dass bei einem Wirt­schaftlichkeitsvorteil von 10% die ÖPP-Kosten für Sanierung und Betrieb der beiden beste­hen­den Bäder bei maximal 800.000 EURO pro Jahr und 30-jähriger Laufzeit liegen. Dieser so errechnete Betrag von 800.000 EURO brutto wird als Obergrenze für die Aufhe­bung der ÖPP-Ausschreibung festgelegt.

Sitzung Stadtrat 21.10.2008

Kein Bieter hat die Obergrenze von 800.000 EURO inkl. Ust. eingehalten. Das Vergabe­verfahren wird aufgehoben. Ein neues Vergabeverfahren soll eingeleitet werden. Es wird beschlossen, dass die Verwaltung den Neubau oder die Sanierung in Eigen­regie prüft und dazu eine neue Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorlegt.

September 2009

Bei der Kommunalwahl verliert die CDU die absolute Mehrheit. Es wird eine CDU/FDP-Koalition mit einer Mehrheit von 26 zu 22 Ratsmitgliedern gebildet.

2009 bis 2011

Die Stadt schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen, um einen Neubau des Hallen­bads ausschreiben zu kön­nen, zunächst In der Nähe des bestehenden Hallenbads in Königswinter-Ort am Rhein. Dort wird ein Grundstück erworben und Baurecht geschaffen. Im Jahr 2010 meldet die Frei­zeitzentrum Siebengebirge GmbH, die in Königswinter-Oberpleis eine Saunalandschaft betreibt, Interesse am Bäderprojekt an. Daraufhin werden für ein Grundstück in unmittelbarer Nähe der Freizeit­zentrum Siebengebirge GmbH die planungs­rechtlichen Voraussetzungen für einen Hallen­bad-Neubau geschaffen.

Das Bäderver­fahren wird nun im Sportausschuss weitergeführt, in dem nur wenige Ratsmit­glieder mit einigen sachkundigen Bürgern sitzen. Die meisten Ausschussmitglieder sind nicht in der Lage, die komplexen Vertragskonstellationen des ÖPP-Betreibermodells und die Belastbarkeit von Wirtschaftlichkeitsprognosen beurteilen zu können.

Juni 2009

KPMG und Fischer Consult werden auch für die Durchführung eines neuen Interes­senbekundungsverfah­rens für Neubau Hallenbad, Sanierung Freibad sowie 30-jährige Instandhaltung und Betrieb beider Bäder beauftragt. Andere Beratungsfirmen werden offensichtlich nicht in Erwägung gezogen.


Sitzung Sportausschuss 26.11.2009

Die Ergebnisse aus dem Interessenbekundungsverfahren werden in der Sitzung mündlich vorge­stellt, aber den Ausschussmitgliedern nicht schriftlich zur Verfügung gestellt. Demnach ist auch bei Neubau des Hallenbads kein Interessent bereit, die Obergrenze des Zuschusses von 800.000 EURO brutto einzuhalten. Die Angaben zum Bauinvestitionsvolumen liegen bei allen Interessenten zwi­schen 11 und 20 Mio. EURO. Die einzelnen Planungen der Bieter werden weder in den Vorlagen noch in der Sitzung vorge­stellt, so dass die Ausschussmit­glieder Umfang und Ausgestaltung der Bauvorhaben nicht erfah­ren. Der Ausschuss beschließt, das Vergabe­verfahren einzustellen.

Sitzung Sportausschuss 27.01.2010

Der Erste Beigeordnete Sridharan macht in der Verwaltungsvorlage nun diese Angaben über die Gesamtkosten bei Eigenrealisierung eines Hallenbad-Neubaus:
Neubau Hallenbad: 7,2 bis 8,5 Mio. EURO brutto (ohne Vorlage einer Kostenberech­nung und ohne Darlegung der Ausgestaltung), Sanierung Freibad: 1,5 Mio. EURO brutto, Gesamt­kosten 8,7 bis 10 Mio EURO brutto.

Der Berater Dr. Fischer teilt mit, dass die Kosten für eine nachhaltige Sanierung des Hallen­bads auch aufgrund einer neuen Energie-Einsparverordnung (ENEV) bei über 6 Mio. EURO (gegenüber 2,3 Mio. EURO nach Krieger-Gutachten 2007) liegen würden. Damit sei ein Neubau wirtschaftlich günstiger. Auch hier wird keine Kosten­berechnung vorgelegt.

Bei 30-jähriger Laufzeit wird eine jährliche Belastung
für Zinsen von 390.000 EURO bis 450.000 EURO (völlig überhöht, Zinssatz 4,5% vom vollen statt vom halben Invest) und
für Abschreibung (AfA) von 260.000 EURO bis 300.000 EURO angegeben.

