Fracking oder: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?

FrackingWordle20141006Die Bundesregierung und die Parlamentarier sind seit einiger Zeit bemüht, die Bevölkerung zu beruhigen, so dass viele Menschen mittlerweile glauben, Fracking würde es im Sauerland und anderswo in Deutschland nicht geben. Doch jetzt lesen wir aus Berlin wieder eher Beunruhigendes über die Details des geplanten Fracking-Gesetzes.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Frankfurter Rundschau berichtete am 24.09.2014, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie der Bundesregierung berate erneut über Details des geplanten Fracking-Gesetzes und weiche dabei offenbar einige der vorgesehenen Vorschriften wieder auf. Fracking werde nun in Natura 2000-Gebieten nicht mehr vollständig ausgeschlossen.

Der Frankfurter Rundschau liegt nach eigenem Bekunden ein gemeinsames Papier des Bundeswirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums vor. Dieses enthalte erweiterte Auflagen, unter denen die umstrittene Technologie zur Gewinnung von Gas und Öl aus Ge-steinsschichten in Deutschland erlaubt werden könnte. Die wesentlichen Punkte sind demnach:

„Fracking wird in sogenannten Natura 2000 Gebieten nicht mehr vollständig ausgeschlossen. In jenen von der Europäischen Union ausgewiesenen Schutzgebieten soll die Fördertechnologie allenfalls in Schiefer- und Kohleflözgestein verboten seien. Darüber hinaus wird auch der Einsatz ‘allenfalls leicht wassergefährdender Frackflüssigkeiten’ erlaubt.“

Weiter schreibt die FR dazu: „Die Organisation Power Shift findet dies insbesondere problematisch, weil Fracking sowie die Verpressung von giftigem Lagerstättenwasser auch in der Nähe von öffentlichen Wasserentnahmestellen und von Produktionsstandorten von Lebensmitteln unter Auflagen erlaubt sein soll.“

Klick:
http://www.fr-online.de/energie/fracking-regeln-fuer-fracking-aufgeweicht,1473634,28521490.html

Was sind „Natura 2000-Gebiete“? Schauen wir mal bei Wikipedia nach! Aha, sehr aufschlussreich! Kaum zu glauben? Da steht, „Natura 2000 Gebiete“ sind Naturschutzgebiete!

Zitat Wikipedia:
„Natura 2000 ist die offizielle Bezeichnung für ein kohärentes Netz von Schutzgebieten, das innerhalb der Europäischen Union nach den Maßgaben der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) errichtet wird. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. In das Schutzgebietsnetz werden auch die gemäß der Richtlinie 79/409/EWG (kurz Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesenen Gebiete integriert. ….“

Klack:
http://de.wikipedia.org/wiki/Natura_2000

Dann können wir nur hoffen, dass unser Bundestagsabgeordneter Patrick Sensburg (CDU) sein Versprechen wahr macht und sich für ein vollständiges Verbot von Fracking einsetzt, so wie er das bei der Übergabe von 14.000 Unterschriften von Fracking-Gegnern durch die „BI gegen Gasbohren Hochsauerland“ in Aussicht gestellt hat.

Klonk:
http://www.patrick-sensburg.de/kontakt/8-news-startseite/458-sensburg-nimmt-unterschriften-gegen-fracking-entgegen

„Ich stehe der Fracking-Technologie daher auch weiterhin sehr kritisch gegenüber”, soll Patrick Sensburg gesagt haben. Der „kritische Standpunkt“ allein reicht uns nicht. Solch eine Äußerung kann Alles und Nichts bedeuten. Sie klingt nach: „Nein, aber …“!

Doch: Fracking muss ohne Wenn und Aber verboten werden!

5 Gedanken zu „Fracking oder: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?“

  1. @gp

    Danke für den Link. Die Eingangsfrage der Sendung ist goldrichtig: Wem nutzt es? Sollten Journalisten und wir alle ruhig mal wieder häufiger stellen.

  2. Das Urteil für Exxon und gegen Venezuela könnte auch für Fracking in Deutschland interessant werden, oder? Ab wann kann, unter dem Freihandelsabkommens TTIP, ein Unternehmen auf entgangene Gewinne klagen und sich einen Schiedsspruch der Weltbank einholen?

    Und so nebenbei: galt die Judikative nicht einmal als wichtiger Bestandteil eines aufgeklärten demokratischen Staates? In was für einem Staat richten Schiedsgerichte?

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