Nationales Referenzlabor bestätigt Verdacht auf Geflügelpest bei verendeter Wildgans in Sundern

Dritter Geflügelpest-Fall bei einem Wildvogel im HSK

Symbolbild: Wildgänse hauptsächlich Grau- und Blässgänse am Niederrhein. (Foto: Ralf Hüsges, wikimedia)

Hochsauerlandkreis./Sundern. Bei einer in der Stadt Sundern verendet aufgefundenen Wildgans wurde die Geflügelpest (Aviäre Influenza) festgestellt. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) hat den Nachweis am 05.01.2026 abschließend bestätigt.

(Pressemitteilung HSK)

Nach dem Auffinden der verendeten Wildgans auf einem Privatgrundstück in der Stadt Sundern (Kernstadt) wurde der Tierkörper von der Stadt Sundern geborgen und nach Abstimmung mit dem Kreisveterinäramt am 22.12.2025 zur Untersuchung zum Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen in Arnsberg verbracht. Dort verliefen die ersten Tests auf Geflügelpest mit positivem Ergebnis, woraufhin Proben zur Bestätigung des Untersuchungsergebnisses an das nationale Referenzlabor geschickt wurden.

 Es handelt sich um den dritten bestätigten Fall von Geflügelpest bei einem verendeten Wildvogel im Hochsauerlandkreis. Bei den anderen beiden Fällen handelte es sich um einen Kranich und einen Bussard, bei denen im November 2025 eine Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest nachgewiesen wurde. Da es sich auch bei dem aktuellen Fall um einen Wildvogel handelt, ist die Einrichtung von Restriktionszonen nicht vorgesehen.

Indes empfiehlt Das Kreisveterinäramt allen Geflügelhaltern, aktuell insbesondere im Bereich der Stadt Sundern, ihr Geflügel zum Schutz vor Infektionen eigenverantwortlich vorsorglich aufzustallen.

Außerdem bittet das Kreisveterinäramt nochmals alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, die allgemeinen und rechtlich vorgeschriebenen Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen konsequent zu beachten, um einen Eintrag des Geflügelpesterregers in ihre Bestände zu verhindern. Nähere Informationen zu wichtigen Maßnahmen zur Biosicherheit sind auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (www.hochsauerlandkreis.de – Bürgerservice – Tierhaltung/Lebensmittel – Tiergesundheit/-seuchenbekämpfung – Geflügelpest) zu finden.

Die Bevölkerung im Hochsauerlandkreis wird nochmals gebeten, verendet aufgefundene Wildvögel, insbesondere wilde Wasservögel, Greifvögel, Rabenvögel, Reiher und Zugvögel, wie Kraniche oder Gänse, dem Veterinäramt zu melden, damit die Tierkörper abgeholt und auf Geflügelpest untersucht werden können. Die Untersuchung dient der Abklärung auf das Vorliegen der Geflügelpest und der Risikobeurteilung im Hinblick auf die Verbreitung des Erregers in der Region.

Werktags ist das Veterinäramt unter der Telefonnummer 0291/941143 oder per E-Mail veterinaeramt@hochsauerlandkreis.de erreichbar. An den Wochenenden ist der Kontakt zum Veterinäramt über die Kreisleitstelle möglich.

Hochsauerland: Verdacht auf Geflügelpest bei einem Kranich

Kreisveterinäramt bittet Geflügelhalter um konsequente Einhaltung der Schutzmaßnahmen – verendete Wildvögel melden

Junger und erwachsener Kranich in Wintersaat: Jungvogel mit braunem Kopf, Altvogel mit Schmuckfedern hinten und schwarz-weiß-roter Kopfzeichnung (Bild: Wikimedia)

Das Kreisveterinäramt teilt mit, dass bei einem am vergangenen Wochenende in der Gemeinde Bestwig, im Bereich Ostwig, verendet aufgefundenen Kranich der Verdacht auf Geflügelpest (Aviäre Influenza) besteht.

(Pressemitteilung HSK)

Dies bestätigten die ersten Tests des vom Kreisveterinäramt beauftragten Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen in Arnsberg von Dienstag (28.10.). Zur Bestätigung eines endgültigen Befundes wurden Proben an das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) geschickt.

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Eslohe: Geflügelpest in Putenmastbetrieb – Tiere müssen getötet werden.

In unserem BriefkastenHochsauerlandkreis/Eslohe. Das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises informiert, dass in einem Putenmastbetrieb in Eslohe-Cobbenrode wahrscheinlich die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ausgebrochen ist.