Der jährliche Betriebskostenzuschuss wird mit 640.000 EURO angegeben (nun schon 255.000 EURO höher als nach der Berechnung in der Vorlage vom 21.05.2007)

Somit ergeben insgesamt jährliche Kosten von 1,29 bis 1,39 Mio. EURO brutto bei Eigenrea­lisie­rung.

Deswegen empfiehlt Herr Sridharan die Höchstgrenze auf 900.000 EURO netto anzuheben, da dies wesentlich günstiger als die Eigenrealisierung sei. Außerdem sollen die Mindest­anforderungenaufgegeben werden, die die Bäder-AG erarbeitet hatte. Die Anforderungen an Preisgestaltung, Mindestwassertemperatur und Mindestöffnungs­zeiten sollen entfallen und auf Sprungeinrichtungen im Hallenbad verzichtet werden.

Dies wird mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen beschlossen.

März bis August 2010

Der Verein „Rettet die Lemmerzbäder“ zweifelt in mehreren Berichten in der Lokalpresse die Angaben der Verwaltung und von Fischer Consult über die Höhe der Hallenbad-Sanierungs­kosten von über 6 Mio. EURO an. Es kommt auch zu einem Ortstermin mit einem Bauinge­nieur aus den Reihen des Vereins, der die Notwendigkeit einer solch umfangreichen und teuren Sanierung anzweifelt. Auch von den Oppositionsfraktionen wird die Sanie­rung des Hallen­bads verstärkt gefordert.

Sitzung Sportausschuss 27.04.2010

Fischer Consult beziffert den Kostenvorteil für ÖPP nach seiner Wirtschaftlichkeitsbetrach­tung auf 10,3%. Es wird eine Berechnung vorgelegt, in der für die Varianten ÖPP und PSC (Vergleichswert Eigenrealisierung) lediglich die Kostenblöcke Betriebskosten, Tilgung Investitionen, Finanzierung und Risi­kokos­ten sowie die gesamten Umsatzerlöse aufgeführt sind. Es ist nicht dargestellt, wie die unter­schiedlichen Beträge für diese Kostenblöcke ermittelt wurden. Auf das Problem der langjährigen Übertragung des Betriebs- und Auslas­tungsrisikos, dem sich der private Partner durch eine Insolvenz seiner Tochter GmbH entzie­hen kann, wird nicht eingegangen.

Sitzung Sportausschuss 15.09.2010

Herr Sridharan und Dr. Fischer präsentieren einen neuen Kostenvergleich:

Nachdem die Kostenangabe von 6 Mio. EURO für die Hallenbadsanierung in der Öffent­lichkeit so stark angezweifelt wurde, wird der Sanierungsaufwand für beide Bäder nun mit 4,5 Mio EURO Inkl. Ust. angegeben. Die Berater sagen in der Sitzung, dass eine Sanierung des Hallenbads keinen Sinn macht.

Fischer Consult legt eine Rechnung mit geringeren Neubaukosten für das Hallen­bad als in der Verwaltungsvorlage vom 27.01.2010 vor:
Bei 11.000 m³ umbauten Raum (BRI) sind es nun 4,4 Mio. EURO netto, mit Baunebenkosten von 16% auf 5,1 Mio. EURO netto (ohne Sprungturm und ohne Außenanlagen). Für den Standort am Rhein ermit­telt Fischer Consult Baukosten einschließlich Baunebenkosten ca. 5,6 Mio EURO netto. Die Mehr­kosten beruhen auf Hochwasserschutzmaßnahmen, die am Rhein erforderlich sind. Mit Herstel­lung Außenanlagen (z. B. Parkplatz) schätzt Fischer Consult die Kosten auf 6,4 Mio brutto (= 5,4 Mio. EURO netto) für den Standort Oberpleis und 7,2 Mio. EURO brutto (= 6,05 Mio. netto) für den Standort am Rhein.

Damit erscheint den Ausschussmitgliedern auch nach dieser Rechnung der Hallenbad-Neubau nicht viel teurer als die Sanierung.

Das derzeitige Betriebsdefizit wird nochmals mit 540.000 EURO netto bzw. 640.000 EURO brutto angegeben.

Weiterhin enthält die Vorlage die Aussage, dass max. 8,0 Mio. brutto an Investition durch Einredeverzicht garantiert wird. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der Basis fragwürdiger Annahmen von Fischer Consult ergibt einen Kostenvorteil von 10,3% bzw. 10,8% für die ÖPP-Variante.

