Gegendarstellung zum Artikel „Das Schieferbergwerk in Bestwig-Nuttlar …“

Vorbemerkung

Am 27. Februar 2019 hatte ich im Blog einen Artikel von der Facebookseite der Sauerländer Bürgerliste veröffentlicht. Dieser Artikel hat in den sozialen Medien ziemlich viele Diskussionen hervorgerufen, die teilweise von großer Unsachlichkeit und Emotionalität geprägt waren. Der Artikel war im Grunde ein Gegenartikel zu einem Bericht im Sauerlandkurier, den ich zusammen mit dem Beitrag der Sauerländer Bürgerliste verlinkt hatte. Auch dieser Bericht hatte im Netz zu sehr heftigen Diskussionen geführt.

Der Kern der Geschichte: Hund beißt Mann.

Am vergangenen Mittwoch habe ich mich drei Stunden mit Gerd Mengelers unterhalten. Herr Mengelers ist der Mann, der vom Hund gebissen wurde.

Im Bericht der Sauerländer Bürgerliste sagt der Hundebesitzer: „Daraufhin hat Poyraz [der Hund] ihn zweimal gezwickt.“

Die Narben und Schwellungen, die ich mit eigenen Augen gesehen habe, mehr als sechs Wochen nach dem Vorfall, können nicht durch „gezwickt“ erklärt werden.

Ich habe daher am Morgen nach dem Gespräch mit Gerd Mengelers den Artikel vom Netz genommen. Er hat mich NICHT darum gebeten.

Da dies nur eine Vorbemerkung sein soll, lasse ich jetzt die Gegendarstellung folgen.

Gegendarstellung zum Bericht vom 27. Februar 2019
„Das Schieferbergwerk in Bestwig-Nuttlar – Ein simpler Nachbarschaftsstreit oder „Wie werden Migranten in ländlichen Gegenden behandelt?“

Aufgrund des Interviews, welches unter der o.g. Überschrift auf der Internetseite www.schiebener.net und auf der Facebookseite der Sauerländer Bürgerliste zu lesen ist, möchten die Schieferbau Nuttlar UG und besonders Herr Gerd Mengelers das Recht auf eine Gegendarstellung in denen für sie bedeutsamen Aspekten in Anspruch nehmen.

Im Mai 2014 eröffnete das Besucherbergwerk der Schieferbau Nuttlar UG erstmalig sein Stollentor für interessierte Besucher. Das Anmeldebüro mit seinen dazugehörigen Parkplätzen liegt an der Briloner Strasse, direkt neben der Autowerkstatt Top. Zwischen den Gebäuden lag schon zu Betriebszeiten der Grube und heute immer noch die einzige Zufahrt zum Gelände. Weitere Zufahrtswege gibt es keine. Da es der Schieferbau Nuttlar UG durchaus bekannt ist, dass der Zufahrtsweg über ein privates Grundstück erfolgt und es hier schon seit 2009 immer wieder zu Streitigkeiten kam, ist durch eine einstweilige Verfügung folgendes gerichtlich angeordnet worden:

  1. Herrn Top ist es untersagt, den Zufahrtsbereich des Geländes der Grube Ostwig-Schieferbau Nuttlar zu blockieren
  2. Im Fall der Zuwiderhandlung wird die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 € oder eine Ordnungshaft angedroht

In der Begründung ist zu lesen, dass die Antragsteller verantwortlich für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten sind, welche regelmäßige Kontrollen der Eingänge im Bereich der Grube Ostwig einschließen. Dies gilt nicht nur für die fußläufige Erreichbarkeit, sondern beinhaltet einen jederzeitigen Zugang mit dem PKW. Weiter heißt es, dass auch Rettungsfahrzeuge jederzeit auf das nur für Fußgänger/Besucher zugängliche Grubengelände einfahren können müssen. Weiterhin merkt das Gericht an, dass es für Herrn Top keinen erkennbaren Grund gibt, der es ihm gestatten könne, die erforderliche Zufahrt zu sperren.

Durch ein weiteres Verfahren und einen Vergleich aus 2010 erhält Herr Top seitdem einen jährlichen, gerichtlich festgelegten Betrag für die Benutzung seines Weges und verpflichtete sich damit im Gegenzug ein uneingeschränktes Geh- und Fahrrecht auf dem Grundstücksteil einzuräumen, der als einzige Zuwegung gilt. Seit 2014 erstellt Herr Top jedes Jahr eine Rechnung an die Fa. Schieferbau Nuttlar UG über diese Wegenutzung, deren Höhe in gemeinsamer Absprache zuvor festgelegt wurde. Er erhält also nicht nur den seinerzeit vom Gericht festgelegten Betrag, sondern in der Zwischenzeit ein Vielfaches davon. Und das ganz freiwillig – es ist also nicht so, dass Herr Top Schaden erleiden würde. Trotzdem kommt es hier bis heute immer wieder zu Hindernissen durch parkende Autos in der Zufahrt und auf der Brücke. Die einstweilige Verfügung haben wir Herrn Top in Kopie zukommen lassen, da er sie in seinen Unterlagen nicht mehr auffinden konnte, ebenso wie den Inhalt des gerichtlichen Vergleichs. Im Beisein und mit Zustimmung von Herrn Top sind die Halteverbotsschilder auf den neu asphaltierten Weg aufgebracht worden, die es sicherstellen sollen, die Zuwegung und damit die Rettungszufahrt ständig freizuhalten.

