Mit diesem Artikel enden 19 Jahre, in denen der bisherige Fraktionsvorsitzende der SBL-Kreistagsfraktion Reinhard Loos den Internetauftritt seiner Fraktion verantwortet hat
Den unten dargestellten Vorgang kann man als einen von sechs Skandalen betrachten, die der Autor in seiner 21jährigen Mitgliedschaft im Kreistag des HSK erlebt hat. Sinnvoll wäre hier die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, um die Abläufe besser aufklären zu können – aber dieses meist wirkungsvolle Instrument gibt es auf kommunaler Ebene nicht, nur im Bundestag und Landtag.
(Übernahme – mit kleinen Änderungen – eines Artikels auf der Website der Sauerländer Bürgerliste)
Daher hier nur die Dokumentation der aktuellen Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion. Die Anfrage war noch vor der Konstituierung des neuen Kreistags eingebracht worden, wurde allerdings erst im Dezember beantwortet. Unterschrieben wurde die Antwort vom „neuen“ Landrat; aber die inhaltliche Zuständigkeit fällt nur in die Amtszeit des früheren Landrats.
Zur Vorgeschichte:
Am 21.09.2021 beschloss der Kreistag eine Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans. Darin ist der Neubau von 7 Rettungswachen und einem Notarztstandort vorgesehen. Landrat, Kreisverwaltung und mit ihnen (erwartungsgemäß) die CDU- und FDP-Fraktion bestanden darauf, dass mit der Planung ein Generalplanungsbüro beauftragt wird. Dafür wurde ein dubios erscheinendes Auswahlverfahren gestartet, faktisch durchgeführt von einem in Essen ansässigen Berater, der auch als Projektbetreuer tätig wurde. Als die Vergabe anstand, beantragte die SBL-Fraktion die Aufhebung des Vergabeverfahrens. Denn zum einem erschien die Beauftragung eines Generalplaners nach wie vor völlig ungeeignet, zum anderen waren uns viele gravierende Merkwürdigkeiten bei der Auswahl des vorgeschlagenen Planungsbüros aufgefallen. Doch der Kreistag lehnte am 24.08.2022 mit großer Mehrheit unseren Antrag ab und stimmte dem Vergabevorschlag zu. Über unseren vielen unbeantworteten Fragen können wir hier nicht berichten, da dieser Teil der Kreistagssitzung nicht öffentlich stattfand.
Doch das Desaster folgte: Die acht Bauprojekte machten fast keine Fortschritte, und über das beauftragte Büro wurde am 21.07.2025 vom Amtsgericht Kassel ein Insolvenzverfahren eröffnet. Mittlerweile sind mehr als vier Jahre seit dem Beschluss des Kreistags über die 8 Neubauten vergangen, und es werden noch mindestens vier weitere Jahre bis zur Fertigstellung vergehen. Der Generalplaner hat für seine sehr dürftigen Arbeiten ca. 730.000 Euro erhalten.
Aus solchen Erfahrungen könnte man ja wenigstens lernen. Daher beantragte die SBL-Fraktion für die Sitzung des Kreistags am 24.10.2025, eine weisungsunabhängige Stelle einzurichten, um bei künftigen Auftragsvergaben ab etwa 500.000 € die Bonität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerber bzw. Bieter zu prüfen, sowie die Durchführung von Maßnahmen gegen möglichen Korruptionsverdacht. Doch auch dieser Antrag wurde abgelehnt, weil angeblich bereits ausreichende gesetzliche Regelungen und eine Dienstanweisung bestünden.
Auch in der Sitzung des Bauausschusses am 07.10.2025 stand das Thema auf Antrag unserer Fraktion auf der Tagesordnung. Als Zuhörer könnte man den Eindruck haben, sich in einer Märchenstunde zu befinden. Denn Ausschussvorsitzende und Kreisverwaltung behaupteten, diese Entwicklung sei nicht absehbar gewesen, und beklagten, dass sie jetzt ganz viel Arbeit hätten… Mit der Fortsetzung der Planungen wurden nun übrigens doch mehrere regionale Büros beauftragt, wie wir es von Anfang an gefordert hatten…
Nachdem die Sitzungsprotokolle zu diesem Thema sehr dürftig ausfielen, brachten wir noch eine schriftliche Anfrage ein. Im Folgenden stehen jeweils die Fragen, die dazugehörigen Antworten und Kommentar. Anders als bei früheren Anfragen wurde hier von Landrat und Kreisverwaltung kein Teil der Antworten als vertraulich gekennzeichnet, so dass wir die Inhalte komplett veröffentlichen, allerdings ohne weitere Ergänzungen aus nichtöffentlichen Unterlagen.