03.05.2011

Der Erste Beigeordnete der Stadt Königswinter wird vom Lobbyverband bppp mit dem Preis „PPP-Persönlichkeit des Jahres 2011“ ausgezeichnet. Die s.a.b. GmbH, mit der Herr Sridharan im März 2007 einen Bäder-ÖPP-Vertrag ohne Ausschreibung abschließen wollte, erhält den PPP-Innovationspreis 2011 für das inzwischen gescheiterte ÖPP-Bäderprojekt Oversum, Winterberg.

Oktober 2011 bis Mai 2012

FDP-Ratsmitglied Hupke informiert alle Ratsmitglieder mit seinem Brief über die kostengüns­tige Kernsanierung eines vergleichbaren Hallenbads in Eggenstein-Leopoldshafen. In den folgenden Monaten fordern Ratsmitglied Hupke und der Verein „Rettet die Lemmerzbäder“ mehrfach in der Lokalpresse, die Sanierung des Lemmerz-Hallenbads näher zu prüfen.

Sitzung Sportausschuss 13.10.2011

FDP-Ratsmitglied Hupke scheitert mit seinen Anträgen, das ÖPP-Bäderverfahren zu been­den und das Hallenbad in Eigenregie zu sanieren.

Stattdessen wird beschlossen, das Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewett­bewerb einzuleiten.
Diese Mindestanforderungen an den Leistungsumfang werden beschlossen:
Hallenbad-Neubau am Rhein alternativ in Nachbarschaft zum Freizeitzentrum Siebengebirge in Ober­pleis, mit wettkampftauglichem Becken 25 X 12,5 m (Springanlage nur optional), Nichtschwimmer- und Kinderbecken,
alternativ Sanierung Hallenbad,
dazu Sanierung Freibad, Instandhaltung und Betrieb beider Bäder.

Außerdem werden der maximale jährliche Zuschuss (900.000 EURO netto) und der maxi­male forfai­tierbare Jahresbetrag auf 600.000 EURO netto beschlossen. Köwi-Ratsmitglied Klute wendet ein, dass mit einer einredefreien Jahreszahlung von 600.000 EURO bei 30-jähriger Laufzeit und einem Zinssatz von 3,5% eine Netto-Investition von ca. 11 Mio. EURO netto und damit bei weitem mehr als der am 15.09.2010 genannte Betrag von 8 Mio. EURO brutto (entspricht ca. 6,7 Mio. EURO netto) finan­ziert wird. Dies wird von Herrn Sridharan und seinem Berater bestätigt, allerdings käme dieser Einwand zu früh, weil die Ober­grenze für den forfaitierbaren Jahresbetrag erst im weiteren Verfah­rens­verlauf festgelegt würde.

Januar 2012

Fischer Consult und KPMG werden wiederum mit der Durchführung des Vergabe­verfahrens beauftragt.

Sitzungen Sportausschuss 29.02. und 15.03.2012

Die Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb werden bekanntgegeben, darunter sind die Firmen: s.a.b., Monte mare, Berndorf, Rösgen/Freizeitzentrum Siebengebirge. Es wird beschlossen, dass diese fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen. Die Bewertungsmatrix (Preis 80%, Qualität 20%) wird beschlossen.

Sitzung Haupt-, Personal- und Finanzausschuss (HPFA) am 22.05.2012

Der Erste Beigeordnete Sridharan teilt mit, dass er wegen freundschaftlicher Kontakte mit dem Geschäftsführer Wolfram Wäscher des Bieters s.a.b. GmbH befangen sei und deshalb die Verantwortlichkeit für das Vergabeverfahrens an den Rechtsdezernenten Jung abgegeben habe. (Ein Beigeordneter kann nach der GO NRW nicht wegen freund­schaftlicher Kontakte befangen sein. Bei freundschaftlichen Einla­dun­gen kann aber die strafrechtliche Grenze der Vorteilsnahme überschritten werden.)

Im Vorfeld hat die Verwaltung schriftlich erklärt, dass eine weitere Beschränkung des maximal forfaitierbaren Jahresbetrags von 600.000 EURO nach Einleitung des Verga­beverfah­rens nicht mehr möglich ist. (Die mündliche Mitteilung in der Sitzung vom 13.10.2011 war also falsch.)

Ein Antrag zur Beendigung des Verfahrens wird gestellt und von der Ratsmehrheit CDU/FDP mit Unterstüt­zung der Grünen abgelehnt.

