Wie international ist Bildung in Nordrhein-Westfalen? – Grundschulen und weiterführende Schulen

Düsseldorf (IT.NRW). 3,6 Millionen junge Menschen in Nordrhein-Westfalen befanden sich 2018 in Bildung oder Studium; etwa jede(r) siebte von ihnen hatte keinen deutschen Pass.

Das Statistische Landesamt ist jetzt der Frage „Wie international ist Bildung in Nordrhein-Westfalen?” nachgegangen und stellt in loser Folge Daten und Fakten dazu unter den vier Themenschwerpunkten Bildungsstatus, frühkindliche Bildung, Grund- und weiterführende Schulen, Hochschulen und duale Ausbildung vor.

Themenschwerpunkt: Grundschulen und weiterführende Schulen

An den allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen wurden im Schuljahr 2018/19 mehr als 1,9 Millionen Schülerinnen und Schüler von knapp 160 000 hauptamtliche/hauptberufliche Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. Etwa jeder neunte Schüler (11,4 Prozent) und jeder 125. Lehrer (0,8 Prozent) hatte keinen deutschen Pass (siehe Grafik oben).

Nahezu jeder fünfte ausländische Schüler (19,2 Prozent) hatte im vergangenen Schuljahr eine syrische Staatsangehörigkeit. Auf den Plätzen zwei und drei folgten Schüler mit irakischer (7,8 Prozent) und türkischer Nationalität (7,7 Prozent).

Bei den Lehrern hatte etwa jeder siebte (14,3 Prozent) ausländische Lehrer im Schuljahr 2018/19 eine türkische Staatsangehörigkeit. Auf den weiteren Plätzen folgten Lehrer mit spanischer (7,3 Prozent) und italienischer Nationalität (6,9 Prozent).

„Menschen mit Migrationshintergrund“ – vom Schwachsinn eines Begriffs

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Deutsche Großstadt: Menschen ohne und mit Migrationshintergrund (foto: zoom)

2010 hatten 15,75 Mio. in Deutschland lebende Menschen einen Migrationshintergrund, so das Ergebnis eines Mikrozensus des Statistischen Bundesamts (Destatis).  Auf 400 Seiten erläutert das Amt sein Vorgehen und nennt sein Zahlenmaterial.  „Jeder Fünfte hat einen Migrationshintergrund“, fasst die Welt im September 2011 das Ergebnis zusammen.

Was oder wer ist jedoch ein Mensch mit „Migrationshintergrund“? Das Statistische Landesamt zählt zu dieser Gruppe

alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.

Zwei Beispiele:

Mein Nachbar zog vor rund 40 Jahren aus Ostanatolien in eine deutsche Großstadt (zunächst Ausländer, inzwischen Deutscher mit Migrationshintergrund). Er heiratete ein deutsche Frau (kein Migrationshintergrund), wurde Vater von drei Töchtern (Deutsche mit Migrationshintergrund ohne Migrationserfahrung) und inzwischen hat er zwei Enkel (beide sind Deutsche, aber nur einer ist ohne Migrationshintergrund- siehe unten).  Die drei Töchter besuchten ein deutsches Gymnasium, zwei waren auf der Fachhochschule, eine studierte an der Universität. Eine Tochter heiratete einen Japaner (Ausländer mit Migrationshintergrund), eine ist mit einem Deutschen liiert. Alle leben noch heute in einer deutschen Großstadt.

Meine Freundin hat ein gemeinsames Kind mit einem Italiener, sie ist Deutsche. Timo ist zwar Deutscher, aber auch er hat einen Migrationshintergrund.

Dies sind Beispiele. Wer in einer deutschen Großstadt lebt, dem fallen sicher weitere ein.

Warum die Zuordnung des ‚Migrationshintergrunds‘?

Es stellt sich die Frage, wozu ein Bundesamt eine solche Unterscheidung und Erfassung überhaupt vornimmt. Da werden Gelder für die Erhebung und Auswertung von Daten ausgegeben, deren einziges Ziel es zu sein scheint, Differenzen aufzuzeigen, die von den Betroffenen gar nicht als solche wahrgenommen werden.

Die Unterscheidung der in unserem Land lebenden Menschen nach ihrem „Migrationshintergrund“ findet sich leider nicht nur in den Datensätzen des Statistischen Bundesamtes. Sie findet sich in der politischen Diskussion, den Medien, den Publikationen der Bundeszentrale für Politischen Bildung und in Politikschulbüchern. „Migrationshintergrund“ wird als Fachbegriff verwendet, und ist doch nur die elende Fortführung der Unterscheidung der in diesem Land lebenden Menschen nach Blutsverwandtschaft.