Wir haben in diesem Blog über dieses Thema bereits mehrfach berichtet:
https://sbl-fraktion.de/?p=11821
https://sbl-fraktion.de/?p=11814
https://sbl-fraktion.de/?p=10755
https://sbl-fraktion.de/?p=10718
Antwort des Landrats auf die Anfrage „Generalplaner für die Neubauten nach dem Rettungsdienstbedarfsplan“
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Warum wurde der Vertrag mit dem Generalplaner vom damaligen Landrat erst im November 2024 unterzeichnet, mehr als 2 Jahre nach der Auftragsvergabe?
Der Vertrag war Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit dem Zuschlag im Vergabeverfahren ist dieser Vertrag dann für beide Vertragsparteien bindend geworden.. Einer Unterzeichnung der Vertragsurkunde bedurfte es rechtlich nicht mehr. Diese ist rein deklaratorisch. Der förmliche Vertrag wurde auf Wunsch des Generalplaners RJ noch angefertigt.
2. Wie ist diese Vertragsunterzeichnung zu erklären, obwohl bereits exakt 2 Wochen nach dieser Vertragsunterzeichnung im Kreishaus ein internes Krisengespräch stattfand, in dem 15 gravierende Mängel aufgelistet wurden, die alle bereits lange vor der Vertragsunterzeichnung entstanden waren?
s.o.
Wenn zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bereits zahlreiche extreme Mängel in der Arbeit des Generalplaners bekannt waren, wieso hat sich die Kreisverwaltung dann zur Vertragsunterzeichnung drängen lassen?
Im Übrigen stimmt es nicht, dass generell nach Vergaben kein Vertrag mehr erstellt und unterschrieben wird. Dies ist vielmehr üblich, um Einzelheiten in der Abwicklung mit dem Auftragnehmer zu regeln.
3. Laut Akte der Kreisverwaltung wurde bei einer Anfrage an die „Creditreform” lediglich abgefragt und festgestellt, dass die Firma des Auftragnehmers „aktiv” sei; weitere Informationen wurden bei dieser Abfrage nicht eingeholt. Aus den im „Unternehmensregister” des Bundesanzeigers öffentlich zugänglichen Jahresabschlüssen des Generalplaners ergab sich jedoch, dass die Eigenkapitalquote des Auftragsnehmers unter 0,5 % lag, in allen 4 veröffentlichten Jahresabschlüssen nie Gewinne ausgewiesen wurden und die Verschuldung größer war als der Jahresumsatz. Warum wurden diese sehr deutlichen Warnzeichen nicht beachtet?
Die Rechtslage wurde umfassend im Zusammenhang mit Ihrem Antrag vom 08.10.2025 in der Verwaltungsvorlage Drucksache Nr. 10/1292 dargelegt. Es wird daher auf diese Ausführungen verwiesen.
Hier geht es nicht um die Rechtslage, sondern um ökonomische Vernunft. Die Kreisverwaltung hat offensichtlich rein gar nichts unternommen, um die wirtschaftliche Solidität des Vertragspartners zu überprüfen – und das bei einem Auftrag im Wert von mehreren Mio Euro…
4. Bei der Akteneinsicht des Unterzeichners am 20.10.2025 fiel auf, dass alle Dokumente auf einem Server des externen Projektbetreuers in Essen liegen. Wie ist das mit der Datensicherheit und Unabhängigkeit von diesem Projektbetreuer vereinbar? Wann wird dies geändert?
Die Datensicherheit auf dem System des Projektsteuerers ist gewährleistet.
Im Fachdienst 15 ist derzeit noch kein Dokumentenmanagementsystem für Bauprojekte vorhanden, dieses befindet sich jedoch in der Anschaffung. Es wurde nach durchgeführtem Vergabeverfahren eine Auswahl getroffen, sodass absehbar die Daten auf einem eigenen System gespeichert werden können.
Hier droht das nächste Desaster. Sinn der Frage war ja nicht zu erfahren, ob die Daten für den Projektbetreuer sicher sind, sondern ob der Kreis als Auftraggeber jederzeit einen ungehinderten Zugriff behält…
5. Bei der Akteneinsicht entstand der Eindruck, dass bei diesem Projekt eine sehr große Abhängigkeit vom Projektbetreuer in Essen besteht; bekanntlich wurden bereits die Auswahl des Auftragnehmers und die Vergabeentscheidung von ihm sehr stark beeinflusst, mit sehr zweifelhaften Auswahlkriterien. Außerdem wurde akzeptiert, dass der später beauftragte Generalplaner zahlreiche Unterlagen erst verspätet einreichte, und die Angaben in seiner Bewerbung wurden nicht gründlich überprüft.
Was unternimmt der Landrat um diese Abhängigkeit vom externen Projektbetreuer zu reduzieren?