Sitzungen Stadtrat 02.07. und 19.07.2012

Im Vorfeld der Sitzungen werden die Berater kritisiert, insbesondere wegen der überhöhten Obergrenze für den einredefrei gestellten Jahresbetrag von 600.000 EURO.  Die Freigabe weiterer Mittel für die Berater wird in der Sitzung am 02.07.2012 in geheimer Abstimmung abgelehnt. Der Bürgermeister beanstandet diesen Beschluss und lädt zur Sonder­sit­zung am 19.07. ein. Die Verwaltung begründet die Beanstandung mit einer Scha­densersatzpflicht der Stadt bei einer Beendigung des Verfahrens, die wegen Missbrauchs ihres Mandats auch die Ratsmitglieder treffen könnte. In der Sitzung am 19.07.2012 wird die Freigabe der Bera­tungsgelder in geheimer Abstimmung erneut abgelehnt.
Sitzung Stadtrat 24.09.2012

Angesichts der Kritik an den Beratern schlägt die Stadtverwaltung vor, dass die Lobby-Orga­nisation ÖPP Deutschland AG die Arbeit von Fischer Consult und KPMG überprüfen soll. Im dritten Anlauf kommt der Beschluss zur Freigabe der Beratermittel in offener Abstimmung durch.

Sitzung HPFA 10.12.2012

Einzelne Annahmen zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden präsentiert.
Darin wird von geringeren Betriebskosten und höherem Umsatz bei der ÖPP-Variante ausge­gangen. Dies wird mit Vorteilen der Privatisierung begründet, obwohl der Bäderbetrieb bereits privatisiert ist.
Der Hallenbad-Neubau soll bei ÖPP um 10% günstiger sein.
Deutliche Kostenvorteile für ÖPP entstehen außerdem durch die Annahme, dass das Risiko nicht auskömmlicher Betriebskostenzuschüsse zu 75% dem privaten Partner zugeordnet wird. Dies widerspricht der Erfahrung, dass ÖPP-Bad-Verträge bei nicht ausreichendem Betriebszuschuss meistens beendet oder zum Nachteil der Kommune verändert werden.

Aus der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU) werden den Ratsmitgliedern nur Ausschnitte präsentiert. Die vollständige WU wird den Ratsmitgliedern nicht zur Verfügung gestellt. Dies wird damit begründet, dass die WU-Berechnungen auf dem Know-how des Beraters beruhen und als Betriebsgeheimnis zu schützen seien. Insofern bekommen die Ratsmitglieder die Annahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht vollständig zu sehen.

Herr Sridharan und Herr Fischer stellen die Sanierung des Lemmerz-Hallenbades mit der Kostenangabe von 6,5 Mio. Euro erneut als unwirtschaftlich dar.

Sitzung HPFA 05.03.2013

Die Ergebnisse der indikativen Angebote werden in nicht-öffentlicher Sitzung präsentiert. Es wurden 4 Angebote eingereicht, 2 wurden ausgeschlossen. Die s.a.b. GmbH hatte auf Angebotsab­gabe verzichtet. Die zwei verbliebenen Bieter sind Fa. Berndorf und das Freizeit­zentrum Sieben­gebirge (auch Fa. Rösgen nach dem Inhaber genannt).

Der Erste Beigeordnete Sridharan hat die Zuständigkeit für das Bäderverfahren nach dem Ausscheiden der s.a.b. GmbH wieder übernommen.

Sitzung HPFA 29.04.2013 

Es wird beschlossen, die beiden verbliebenen Bieter zur Abgabe verbindlicher Angebote aufzu­fordern.

Sitzung Stadtrat 08.07.2013

Bereits in der HPFA-Sitzung am 24.06. waren die verbindlichen Angebote vorgestellt wor­den, die Beschlussfassung wurde aber in diese Stadtratssitzung verschoben. Nach der Bewertungsmatrix liegt das Angebot der Fa. Berndorf Bäderbau Deutschland GmbH mit dem Hallenbad-Standort am Rhein knapp vor dem Angebot der Fa. Freizeitzentrum Siebenge­birge mit dem Hallenbad-Standort in Oberpleis.

Im Vorfeld war bekannt geworden, dass die Berndorf Bäderbau Deutschland GmbH lediglich ein Planungs- und Vertriebsbüro ist, so dass die Einhaltung der Leistungspflicht zum 30-jährigen defizitären Betrieb nicht gesichert ist. Diese GmbH könnte die hohen Gewinne aus den einredefrei gestellten Zahlungen für die Baumaß­nahmen an die Muttergesellschaft Berndorf Holding AG weiterleiten und sich später mit einer Insolvenz aus der langjährigen Betreiber­pflicht entziehen. Dies sei bei der Vielzahl gescheiterter ÖPP-Bad-Projekte ähnlich abgelau­fen. Außerdem war bekannt geworden, dass das von Berndorf geplante Hallenbad nur eine Wassertiefe von 1,80 m und keine Sprungmöglichkeiten vorsieht. Das bestehende Lemmerz-­Hallenbad hat 3,80 m Wassertiefe, 1m-Sprungbrett und 3m-Sprung­turm.

