Leseempfehlung: Burkhard Hirsch über das Ende der Zuschauerdemokratie

Burkhard Hirsch (foto: wikicommons)
Burkhard Hirsch 1977 (foto: wikimedia *)

Ein großartiger „Sonntagmorgenartikel“  ist der Gastbeitrag des FDP-Politikers Burhard Hirsch in der Süddeutschen.  Allein solche Sätze lohnen die etwas längere Lektüre und das Nachlesen:

„Es sind lange Paragrafen, von bewunderungswürdigem ministerialen Formulierungsreichtum, von Wissen strotzende Kunstwerke, deren Urheber ganz gewiss einfache Abgeordnete nicht sein können. Man wagt sie nur ganz vorsichtig und langsam zu lesen, damit sie in ihrer administrativen Sorge um das wohlverstandene Gemeinwohl nicht gestört werden mögen.“

Hirsch plädiert für die Einführung plebiszitärer Elemente in unsere Demokratie: „Es ist ganz unvermeidbar, auch für die Bundespolitik das einzuführen, was es in allen Gemeinden und Ländern gibt: Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid.“

Er knüpft zwar an Stuttgart 21 an, aber seine Überlegungen und Herleitungen gehen weit über den Rahmen dieser einen politischen Auseinandersetzung um das süddeutsche Bahnhofsgroßprojekt hinaus.

„Es ergibt einen immer größeren Widerspruch: Die politische und technische Entwicklung ermöglicht dem Bürger im privaten Bereich immer mehr, sich zu entwickeln und zu entfalten. Bei politischen Entscheidungen hingegen bleibt er Zuschauer, sofern er sich nicht entschließt, Berufspolitiker zu werden.“

Man kann Hirschs Einlassungen sowohl als Argumentationshilfe für den „mündigen“ Bürger als auch als Gebrauchsanweisung für den modernen Politiker lesen. Sie lassen sich nicht nur auf den großen politischen Raum (Staat. Länder), sondern auch auf die Lokalpolitik übertragen.

„Selbst parlamentarische Mehrheiten sind nicht von der politischen Pflicht befreit, sich ernsthaft und nachhaltig um die Zustimmung des eigentlichen Souveräns zu bemühen, nämlich um die Zustimmung der überwiegenden Mehrheit der Bürger, die sie repräsentieren sollen.

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* Quelle: Das Bild von Burkhard Hirsch stammt von Ludwig Wegmann und dem Deutschen Bundesarchiv. Es steht unter CC-BY-SA-Lizenz und wurde dem Archiv Wikimedia Commons entnommen.

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