Der Hochsauerlandkreis verfolgt die Strategie, die internen Personalkapazitäten gezielt zu stärken. In welchem Umfang die weitere Beauftragung des Projektsteuerers erfolgt, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Diese Antwort ist völlig nichtssagend…
6. Warum hat die Kreisverwaltung nicht eher auf drastische grundsätzliche Mängel in der Arbeit des Generalplaners (z.B. sehr unvollständige und von den Auftragnehmern für Gewerke nicht akzeptierte Unterlagen, erhebliche Terminüberschreitungen trotz wiederholter Mahnungen) reagiert?
In den regelmäßigen Baubesprechungen sind die Anforderungen von den HSK-Vertretern und vom Projektsteuerer konkret benannt und erörtert worden. Der Generalplaner hat zugesichert, etwaige Defizite jeweils umgehend abzustellen. Das wurde auch nachgehalten.
Die Anforderungen wurden „benannt und erörtert“ und der Generalplaner hat „zugesichert“. Aber was hat er tatsächlich gemacht? Elegante Umschreibung…
7. Wie ist es zu erklären, dass nun nach dem Ausscheiden des Generalplaners diverse Mängel in der bisherigen Ausführung auffallen (z.B. ,,runde Ecken” in den Räumen), die vom externen Projektbetreuer bereits früher hätten moniert werden müssen und nun zu erheblichem zusätzlichen Aufwand führen?
Kostenintensive gestalterische Elemente wie die „runden Ecken” wurden frühzeitig erkannt.
Der Generalplaner wurde zur Änderung der Planung aufgefordert. Diese wurde rechtzeitig umgesetzt, so dass hierfür kein zusätzlicher Aufwand entstanden ist.
Es bestehen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Antwort…
8. Welche verbindlichen Zusagen und in welcher Höhe liegen mittlerweile von den Kostenträgern für die Mehraufwände durch den Wechsel der Planer vor?
Konkrete Mehraufwendungen sind noch nicht bekannt. In den letzten gemeinsamen Baubesprechungen wurden von allen Beteiligten Einsparpotentiale erarbeitet. Die Kostenträger wurden über die Entwicklung informiert. Eine verbindliche Zusage über die Übernahme der höheren Baukosten in Höhe der Steigerung des Baukostenindexes liegt vor (derzeit ca. 4.900,00 € bis zu 5.000,00 € pro m2 BGF).
Auch diese Frage wurde nicht beantwortet. Die konkreten Mehraufwendungen durch den Wechsel des Planers sind „nicht bekannt“. Und die Steigerung des Baukostenindexes tritt unabhängig vom Mehraufwand für den Planerwechsel ein … Vielleicht führt der Wechsel aber sogar zu Einsparungen, weil der Generalplaner viel zu teuer war? (s. nächste Frage)
9. Die Anschlussaufträge für die Fortsetzung der Planungen für die Rettungswachen und Winterberg wurden nun zu jeweils etwa 1/3 niedrigeren Kosten vergeben als von der Kreisverwaltung geschätzt.
Welche Schlüsse ziehen Landrat und Kreisverwaltung daraus für die Auftragssummen des Generalplaners?
Bei der Vergabe der Objektplanung sind die Kosten auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – (zu berücksichtigende anrechenbaren Kosten, Honorarzone, übliche Nebenkosten) ermittelt worden. Die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen sind seit 2021 frei verhandelbar; die Sätze der HOAI dienen lediglich zur Orientierung. Die eingegangenen Angebote der hiesigen Architekten lagen unter den möglichen Werten nach der HOAI.
Die Auftragssumme des Generalplaners ist mit den reinen Objektplanungsleistungen nicht vergleichbar, weil im Leistungsumfang des Generalplaners auch Tragwerksplanung, Planung technische Gebäudeausrüstung sowie Brandschutz enthalten sind.
Eine Anmerkung in eigener Sache:
Mit diesem Artikel enden 19 Jahre, in denen der bisherige Fraktionsvorsitzende der SBL-Kreistagsfraktion – als wesentlichen Teil seiner Arbeit – diesen Internetblog verantwortet hat. Der Inhalt bezieht sich noch auf die alte Wahlperiode, die mit der Konstituierung des neuen Kreistags am 21.11.2025 zu Ende ging. In diesen 19 Jahren sind fast 1.000 Beiträge erschienen, mit kritischem Blick auf die Politik vor allem im Kreisgebiet.
Die Fortsetzung dieser journalistischen Arbeit ist nun Aufgabe der neuen Fraktionsführung. Themen gibt es leider nach wie vor genug; z.B. hat die CDU-Fraktion nur einen (!) Tag vor der konstituierenden Kreistagssitzung mehrere Anträge zur Hauptsatzung und zur Geschäftsordnung eingebracht, mit denen die Transparenz der politischen Arbeit massiv eingeschränkt wurde, z.B. werden Bildaufnahmen fast völig ausgeschlossen, anders als von der Kreisverwaltung vorgeschlagen. Leider wurden sie vom Kreistag beschlossen, und von den herkömmlichen Medien interessiert sich niemand dafür, wenn auf diese Weise demokratische Rechte abgebaut werden.