In geheimen Abstimmung wird der Beschlussvorschlag der Verwal­tung abge­lehnt, mit der Fa. Berndorf als Bestbieter finalisierende Gespräche zu führen.

Sitzung Stadtrat 16.10.2013

In ihrer Vorlage plädiert Herr Sridharan mit folgenden Begründungen für eine Fortsetzung des ÖPP-Verfahrens:
1. Sanierung oder Neubau in Eigenrealisierung würde zu größeren Haushaltsproblemen und zur Einschränkung bei anderweitigen Investitionen bei Schulen oder bei der Rettungswache führen. (Dies begründete er mit einer Sonderregelung bei Kommunen im Nothaushalt, die einerseits keinen wirklichen Vorteil für die ÖPP-Variante bringt und anderer­seits auf die Haushaltslage der Stadt Königswinter nicht zutrifft.)
2. Ein Abbruch des Verfahrens würde zu einer Schadensersatzforderung von 500.000 EUR füh­ren. (Die Verwaltung hatte zuvor Schadensersatz auf entgangenen Gewinn ausgeschlos­sen. Aber allein die vergeblichen Aufwendungen für die Bewerbung lägen bei einer halben Millionen Euro.)
3. Die ÖPP-Variante wäre nach der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erheblich günstiger. Dieses Mal stuft Herr Sridharan die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung als geheim­haltungsbedürftig ein, so dass die Kostenberechnungen im öffentlichen Teil nicht hinterfragt und kritisiert werden können.
4. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hätte sich in seinem Prüfbericht für die Fortset­zung des ÖPP-Verfahren ausgesprochen (Tatsächlich hatte das RPA diese Empfehlung nur mit erheblichen Einschränkungen abgegeben. Darüber durfte aber nicht öffentlich diskutiert werden, da der Verwaltungsvorstand auch den Prüfbericht als nicht-öffentliche Unterlage einge­stuft hatte. In Wirklichkeit konnte das RPA die Annahmen der Wirtschaftlichkeitsunter­suchung gar nicht vollständig nachvollziehen und ist außerdem nicht in der Lage, mit eigenem Personal die Kosten­kalkulation eines Hallenbad-Neubaus zu überprüfen.)

Im Vorfeld hatte die Lokalpresse die kalkulierten Baukosten für das neue Hallenbad mit 8,5 Mio. EURO netto  bekanntgegeben. In der öffentlichen Sitzung wurde dieser Betrag bestätigt. Ratsmitglied Klute hatte ca. 8 Wochen vorher eine tabellarische Aufstellung von 8 aktuellen Hallenbad-Neubau-Projekten in Eigenrealisierung mit deutlich geringeren Baukosten bei teilweise besserer Ausstattung an Ratsmitglieder und Verwaltung verschickt. Die Anga­ben über Kosten und Ausgestaltung der Bäder waren aus Veröffentli­chungen von Kommu­nalvertretern in Verbindung mit telefonischen Nachfragen bei den jeweiligen Kommunen recherchiert. (Auch Herr Sridharan war noch in der Sitzung vom 15.09.2010 von deutlich geringeren Baukos­ten mit 5,6 Mio. EURO netto für ein Hallen­bad am Rhein ohne Sprungeinrich­tung ausgegangen.)

Herr Sridharan hatte auf diesen Vergleich der Baukosten 8 Wochen lang nicht reagiert. Nun überrascht er mit einer nicht nachvollziehbaren Tischvorlage, die die Baukosten­kalkulation über 8,5 Mio. Euro für ein kleines Hallenbad mit 1,80 m Wassertiefe, ohne Sprungeinrichtungen als plausibel rechtferti­gen sollte. Aus dieser Vorlage berichtet Herr Sridharan im öffentlichen Teil der Sitzung, legt diese aber erst im nicht-öffent­lichen Teil den Ratsmitgliedern vor.

Es wurde beschlossen, mit der Fa. Berndorf als Bestbieter finalisierende Gespräche zu führen.

Ratssitzung am 24.02.2014

Der Stadtrat beschließt der Fa. Berndorf Bäderbau Deutschland GmbH den Zuschlag zu erteilen, unter der Bedingung, dass diese eine harte Patronatserklärung vorlegt. In den Ausschreibungsbedingungen war keine Patronatserklärung gefordert.