(Pressemitteilung HSK)

Innerhalb kurzer Zeit sind in dem Betrieb mehrere hundert Tiere verendet. Eine Laboruntersuchung ist in einem veterinärmedizinischen Fachlabor für Geflügelkrankheiten erfolgt und der Verdacht auf Vorliegen des Erregers H5N8 wurde mittlerweile bestätigt. Es wurden weitere Proben genommen, die derzeit beim Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA-Westfalen) analysiert werden. Die formale Bestätigung des Seuchenausbruchs steht noch aus. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) wurde eingeschaltet.

Das Virus ist hoch ansteckend und deshalb muss eine Verbreitung in andere Geflügelbestände verhindert werden. Nach der Geflügelpestverordnung muss daher der gesamte Geflügelbestand des Halters getötet werden.

Das Kreisveterinäramt wird einen Sperrbezirk (Radius mindestens drei Kilometer) sowie ein Beobachtungsgebiet (Radius mindestens zehn Kilometer) einrichten. Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet betreffen auch den Kreis Olpe. Eine Aufstallungspflicht wird für das gesamte Beobachtungsgebiet angeordnet.

Alle Geflügelhalter im Kreis sollten ihre Tiere genau beobachten und Verdachtsfälle unverzüglich dem Veterinäramt melden (Telefon: 0291/94-1143, Mail: veterinaeramt@hochsauerlandkreis.de). Auch der Fund von toten Wildvögeln sollte dort angezeigt werden.

UN-Task Force: Globales Geflügel bringt Geflügelpest

Auch für das Sauerland sind leider Geflügelpest und Putenmastbetriebe relevant. Zwischen beiden könnte es einen Zusammenhang geben, so das “WAI – Wissenschaftsforum Aviäre Influenza”.

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

H5N8 und andere aviäre Influenza-Viren, die Geflügelpest auslösen können, werden durch Produktionsmethoden und Handelsstrukturen der globalisierten Geflügel-Industrie verbreitet. Zu diesem Ergebnis ist am 20.12.2016 die unter anderem vom UN-Umweltprogramm UNEP und der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft FAO einberufene Task Force gekommen.

Die „Wissenschaftliche Arbeitsgruppe Aviäre Influenza und Wildvögel“ (Scientific Task Force on Avian Influenza and Wild Birds), 2005 von den UN-Organisationen FAO und UNEP sowie weiteren Vereinigungen aus Naturschutz und Wissenschaft gegründet, hat in ihrer aktuellen Stellungnahme acht Botschaften und eine Forderung an die Regierungen, die Geflügelwirtschaft und den Naturschutz übermittelt.

Die wichtigsten Botschaften der UN-Task Force sind, zusammengefasst:

Ausbrüche von Geflügelpest durch H5N8 und andere aviäre Influenza-Viren sind typischerweise verbunden mit intensiver Geflügelproduktion und deren Handelsstrukturen, die zur Ausbreitung der Viren durch kontaminiertes Geflügel, Geflügelprodukte oder unbelebte Objekte führen. Wildvögel können gefährdet werden, wenn das Virus aus der Geflügelwirtschaft in die Umwelt gelangt.

Ob und welche Rolle Wildvögel bei der Verbreitung von Geflügelpest spielen, besonders über große Entfernungen, ist ungewiss. Es gibt keine Hinweise auf eine Verbreitung der Viren durch infizierte Wildvögel ohne Krankheitsanzeichen.

Die Forderungen der UN-Task Force lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Verstärken der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit bei der Erforschung der tatsächlichen Ausbreitungswege des Virus, einschließlich möglicher Übertragungswege durch nationalen und internationalen Handel mit Geflügel und Nebenprodukten, sowie bei der Erforschung der Übertragungswege bei Geflügel, Zootieren und Wildvögeln.
  • Konzentrieren der Seuchenvorsorge auf Biosicherheit und Kontrollen in Geflügelhaltungen, Vermarktungssystemen und Zoos, um eine Weiterverbreitung zu anderen Geflügelhaltungen, Zoos oder Wildvögeln zu verhindern.
  • Sicherstellen, dass im Zuge der Geflügelpest-Bekämpfung Wildvögel weder getötet noch ihre Habitate geschädigt werden.
  • Infizierte Wildvögel als Indikatoren ansehen, die Anlass geben, nach der Quelle der Infektion zu suchen.

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Link zur Stellungnahme der „Scientific Task Force on Avian Influenza and Wild Birds“: www.wai.netzwerk-phoenix.net