Im Hinblick auf den Schutz von Fledermäusen ist dann noch folgendes anzuführen: Der Fledermausschutz im Bergwerk ist von der Bezirksregierung in Arnsberg im Rahmen der Zulassung hinreichend geprüft worden. Demnach sind Teile des Bergwerks zu den Fledermausschutzzeiten für den Besucher- und Tauchbetrieb gesperrt. Führungen und andere Events wie bspw. die im Interview der SBL erwähnten Konzerte, finden ausschließlich in den freigegebenen Bereichen statt und sind bergbehördlich genehmigt. Beide Brüder engagieren sich als aktive Mitglieder in der „Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Sauerland e.V.“, welche im Auftrag der Unteren Landschaftsbehörde und des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalens Fledermauswinterquartiere kartiert, zählt und betreut, sowie zwei eigene Pflege- und Auszuchtstationen im HSK unterhält.

Interessant sind auch die Informationen, dass es zuvor ein eingetragener Verein gewesen und dort ehrenamtlich gearbeitet worden sein soll. Dies ist falsch! Die Schieferbau Nuttlar UG ist ein gemeinsames Unternehmen der Brüder Mengelers. Einen Verein hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben, Subventionen sind nie geflossen. Nicht zu verwechseln ist hier die Tatsache, dass auf dem Schieferbaugelände ein Verweilort mit Schautafeln hergerichtet worden ist, der durch ein LEADER-Projekt auf Initiative der Dorfgemeinschaft Nuttlar e.V. für die Öffentlichkeit realisiert worden ist. LEADER-Projekte finanzieren sich aus EU- und Gemeindemitteln, die es zu beantragen gilt. Ziel des Projekts war die Veranschaulichung der Bedeutung des Schieferabbaus in Nuttlar getreu dem Motto der Gemeinde Bestwig „Bergbau-Natur-Erlebnis“ für Touristen, Besucher und Wanderer. Dieses befindet sich nicht im Eigentum der Schieferbau Nuttar UG und ist völlig losgelöst zu betrachten.

Nun zu den Vorfällen durch die Hunde des Herrn Tops vom 27.01.2019.

In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Vorfällen mit seinen Hunden durch Hundeangriffe. Dies betrifft nicht nur die Bergwerksbesucher oder Taucher, sondern auch Spaziergänger, die den Wanderweg nutzen. Die Sachlagen sind dem Ordnungsamt in Bestwig und der Polizeibehörde bekannt. Der zur Anzeige gebrachte Vorfall der zwei Taucherinnen gegen Herrn Top ist nach diesseitiger Kenntnis gegen eine Zahlungsauflage von 400€ an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt worden.

Viermal hat der Hund zugebissen. Unterarm, Oberschenkel, Unterschenkel. Blutig. Unterlaufen. Mittlerweile verheilt. Narben bleiben. Die Verletzungen von Gerd Mengelers sind ärztlich dokumentiert und zur Anzeige gebracht worden. Die wiederholte Uneinsichtigkeit Herrn Tops war der ausschlaggebende Punkt. Nach vielfachen Entschuldigungen seinerseits, es täte ihm leid, er dachte sein Bruder wäre es gewesen, war er sogar bereit, ein Kühlpad zu holen. Zudem führte er an, der Hund habe etwas gegen Taucher, da einer ihn mal getreten hätte. Er hätte gedacht, dass die Besuchergruppe schon durch sei und er jetzt zur Gassirunde gehen könne. Gerd Mengelers wies Herrn Top daraufhin, dass dieser sehr genau weiß, dass er seine Hunde an der Leine führen muss und sie nicht auf Kommandos hören. Diese Versäumnisse machen es beispielsweise immer wieder erforderlich, dass er die Zuwegung/den Rettungsweg mit einer mobilen Wand während seiner Gassirunde zuziehen muss, damit die Hunde nicht unkontrolliert auf die Bundesstrasse laufen. Es gibt eine Leinenpflicht, an die er sich nicht hält. Als Herr Mengelers erwähnt hat, er habe die Polizei gerufen, um den Vorfall zur Anzeige zu bringen, meinte Herr Top, dass er auch anders könne, wenn er das täte.

Aus seinen Ausführungen in den sozialen Medien ist bekannt, dass es jetzt eine Maulkorbauflage für seine Hunde gibt, an die er sich nicht hält. Was muss noch passieren? Gut gemeinte Gespräche sind oft geführt worden. Die Hundebisse waren zu schwerwiegend, um sie hinzunehmen. Auf Glatteis ausrutschen, Hunde lösen sich von der Leine, Herr Mengelers hat nach den Hunden getreten…was kommt noch? Eine Gegenwehr war aufgrund der Schocksituation gar nicht möglich. Der Hund ließ erst ab, als der Hundehalter in Nähe von Herrn Mengelers war.