Pressemitteilung 02.06.2014

Herr Sridharan gibt bekannt, dass die Vertragsunterzeichnung mit der Fa. Berndorf geplatzt sei. Die Muttergesellschaft Berndorf Bäderbau Österreich wollte keine harte Patronatserklä­rung vorlegen. Außerdem hätte es noch andere offene Punkte gegeben, über die die Fa. Berndorf noch verhandeln wollte. Die Stadt lehnt weitere Verhandlungen ab.

Nach Darstellung von Herrn Sridharan und seiner Berater muss das ÖPP-Vergabeverfahren mit dem letzten verbliebenen Bieter Fa. Rösgen (Freizeitzentrum Siebengebirge) fortgesetzt werden.

Pressebericht am 14.06.2014 zum Angebot der Fa. Rösgen

Der Generalanzeiger macht bekannt, dass im Angebot der Fa. Rösgen mit unrea­listisch hohen Besucherzahlen und zu geringen Personal- und Instandhaltungskosten gerechnet wurde. Auf diese Weise wurden zu hohe Deckungsbeiträge und ein zu geringer Zuschussbedarf für den laufenden Betrieb ermittelt. Dies hätte der ÖPP-Bera­ter Fischer Consult in einer der Zeitung vorliegenden Stellungnahme kritisiert und den Wirtschaftsplan deshalb als unausgereift bewertet.

Sitzung HPFA am 15.09.2014

Nach Darstellung von Herrn Sridharan und seiner Berater muss die Stadt mit dem letzten verbliebenen Bieter Fa. Rösgen (Freizeitzentrum Siebengebirge) weiter verhandeln. Die Stadt müsse sonst 500.000 Euro an Schadensersatz an diesen zahlen.

(Wie die Verwaltung zuvor erklärt hatte, kommt Schadensersatz bei Abbruch des Verfahrens nur für vergebliche Aufwendungen in Betracht, also für Bewerbungskosten. Es ist abwegig, dass ein kleines Familienunternehmen 500.000 Euro an Bewerbungskosten aufs Spiel gesetzt hat.)

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, mit der Fa. Rösgen Finalisierungsgespräche für einen ÖPP-Vertragsabschluss zu führen.

Ratssitzung am 30.09.2014

Auf eine Einwohnerfrage teilt der Bürgermeister mit, dass die Stadt im Bäderverfahren bisher 538.000 Euro an die Berater Fischer Consult und KPMG gezahlt hat.

Präsentation Kostenschätzung des Archiktekten Tamburro am 26.09.2014 und 08.10.2014

Der Förderverein „Rettet unsere Lemmerzbäder“ präsentierte ein Kostengutachten des Spezialisten für Hallenbad-Sanierung Alfons Tamburro am 26.09.2014 den Ratsmitgliedern und am 08.10.2014 dem Verwaltungsvorstand. In seiner detaillierten Kostenschätzung hatte Herr Tamburro Gesamtkosten von 3,7 Millionen Euro netto für die neuwertige Komplett-Sanierung des Lemmerz-Hallenbads ermittelt. Herr Sridharan und sein Bera­ter Dr. Fischer hatten zuvor angegeben, dass die Kosten für die Sanierung des Hallen­bades ca. 6,5 Mio. Euro betragen würden. Eine detaillierte Kostenberechnung hatten sie nicht erstellt.

Der Förderverein hatte den Architekten Tamburro bereits im Sommer 2012 mit der Erstellung einer „Erweiterten Kostenschätzung“ beauftragt. Herr Tamburro benötigte für ein belastbares Kostengutachten Planunterlagen vom Lemmerz-Hallenbad. Doch der Bürgermeister und der Kämmerer Sridharan verweigerten die Herausgabe. Der Förderverein schaltete das Institut für Datenschutz des Landes NRW ein. Dieses schickte mehrere Mahnschrei­ben an die Stadt. Erst nach 2 Jahren Auseinandersetzungen durften im Juli 2014 die Planunterlagen kopiert werden.

Herr Sridharan mimte zunächst gute Miene zum bösen Spiel und lobte das Gutachten.

Besprechung im Rathaus am 04. Dezember 2014

Herr Sridharan hatte den Förderverein und Herrn Tamburro zur Besprechung seines Gutachtens ins Rathaus eingeladen. Sein Berater Dr. Fischer und zwei städtische Bauinge­nieure waren auch anwesend.

Zwischenzeitlich hatte die Lokalpresse berichtet, dass der ÖPP-Hallenbad-Neubau nach dem verbliebenen Angebot der Fa. Rösgen 9 Mio. Euro kosten würde. Neubau und Schließung des Lemmerz-Hallenbades ließen sich somit bei Sanierungskosten von 3,7 Mio. Euro nicht mehr rechtfertigen.

Zu Beginn der Sitzung wurde Herrn Tamburro eine bis dahin unbekannte Stellungnahme des Beraters Dr. Fischer vorgelegt. Darin wurde seine Kostenermittlung als unzureichend darge­stellt, lediglich für eine Teilsanierung ausreichend abqualifiziert, bei der viele langfristige Erneuerungsmaßnahmen fehlen würden.

Diese Behauptungen konnte Herr Tamburro schnell entkräften. Teilweise hatten der ÖPP-Berater und die städtischen Bauingenieure übersehen, dass die angeblich fehlenden Maßnahmen doch im Kostengutachten aufgeführt sind. Zum anderen konnte Herr Tamburro seinen Kritikern auf städtischer Seite erläutern, dass verschiedene Beton- oder Mauerwerk­teile noch viele Jahrzehnte überstehen und keiner Sanierung bedürfen.

Der Stadtkämmerer Sridharan und sein Berater Dr. Fischer hatten es nicht nur versäumt, ihre vermeintlichen Kritikpunkte vorab mit Herrn Tamburro zu klären, wie es zuvor vereinbart war. Am Ende des Gesprächs stellte sich zudem heraus, dass die fehlerhafte Stellungnahme von Herrn Sridharan und seines Beraters Dr. Fischer bereits vor Gesprächsbeginn an die Ratsmitglieder verschickt und der Presse zugänglich gemacht worden war. In der Vorlage zur Ratssitzung hatte Herr Sridharan an seiner bisherigen Kostenangabe von 6,5 Mio. Euro für die Sanierung des Hallenba­des festgehalten und die Sanierung nach dem Tamburro-Gutachten für 3,7 Mio. Euro als unzureichend zurückgewiesen.

Daher forderten die Vertreter des Fördervereins, diese irreführende Vorlage an den Rat zurückzuziehen. Herr Sridharan zeigte sich zunächst dazu bereit und kündigte dies auch den Fraktionsvorsitzenden per sms an. Letztendlich tat er es aber doch nicht.

Ratssitzung am 15.12.2014

Der Bürgermeister, aber auch der Berater Dr. Fischer, erkannten in der Sitzung die Kosten von 3,7 Millionen Euro zzgl. Mwst. aus dem Tamburro-Gutachten für eine dauerhafte Komplettsanierung des Lemmerz-Hallenbades an.

Herr Sridharan legte eine neue Berechnung zum Kostenvergleich vor. Darin wurden die deutlich geringeren Investionskosten von 3,7 Mio. Euro für die Hallenbad-Sanierung gegen­über 9 Mio. Euro für den ÖPP-Hallenbad-Neubau angegeben. Um diesen Kostennachteil für den ÖPP-Vertrag auszugleichen, hatte Herr Sridharan große Einsparungen beim Betriebskostenzuschuss angesetzt. In der Rechnung setzte er für den jährlichen Betriebskostenzuschuss bei ÖPP nur 340.000 Euro und bei Eigensanierung ohne ÖPP 600.000 Euro an.

Eine Begründung lieferte Herr Sridaharan nicht. Wahrscheinlich hatte er die überhöh­ten Deckungsbeiträge und die zu geringen Ansätze für den Zuschussbedarf aus dem Rösgen-Angebot übernommen, die selbst sein ÖPP-Berater Fischer als unrealistisch zurückgewiesen hatte (s. o. Pressebericht vom 14.06.2015). Mit diesen abwegigen Annahmen ließen sich in Sridharans 30-Jahres-Rechnung die höheren Baukosten überkompensieren, so dass unterm Strich das gewünschte Ergebnis herauskam, dass ÖPP um ca. 2 Mio. Euro günstiger als die konventionelle Bädersanierung sei. Für diese Wirtschaftlichkeitsrechnung gaben die ÖPP-Berater allerdings nicht mehr ihren Namen her.

Der Rat nahm den Beschluss des HPFA vom 15.09.2014 zurück, mit der Fa. Rösgen Finali­sierungsgespräche zu führen. Stattdessen wurde die Verwaltung lediglich beauftragt, ein „konkretisiertes“ Angebot der Fa. Rösgen einzuholen

Bürgerantrag der Fa. Rösgen vom 30.12.2014

Im Sommer 2014 war es zu Überflutungen durch einen Bach auf dem Grundstück gekom­men, auf dem die Fa. Rösgen den Hallenbad-Neubau angeboten hatte. Deswegen stellte die Fa. Rösgen am 30.12.2014 den Antrag, den Bebauungsplan eines anderen angrenzenden Grundstücks zu ändern, um das neue Hallenbad dorthin zu bauen.

In der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen für das ÖPP-Bädervergabeverfahren waren die Grundstücke für den Hallenbad-Neubau festgelegt. Nebenangebote für andere Grundstücke waren nicht zugelassen. Dies war Herrn Sridharan bekannt. Doch teilte er dies dem Stadtrat am 09.02.2015 auf Anfrage nicht mit und ließ den Stadtrat und die Öffentlichkeit im Glauben, dass eine Vertragsvergabe mit dieser wesentlichen Ände­rung des Beschaffungsgegenstands im laufenden Verfahren möglich sei.

Dadurch konnte Herr Sridharan den Eindruck erwecken, dass im Bäderverfahren bis zur Änderung des Bebauungsplans, also für ca. 9 bis 12 Monate und damit bis zur Bonner OB-Wahl keine weiteren Entscheidungen zu treffen sind. Allerdings hatte sich im Stadtrat auch in den Reihen der CDU und FDP-Fraktion herumgesprochen, dass das neue Nebenangebot im laufenden Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden dürfte. Daraufhin wurde der Bürgerantrag im Planungs- und Umweltausschuss am 18.03.2015 kurzerhand von der Tagesordnung genommen. So wurde ein Pressebericht über dieses missglückte Manö­ver verhindert, das Bäderverfahren mit einer sinnlosen Bebauungsplanänderung bis zur Bonner OB-Wahl aus der öffentlichen Diskussion zu nehmen.

GA-Berichte vom 05.03. und 01.04.2015 zum neuen Angebot der Fa. Rösgen

Am 05.03.2015 berichtet der Generalanzeiger, dass die Fa. Rösgen ein neues Angebot abgegeben hat. Am 01.04.2015 kündigt Bürgermeister Wirtz im Generalanzeiger eine Sondersitzung an, um über das neue Rösgen-Angebot zu entscheiden. Bis heute, 02.05.2015, also 2 Monate nach Eingang des neuen Rösgen-Angebots, hat die Stadt jedoch nichts über dessen Inhalt bekanntgegeben und auch keine Sondersitzung einberufen.

Nach mündlicher Mitteilung von Ratsmitgliedern und Lokalredakteuren ist dieses neue Angebot des letzten verbliebenen Bieters noch ungünstiger als das bisherige. Mitglieder der CDU-Ratsfraktion haben mir mitgeteilt, dass Bürgermeister Wirtz und Kämmerer Sridharan dieses unerwünschte Endergebnis des 8-jährigen ÖPP-Vergabeverfahren bis zur OB-Wahl in Bonn im September unter Verschluss halten wollen. Offensichtlich befürchtet der Kandidat Ashok Sridharan, dass seine Chancen bei der OB-Wahl durch Presseberichte über seine ÖPP-Aktivitäten beeinträchtigen werden könnten, und hofft, dass dies in der Bonner Öffentlichkeit nicht bekannt wird, wenn sein zweiter ÖPP-Fehlschlag nach dem Rathaus-Projekt bis dahin nicht mehr auf die Tagesordnung des Königswinterer Stadtrats kommt.

In eigener Sache:

Diese Dokumentation zeigt, wie der Stadtkämmerer Ashok Sridharan und seine ÖPP-Berater 8 Jahre lang mit verdeckten und falschen Karten im ÖPP-Bäder-Vergabeverfahren gespielt haben. Mit abwegigen und falschen Behauptungen zu Kosten, Risiken und Rechtsfragen konnten Herr Sridharan und seine Berater die Fortführung des ÖPP-Verfahrens trotz aller Rückschläge bis zum heutigen Tag im Stadtrat durchsetzen.

Ab 2012 wurde die Öffentlichkeit von den meisten Beratungen des Bädervergabeverfahrens ausgeschlossen. Allerdings wurden die wichtigsten Mitteilungen aus den nicht-öffentlichen Beratungen an die Presse weitergegeben und veröffentlicht. Auf diese Presseberichte beschränken sich die Darstellungen über nicht-öffentliche Sitzungen und Unterlagen im vorliegenden Bericht. Als Ratsmitglied in den Jahren 2009 bis 2014 muss ich wegen der mir auferlegten Geheimhaltungspflicht weitergehende Informationen zu den angesprochenen und zu weiteren Täuschungsmanövern in nicht-öffentlichen Beratungen zurückhalten.

Königswinter, 02. Mai 2015

Jürgen Klute
Am Kachelstein 4
53639 Königswinter

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